Kleine Anfrage 16-5223

der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Verkehrserschließung der geplanten neuen Gewerbegebiete nördlich und südlich der L 527 bei Ruchheim

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur



Die Kleine Anfrage 3444 vom 9. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut:
Am 26. Januar 2015 stellte der LBM Speyer im Bau- und Grundstückausschuss der Stadt Ludwigshafen mögliche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen vor, die Zug um Zug, je nach Ausbaustufe der umstrittenen Gewerbegebiete nördlich und südlich der L 527 bei Ruchheim, realisiert werden sollen. Das vorgestellte Konzept umfasst bei vollständiger Umsetzung sechs Knotenpunkte. Die Gegner der Gewerbegebietserschließung fürchten stark zunehmenden Lieferverkehr für die betroffenen Städte und Gemeinden. Am 27. April 2015 wurde im Stadtrat Ludwigshafen die interkommunale Vereinbarung zwischen den Städten Ludwigshafen und Frankenthal verabschiedet.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist der bisherige Planungsstand für die Anschlüsse der neuen Gewerbegebiete nördlich und südlich der L 257 bei Ruchheim?
  2. Wird es durch die neuen Gewerbegebiete Verkehrszunahmen in den umliegenden Gemeinden geben, insbesondere durch Lieferverkehre?
  3. Wer trägt die Planungskosten für die einzelnen Knotenpunkte?
  4. Wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Knotenpunkte?
  5. Wie sind die weiteren Planungsschritte?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet:


Zu Frage 1:
Für das nördliche Gewerbegebiet liegt ein Bebauungsplan der Stadt Frankenthal vor. Hierin ist der Umbau des bestehenden Kreisverkehrsplatzes in eine mehrspurige Kreuzung mit Lichtsignalanlage vorgesehen. Die Ausführungsplanung für den Umbau der Kreuzung wurde durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer bereits beauftragt. Ein Teil des neu geplanten Knotenpunkts liegt auf der Gemarkung der Stadt Ludwigshafen. Auf Basis der interkommunalen Vereinbarung zwischen Ludwigshafen und Frankenthal muss die Stadt Ludwigshafen hierfür noch einen entsprechenden Bebauungsplan beschließen.

Für das südlich der L 527 geplante Gewerbegebiet gibt es noch keine konkreten Anbindungsplanungen, da noch keine Gewerbegebietsentwicklungspläne
seitens der Stadt Ludwigshafen vorliegen.


Zu Frage 2:
In den umliegenden Gemeinden wird es Verlagerungen und Zunahmen des Verkehrs in sehr geringem Umfang geben. Lieferverkehrszunahmen werden in den umliegenden Gemeinden mit direktem Bezug zum aktuell in der Entwicklung befindlichen Gewerbegebiet nicht erwartet.


Zu den Fragen 3 und 4:
Die Planungskosten für den Knotenpunkt L 524/L 527/Anschluss Gewerbegebiet werden gemäß Straßenkreuzungsrichtlinie unter den am Knotenpunkt beteiligten Straßenbaulastträgern aufgeteilt. Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums wurden bislang für die anderen Knotenpunkte noch keine Kostenteilungsvereinbarungen erarbeitet.


Zu Frage 5:
Sobald für den Knotenumbau L 524/L 527/Anschluss Gewerbegebiet Baurecht vorliegt, kann die Ausführungsplanung fertiggestellt werden. Im Anschluss daran werden die bauauszuführenden Arbeiten öffentlich ausgeschrieben und dann baulich umgesetzt. Für die anderen Knotenpunkte sind zunächst die Planungen der beteiligten Gebietskörperschaften für die weiteren Gebietserschließungen abzuwarten. Erst wenn diese konkretisiert vorliegen, können weitere Planungsschritte sinnvoll eingeleitet werden.


Roger Lewentz
Staatsminister

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