Kleine Anfrage 17/4472

der Abgeordneten Pia Schellhammer und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sexuelle Gewalt gegen Frauen: Unterstützungs- und Präventionsangebote in Rheinland-Pfalz – Drucksache 17/4594


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/4472 – vom 26. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut:

Der Skandal um den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein hat das Thema sexuelle Gewalt an Frauen wieder verstärkt in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Unter dem Hashtag #MeToo haben in Folge unzählige Frauen von ihren eigenen Erfahrungen mit sexueller Gewalt berichtet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Zahlen liegen der Landesregierung über Fälle sexueller Gewalt in Rheinland-Pfalz vor?
2. Lassen die vorliegenden Zahlen eine Differenzierung zu (z. B. sexuelle Belästigung, Vergewaltigung etc.) und wenn ja: Wie sind die Fälle verteilt?
3. Welche Unterstützungsangebote gibt es in Rheinland-Pfalz für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind?
4. Welche Präventionsmaßnahmen gibt es in Rheinland-Pfalz zur Verhinderung von sexueller Gewalt.

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2017 wie folgt beantwortet:

Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig und unterliegt einheitlichen Erfassungs- und Qualitätskriterien. Gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien erfolgt die statistische Erfassung in der PKS zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die PKS gibt daher nur einen Aufschluss über die Anzahl der im jeweiligen Beobachtungszeitraum abgeschlossenen Ermittlungsverfahren. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass unterjährige PKS-Daten vorläufiger Natur sind. PKS-Datensätze unterliegen im laufenden Berichtsjahr Qualitätsprüfungen, die sich in vielfältiger Weise auf den Datenbestand auswirken können. Abweichungen zu in den jährlichen Statistiktabellen ausgewiesenen Gesamtzahlen sind daher systemimmanent. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die nachfolgende Tabelle weist für Rheinland-Pfalz die Fallzahlen sowie die Aufklärungsquote (AQ) für die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung für die ersten neun Monate der Jahre 2016 und 2017 aus.

Der Anstieg um 325 Fälle im Jahr 2017 resultiert in erster Linie aus dem zum Jahresende 2016 im Strafgesetzbuch neu eingeführten Straftatbestand des § 184 i „Sexuelle Belästigung“. In den ersten neun Monaten 2017 wurden alleine 336 solcher Fälle in der PKS registriert. Aufgrund der Verschärfung des Sexualstrafrechts bzw. der Änderung des § 177 StGB Ende 2016 wurden in der PKS in den ersten neun Monaten 2017 zudem erstmals 100 Fälle des „Sexuellen Übergriffs“ erfasst – entsprechende Tatbegehungsformen waren vorher nicht strafbar.

Zu Frage 2:
Die PKS ist im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sehr differenziert. Die nachfolgende Tabelle weist die Fallzahlen der Straftatbestände mit den höchsten Anteilen an den Fallzahlen der Sexualdelikte für die ersten neun Monate der Jahre 2016 und 2017 aus.

Zu Frage 3:
Die Polizei ist häufig die erste Anlaufstelle für die betroffenen Opfer. Deshalb kommt dem Opferschutzbeitrag der Polizei eine besondere Bedeutung zu. Die Opfer sollen schnellstmöglich eine geeignete Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der Straftat bzw. des schädigenden Ereignisses erhalten. Die Tätigkeit der Polizei bezieht sich hierbei vor allem auf die Vermittlung geeigneter Hilfsangebote sowie geeigneter Institutionen. Bei den Polizeipräsidien sind Opferschutzbeauftragte benannt, die Opfer von Straftaten anlassbezogen beraten und bei Bedarf an weitere Unterstützungseinrichtungen vermitteln.

Weiterhin sind bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Zeugenkontaktstellen eingerichtet. Die Ansprechpersonen bei den Zeugenkontaktstellen unterstützen Opfer im Sinne einer „ersten Hilfe“ durch „Rat und Tat“ vor Ort sowie durch die Vermittlung erforderlicher weitergehender Hilfsangebote.

Die Forensische Ambulanz der Rechtsmedizin der Universität Mainz bietet seit 2007 für Opfer von Gewalt- oder auch Sexualstraftaten eine vertrauliche Untersuchungsmöglichkeit an. Neben der medizinischen Erstversorgung verletzter Opfer sichert das Institut die Spuren der Tat und verbessert dadurch zum einen die Beweislage in einem möglichen späteren Strafverfahren und zum anderen die Situation des Opfers bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Das Institut kann für die Opfer eine kostenfreie Dienstleistung auch in den Fällen anbieten, in denen noch keine vorherige Einbindung der Strafverfolgungsbehörden erfolgte. Die erhobenen Befunde werden in diesen Fällen von der Forensischen Ambulanz archiviert und stehen bei Bedarf für eine spätere Verwendung in einem Strafverfahren zur Verfügung. Seit 29. Januar 2014 ist über das Angebot der Forensischen Ambulanz der Rechtsmedizin der Universität Mainz hinaus eine vertrauliche bzw. verfahrensunabhängige Spurensicherung in Rheinland-Pfalz in dem regionalen Verbundkrankenhaus in Bernkastel-Wittlich möglich.

