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Die Kleine Anfrage 3500 vom 25. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut:
In einer Bürgerversammlung am 27. April 2015 zum Bau einer Bahnunterführung „Iggelheimer Straße“ für Pkw, Lkw, Radfahrer/innen und Fußgänger/innen wurden die Pläne der Unterführung vorgestellt. Diese Pläne aus dem Jahr 1988 sollen demnächst fast unverändert realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juli 2015 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Bei der Erstellung der Ausführungsplanung werden im Rahmen der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und des Bebauungsplans der Stadt Schifferstadt die aktuellen Richtlinien berücksichtigt.
Zu den Fragen 2 und 5:
Die Empfehlungen für Radanlagen (ERA) haben bei den Planungen Berücksichtigung gefunden. Es ist durchaus üblich, Rad- und Gehwege gegenläufig einzurichten. Die Unterführung erhält im Bauwerksbe reich für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr eine Breite von 4,00 m. Mit dem Bau eines 4,00 m breiten Rad/Gehweges wird den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern, von Kindern, Personen mit Kinderwagen oder Rollator sowie den Roll stuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern Rechnung getragen.
Im Übrigen ist das in der Frage angesprochene Gefälle so nicht korrekt. Richtig ist, dass derzeit vom planenden Ingenieurbüro ergänzend untersucht wird, wie das Gefälle unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen und zu berücksichtigender örtlicher Zwangspunkte so gering gehalten werden kann, dass eine Annähe rung an ca. drei Prozent Längsneigung möglich ist.
Zu Frage 3:
Aktuelle Zählungen über Radfahrer- und Fußgängerverkehr liegen derzeit nicht vor. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (Rast 06) hat der LBM Speyer eine Annahme von 100 Fußgängern und Fußgängerinnen bzw. Radfahrern und Radfahrerinnen in der Spitzenstunde getroffen, was für die örtlichen Verhältnisse in Schifferstadt sachgerecht ist. Erst bei einer Größenordnung von 150 wird nach der vorge nannten Richtlinie eine Breite von>4,00 m erforderlich. Der LBM Speyer wird jedoch eine neue, ergänzende Verkehrszählung durchführen, die nach jetzigem Stand bis Ende des Jahres 2015 vorliegen soll.
Zu Frage 4:
Bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen werden die Hinweise für barrierefreies Bauen bei Planung und Bau soweit wie möglich berücksichtigt werden, ohne hierbei allerdings ein neues, ergänzendes Baurechtsverfahren einleiten zu müssen.
Zu Frage 6:
Die Kosten belaufen sich derzeit auf 9,9 Mio. Euro, die zu je einem Drittel unter den Kostenbeteiligten Kreis, DB AG und Bund geteilt werden.
Zu Frage 7:
Nein. Es ist nicht üblich, erst nach 27 Jahren ein erlangtes Baurecht in vollem Umfang umzusetzen. Die Verzögerung ist im Wesentlichen auf die Abhängigkeit von verschiedenen Kostenträgern und die Notwendigkeit der Einbindung des Bebauungsplans der Stadt Schifferstadt zurückzuführen.
In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär
Hier Kleine Anfrage (PDF) herunterladen
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