Kleine Anfrage 17/1031

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Drucksache 17/1275 -

Umsetzung ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1031 – vom 20. September 2016 hat folgenden Wortlaut:

Zusammen mit den zuständigen Aufgabenträgern des ÖPNV/SPNV erarbeitet das Land derzeit das „ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord“. Ziel ist es, den Busverkehr zukunftsfähig so zu gestalten, dass demografische Veränderungen und wachsende Ansprüche an einen modernen ÖPNV gewährleistet werden können. Im Landkreis Trier-Saarburg haben sich inzwischen Verkehrsunternehmen mit Bedenken hinsichtlich der europaweiten Ausschreibung und der geplanten „Linien bündel“ bei der Umsetzung des Konzeptes zu Wort gemeldet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Rheinland-Pfalz Nord?
  2. Welche Bedenken äußern die Verkehrsunternehmen im Landkreis Trier-Saarburg hinsichtlich der Linienbündel für den künftigen Busverkehr?
  3. Bedeutet die europaweite Ausschreibung von Linienbündel, dass lokale mittelständische Unternehmen de facto vom Wettbewerb ausgeschlossen sind?
  4. Teilt die Landesregierung die Bedenken in den Fragen 2 und 3?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die konzeptionellen und planerischen Arbeiten für das ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Für den gesamten Untersuchungsraum ergibt sich danach ein neu verknüpftes, deutlich verbessertes hierarchisches Busnetz aus regionalen und lokalen Linien, die nach verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sinnvollen Linienbündeln zusammengefasst worden sind. Sämtliche Aufgabenträger haben zwischenzeitlich die Umsetzung der Planungsempfehlungen auf der Basis der vorgeschlagenen Linienbündel beschlossen.

Die Linienbündel werden nun mehr schrittweise in wettbewerblichen Verfahren vergeben. Die ersten Vergaben von zwei Linienbündeln sind bereits im Dezember 2015 erfolgt.

Zu Frage 2:
Gemäß Berichterstattung in der Presse (Trierischer Volksfreund vom 17. September 2016) haben zwei regional ansässige Verkehrsunternehmen Bedenken hinsichtlich des Zuschnitts der Linienbündel und der im Rahmen des Planungsprojektes durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen geäußert.

Zu Frage 3:
Über die grundsätzliche Verpflichtung zur losweisen Vergabe sowie die Zulassung von Bietergemeinschaften bietet das Vergaberecht ausdrücklich Möglichkeiten, die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen zu berücksichtigen. Dementsprechend sind im Rahmen des ÖPNV-Konzeptes Rheinland-Pfalz Nord unterschiedlich große Linienbündel konzipiert worden, um auch dem mittelständischen Gewerbe Rechnung zu tragen.

Zu Frage 4:
Nein. Für das Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar liegen bereits praktische Erfahrungen mit der Bildung und Ausschreibung von Linienbündeln vor. Dort haben regelmäßig auch mittelständische Verkehrsunternehmen Ausschreibungen für sich entscheiden können.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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