Das Frauenministerium fördert seit April 2017 das Modellprojekt „Medizinische Akutversorgung nach Vergewaltigung“ an den Klinikstandorten Mainz und Worms in Zusammenarbeit mit den Frauennotrufen. Dabei liegt der Fokus vorrangig auf den Bedürfnissen betroffener Frauen nach medizinischer und psychosozialer Versorgung und damit auf einem ganzheitlichen Versorgungsansatz. Die anonyme Spurensicherung soll dabei angeboten werden, aber nicht im Vordergrund stehen. Ziel des Modellprojekts ist die Einführung einheitlicher Standards für eine gute medizinische und psychosoziale Akutversorgung von Frauen nach einer Vergewaltigung verbunden mit dem flächendeckenden Angebot der vertraulichen Spurensicherung an mehreren Klinikstandorten in Rheinland-Pfalz.

Die folgenden vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz geförderten Frauenunterstützungseinrichtungen bieten von sexualisierter Gewalt Betroffenen Beratung und weiterführende Unterstützung.

– Zwölf autonome Frauennotrufe – Fachstellen zur sexualisierten Gewalt:
Hier erhalten betroffene Frauen und Mädchen sowie deren Angehörige Beratung sowie Begleitung zur Polizei, zu Gerichtsverhandlungen sowie zu Ärztinnen und Ärzten bei sexueller Belästigung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch in der Kindheit.
– SOLWODI e. V. mit Fachstellen in Boppard, Mainz, Ludwigshafen und Koblenz:
Die Einrichtung unterstützt insbesondere ausländische Opfer mit sexuellen Gewalterfahrungen, auch im Zusammenhang mit Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Heiratshandel und Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
– Sozialtherapeutische Mädchenberatung des Vereins für feministische Mädchenarbeit (FEMMA e. V.):
Sie berät auch bei sexualisierter Gewalt an Mädchen. Zum Gesamtkonzept von FEMMA e.V. gehört auch die Mädchenzuflucht in Mainz.
– Präventionsbüro RONJA:
Die Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des Frauennotrufs Westerburg. Über ein Mädchentelefon können Betroffene Kontakt aufnehmen und beraten werden. Außerdem werden Fortbildungen und Unterrichtseinheiten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte an Schulen angeboten.
– Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen mit Behinderungen (KOBRA): KOBRA in Mainz berät in Kooperation mit dem Frauennotruf Mainz auch von sexueller Gewalt betroffene behinderte Frauen und Mädchen.

Eine rheinland-pfälzische Besonderheit bilden für den Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern die Kinderschutzdienste. Rheinland-Pfalz und Thüringen sind die beiden einzigen Länder in der Bundesrepublik, die spezielle Kinderschutzdienste fördern und unterstützen. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 16 Kinderschutzdienste an 18 Standorten für 26 Städte und Kreise. Zu den Aufgaben der Kinderschutzdienste gehört es, Mädchen und Jungen, die Opfer von Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch geworden sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, ein Ansprechpartner zu sein, der sich ihnen zuwendet und ihren Aussagen vertraut. Kinderschutzdienste beraten und begleiten niedrigschwellig, kostenlos und ohne lange Wartezeiten. Sie sollen vor weiteren Gefährdungen schützen, erzieherische, ärztliche und psychotherapeutische Hilfen aufzeigen und in entsprechende Hilfen vermitteln.

Zu Frage 4:
Die Polizei beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Gewaltprävention und ergreift anlassbezogen und zielgruppenorientiert jeweils passende Maßnahmen. Neben unterschiedlichen bundesweiten Programmen gibt es in Rheinland-Pfalz zudem mehrere Präventionsaktivitäten gegen „sexuelle Gewalt“. Die Puppenbühnen der Polizeipräsidien arbeiten beispielsweise zum Thema „Kinderansprecher“ mit Vorträgen und Theaterstücken landesweit in den Kindergärten. Das Schulprojekt „Erlebnis, Aktion, Spaß und Information“ (easi) beschäftigt sich seit 1999 u. a. mit der Stärkung von Sozial- und Handlungskompetenzen. Auf Anfrage von Schulen halten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Vorträge zu ausgewählten Themen, so auch zur Prävention von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Projekt „Prävention im Team“ (PIT) beinhaltet Bausteine zur Gewaltprävention. Bei PIT widmen sich Polizei und Lehrkräfte gemeinsam in mehreren Schulstunden mit den jeweiligen Klassen dem Thema.

