Menü
Die Kleine Anfrage 3430 vom 2. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut:
Die Planungen eines weiteren „Lückenschlusses“ der B 266 zwischen Bad Neuenahr-Ahrweiler (Ortsteil Heimersheim) und Sinzig (Ortsteil Bad Bodendorf) tangieren Flächen, die zum europäischen Netz gemäß Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) gehören. Die Landesregierung hat zum Bundesverkehrswegeplan weder die Projekte Remagen (B 9) – Linz (B 42) mit Rheinbrücke noch die Projekte Ahrquerung 1. BA – B 266 und Ahrquerung 2. BA – B 266 erneut angemeldet.
Aufgrund einer Weisung des Bundes vom Oktober 2013 musste die Auftragsverwaltung die Daten für die Projekte zur Prüfung durch das heutige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachliefern. Nach gleichlautenden Pressemitteilungen der Rhein-Zeitung und des General Anzeigers vom 15. bzw. 14. Mai 2015 soll das Bundesverkehrsministerium eine neue Trassenführung bestätigt haben, die das FFH-Gebiet „soweit wie möglich“ umgeht.
Wir fragen die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Juni 2015 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Land Rheinland-Pfalz um Daten für die Bewertung einer Ahrquerung bei Lohrsdorf im Zuge der B 266 gebeten. Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zwischenzeitlich eine Variante für eine Trasse am Rande des FFHGebiets erstellt und die diesbezüglichen Daten dem Bund zur Bewertung übermittelt. Die Variante rückt südlich von Bad Bodendorf vom Bestand ab, tangiert das vorhandene FFH-Gebiet und schleift südlich von Lohrsdorf wieder auf die bestehende B 266 ein.
Durch die enge Bündelung der B 266 mit der Bahnlinie am nördlichen Talrand und die Querung der Ahr mit den angrenzenden Überschwemmungsgebieten mit Talbauwerken, können die Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt im Ahrtal und FFHGebiet möglicherweise minimiert werden. Der Bund führt die gesamtwirtschaftlichen Bewertungen für die Vorhaben aller Verkehrsträger derzeit durch. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse steht fest, welche Vorhaben mit welcher Dringlichkeitseinstufung im BVWP 2015 Berücksichtigung finden.
Zu Frage 4:
Der Zeitplan des Bundes sieht derzeit den erforderlichen Kabinettsbeschluss für den Bundesverkehrswegeplan für Ende 2015 vor. Ein Entwurf des Bundesverkehrswegeplans soll insofern in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorliegen und dann im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bekanntgemacht werden.
In Vertretung:
Randolf Stich
Ministerialdirektor
<link _blank>Hier Kleine Anfrage (PDF) herunterladen
Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]
Auf der COP28 beschließt die Welt erstmals offiziell, aus den fossilen Energien auszusteigen – und konkrete Hilfe für diejenigen Staaten, die [...]
Nach Tagen des ernsthaften Verhandelns hat die Ampel-Regierung eine tragfähige Lösung für den Haushalt 2024 gefunden. An vielen Stellen wird [...]