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Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/84 – vom 8. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut:
Am 27. April 2016 hat die Bundesregierung, am 18. Mai 2016 das Bundeskabinett Kaufprämien für Elektroautos beschlossen, die bereits ab Ende Mai 2016 gezahlt werden sollten. Das Konzept umfasst direkte Kaufzuschüsse von 4 000 Euro für reine Elektro- und 3 000 Euro für Plug-in-Hybrid-Autos, getragen zur Hälfte von Bund und Industrie. Reine E-Autos werden zudem rückwirkend zum 1. Januar 2016 für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Zum Förderprogramm gehört aber auch der Aufbau von 15 000
neuen Ladestellen im ganzen Land.
Wir fragen die Landesregierung:
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2016 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Bereits im Jahr 2010 hat die Landesregierung das Netzwerk Elektromobilität Rheinland-Pfalz geschaffen. Das Netzwerk hat sich erfolgreich etabliert; inzwischen sind rund 35 Partner im Netzwerk zusammengeschlossen. Seit Anfang des Jahres 2015 hat die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH die Koordinierung des Netzwerkes übernommen. Das Netzwerk Elektromobilität Rheinland-Pfalz bündelt rheinland-pfälzische Akteure aus den Bereichen der Automobil- und Energiewirtschaft, Handwerksbetriebe, Kommunen, Verkehrsbetriebe und Forschungseinrichtungen, die in der Elektromobilität aktiv sind. Hauptziel des Netzwerkes ist ein Austausch zwischen den Akteuren. Darüber hinaus wurde es über einen Zeitraum von drei Jahren durch unterschiedliche Forschungsarbeiten begleitet.
Die Ziele im Einzelnen sind:
Eine zentrale Aufgabe des Netzwerks war bis Ende 2014 die Koordinierung wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema Elektromobilität in Rheinland-Pfalz. Es wurden Forschungsvorhaben und Feldtests in den Bereichen Vehicle to Grid, Einbindung in die Netze der Zukunft, Entwicklung von Abrechnungssystemen sowie Ladeinfrastruktur projektiert und gestartet.
Die Landesregierung hat in diesem Rahmen rund 20 Elektrofahrzeuge und eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen gefördert.
Auf folgende weitere Vorhaben und Projekte wird insbesondere hingewiesen:
Zu Frage 2:
Die Partner der rheinland-pfälzischen Regierungskoalition haben ihre Vorstellungen über den weiteren Ausbau der Elektromobilität in Rheinland-Pfalz in dem Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode dargelegt.
Die Eckpunkte sind wie folgt:
Zu Frage 3:
Für Landesdienststellen dürfen Dienstkraftfahrzeuge nach der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie der Landesregierung und des Ministeriums der Finanzen vom 28. Januar 2014 (MinBl. vom 31. Januar 2014 Seite 22, Nr. 20024) u. a. nur beschafft werden, wenn deren Haltung für einen bestimmungsgemäßen und geordneten Ablauf des Dienstbetriebes unerlässlich ist sowie die haushaltmäßigen und ökologischen sowie die beschaffungsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Dabei sind die von dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium erlaubten Abgaswerte einzuhalten. In diesem Rahmen ist auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für die Dienstfahrzeugflotte der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden zulässig.
In den verschiedenen Ressorts sowie deren nachgeordneten Bereichen sind bereits vereinzelt Elektrofahrzeuge und Hybrid-Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller im Einsatz.
Zu Frage 4:
Mit dem Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes und dem Erlass der Fünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften hat der Bund im Jahr 2015 die Rechtsgrundlagen geschaffen für Bevorrechtigungen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen – für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, – bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, – durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten und – im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
Die Vorschriften fördern nach dem Dafürhalten der Landesregierung die aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen angestrebte Ausweitung des Anteils elektrisch betriebener Pkw und Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr. Zuständig für die Umsetzung der Verordnung, also die entsprechende Beschilderung von öffentlichen Parkplätzen, Straßen oder Wegen, sind mit Ausnahme der Autobahnen die unteren Landesverkehrsbehörden. Insoweit entscheiden die kreisfreien Städte und die Landkreise selbst, ob sie nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse und nach Anhörung der zuständigen Straßenbaubehörden sowie der Polizei Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge verkehrsbehördlich anordnen.
