Kleine Anfrage 16-5351

der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Aktueller Planungsstand Ersatzneubau Wiedbachtalbrücke

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 3519 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut:
Die Wiedbachtalbrücke im Verlauf der A 3 muss angesichts des schlechten Zu stands absehbar durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. Rund 90 000 Fahrzeuge passieren derzeit täglich die marode Brücke.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen?
  2. Wie hoch sind die entstehenden Kosten für das Ersatzbauwerk?
  3. Welcher Zeitablauf ist für die Errichtung der neuen Brücke vorgesehen?
  4. Wie wird während der Bauzeit der Verkehrsfluss sichergestellt?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2015 wie folgt beantwortet:


Zu Frage 1:
Die Wiedbachtalbrücke besteht insgesamt aus drei Bauwerken. Die beiden Bogenbauwerke wurden in den Jahren 1952 bis 1955 gebaut. Sie sind mit einer Betonplatte verbunden, über welche die Richtungsfahrbahn Köln führt. 1974 wurde eine Balkenbrücke für die Richtungsfahrbahn Frankfurt direkt neben die beiden Bogenbauwerke gebaut. Die drei Bauwerke sind in einem schlechten Zustand. Eine Untersuchung hat ergeben, dass eine Sanierung der Bauwerke nicht mehr möglich ist.

Aus diesem Grund ist ein Ersatzneubau neben den bestehenden Brücken erforderlich. Derzeit laufen auf Fachebene Abstimmungsgespräche zur Klärung des erforderlichen Umfangs der Maßnahme. Hierbei sind Themen wie zum Beispiel die Überleitung vor und nach dem neuen Bauwerk auf die vorhandene Trasse, eine mögliche Reduzierung des Längsgefälles und der Umgang mit der in der Brücke vorhandenen umfangreichen Fledermauspopulation abzustimmen.


Zu Frage 2:
Bei dem frühen Planungsstand sind noch keine belastbaren Angaben zu den entstehenden Kosten des Ersatzbauwerks, die der Bund als Baulastträger übernimmt, möglich.


Zu Fragen 3:
Derzeit finden in enger Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium Untersuchungen zur Erstellung eines Vorentwurfs statt. Danach kann die Entwurfsplanung erstellt werden. Nach der Genehmigung der Entwurfsplanung durch das Bundesverkehrsministerium kann das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt werden. Hierbei wird der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen für die besonders schützenswerten Fledermäuse ein besonderes Gewicht zukommen. Der Baubeginn wird dabei auch wesentlich vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens abhängen.

Vor diesem Hintergrund sind noch keine belastbaren Aussagen über den genauen Zeitpunkt des Baus und der Fertigstellung der Wiedbachtalbrücke möglich.

Zu Frage 4:
Während der gesamten Bauzeit soll die bisherige Zahl der Fahrstreifen weiter dem Verkehr zur Verfügung gestellt werden, um so Verkehrsbeeinträchtigungen und in der Folge Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Netz zu vermeiden.


Roger Lewentz
Staatsminister

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