Im Hinblick auf eine mögliche Mitbenutzung von Sonderfahrspuren des ÖPNV ist der Landesregierung allerding kein Fall bekannt, in dem eine Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Im Fall der Ladesäulen, welche die Autobahn Tank & Rast GmbH im Zuge von Autobahnen in Rheinland-Pfalz errichten will, beabsichtigt der Landesbetrieb Mobilität als zuständige Verkehrsbehörde, die notwendigen verkehrsbehördlichen Anordnungen für das bevorrechtigte Parken vorzunehmen.
Der Ausbau eines Netzes mit einer ausreichenden Zahl öffentlich zugänglicher Ladestationen ist entscheidend, um den Durchbruch für batterieelektrische Fahrzeuge in Deutschland zu ermöglichen. Der bisherige Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Rheinland-Pfalz basiert hauptsächlich auf Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Verbindung mit Innovativen Lösungen oder in Verbindung mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
Die bislang bestehende Rechtsunsicherheit durch konkurrierende Systeme für Ladestecker, Kupplungen und Abrechnungssysteme war für potenzielle Investoren ein erhebliches Hemmnis. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erarbeitete eine Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. Diese Ladesäulenverordnung (LSV) ist am 17. März 2016 in Kraft getreten und setzte somit die Mindeststandards für Ladestecker und Kupplungen aus der EU-Richtlinie 2014/94/EU in deutsches Recht um. Eine zweite Verordnung wird weitere Teilregelungen hinsichtlich den erforderlichen Standards zur Information, Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung enthalten und wird derzeit vom BMWi in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet.
Da ein Geschäftsmodell für einen wirtschaftlichen Betrieb von vielen Investoren erst mit hohen Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen gesehen wird, wurde ein Förderprogramm der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern für den Ausbau der Normalladeinfrastruktur vorbereitet. Dieses Förderprogramm soll den flächendeckenden Ausbau der Ladesäulen unterstützen.
Durch das Marktanreizprogramm der Bundesregierung, welches auch Fördergelder für die Errichtung von Schnell- und Normalladesäulen enthält, wurde das Förderprogramm in Kooperation mit den Bundesländern von der Bundesregierung zurückgestellt.
Frage 5:
Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein für die Mobilität der Zukunft. Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen stammen derzeit in Deutschland aus dem Verkehrssektor. Der Verkehr im Land ist immer noch der drittgrößte Emittent von CO2 und verursacht trotz Rückgängen mehr als die Hälfte des Stickoxid-Ausstoßes. In Rheinland-Pfalz als Flächenland ist er mit knapp einem Drittel am gesamten Endenergieverbrauch beteiligt. Den Hauptanteil hat dabei der Kraftfahrzeugverkehr.
Entscheidend für die Klimaverträglichkeit von Strom als Antriebsenergie ist die Art der Stromproduktion. Elektromobilität verursacht bereits mit dem heutigen Strommix im Vergleich zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringere CO2-Emissionen. Dieser Vorteil wird mit steigendem Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien immer größer. Hinzu kommt, dass beim Betrieb von Elektrofahrzeugen keine Schadstoffemissionen erfolgen. Damit verfügen alternative und innovative Antriebstechnologien im Verkehrssektor über hohe Klimaschutzpotenziale, die es zu nutzen gilt. Zudem wird die Lärmbelastung durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen verringert. Dies hat in innerstädtischen Bereichen eine erhebliche Auswirkung auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung.
In Vertretung:
Dr. Thomas Griese
Staatssekretär
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