Innerhalb des rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) sind die zwölf autonomen Frauennotrufe als Fachstellen zur sexualisierten Gewalt ein fester Bestandteil. Neben Unterstützungsangeboten für betroffene Frauen und Mädchen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Ihre Präventionsarbeit umfasst insbesondere eine K.O.-Tropfen-Kampagne, die Arbeit mit unterschiedlichen Berufsgruppen zum Thema sexualisierte Gewalt sowie zur Kooperation mit Behinderteneinrichtungen zur Frage behinderte Frauen und sexualisierte Gewalt.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist festzuhalten, dass seit dem 1. Januar 2012 die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe (sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 SGB VIII) sicherzustellen haben, dass neben- oder ehrenamtlich tätige Personen, die wegen einer Straftat nach § 72 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden sind, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung keine Kinder oder Jugendlichen beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

Hierzu müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern oder Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis der für die Tätigkeit vorgesehenen Person (siehe § 72 a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) wahrgenommen werden dürfen.

In Rheinland-Pfalz wird die Umsetzung für das Land und die örtliche Jugendhilfe auf der Basis einer Rahmenvereinbarung realisiert, die mit der Unterzeichnung durch die Vereinbarungspartner am 23. Januar 2014 auf Landesebene in Kraft getreten ist (Unterzeichnende: Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Landesjugendamt; Kommunale Spitzenverbände; Landesjugendring; LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege; Evangelische Landeskirchen in Rheinland-Pfalz; rheinland-pfälzische [Erz-] Diözesen).

Alle 41 Jugendämter haben ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt. Des Weiteren sind auf Landesebene bisher 63 Landes- bzw. überregionale Organisationen beigetreten. (Die von diesen ggfs. mitvertretenen unselbstständigen Untergliederungen sind dabei nicht mitgezählt.) Die Entwicklung der Beitritte auf Landesebene kann man einer Datenbank auf der Website des Landesjugendamtes zur Rahmenvereinbarung entnehmen. Die Beitritte auf örtlicher Ebene werden von den Jugendämtern dokumentiert.

Mit der Rahmenvereinbarung wurde in Rheinland-Pfalz eine vorbildliche Plattform für eine einheitliche Umsetzung von § 72 a SGB VIII entwickelt. Dabei herrscht Einvernehmen darüber, dass die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis nur eine formale Mindestvoraussetzung für den Schutz von Minderjährigen darstellt. Darüber hinaus bedarf es umfassender pädagogischer Schutzkonzepte auf Organisationsebene, auf der Ebene des Leitungshandelns und bezüglich der Angebote für die Minderjährigen selbst.

Auch die Kinderschutzdienste leisten Präventionsarbeit zur Vermeidung von sexueller Gewalt. Durch Informationsveranstaltungen in Kindertagesstätten und Schulen, Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien, Elternabenden und Lehrerfortbildungen tragen sie zur Aufklärung über Themen wie Grenzverletzungen, sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und Fachkräften bei.

Bei den schulischen Präventionsprogrammen ist zwischen allgemeinen, unspezifischen Ansätzen und themenspezifischen Ansätzen zu unterscheiden. Die Primärprävention zielt auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen ab. Sie orientiert sich an den von der Weltgesundheitsorganisation benannten Faktoren der psychischen Gesundheit. Diese sind unter anderem kritisches Denken, positives Selbstwertgefühl, Entscheidungsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbst- und Fremdwahrnehmung, Umgang mit Gruppendruck und andere mehr. Im Zuge der Programme geht es also vorrangig darum, die Person zu stärken, soziale Kompetenzen zu fördern und allgemein gültige Normen und Werte zu vermitteln. Dabei spielen die Förderung konstruktiver Kommunikation und die Vermittlung von Strategien zur Konfliktbewältigung eine zentrale Rolle.

Das Thema Prävention ist am Pädagogischen Landesinstitut schwerpunktmäßig in der Abteilung Schulpsychologische Beratung sowie in der Beratungsgruppe für Gewaltprävention und Gesundheitsförderung verortet. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulaufsicht bei Fällen oder Verdachtsmomenten sexueller Gewalt und kooperieren sowohl im Bereich der Einzelfallarbeit als auch fortbildungsorientiert mit regionalen Netzwerkpartnern (Frauennotrufe, Kinderschutzdienste, pro familia etc.). Darüber hinaus bieten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen landesweit Lehrkräftefortbildungen zu primärpräventiven Programmen an, die an der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler ansetzen und eine systematische Förderung sozialer Kompetenzen (z.B. zu den Themen Nein-Sagen und Stärkung des Selbstbewusstseins) zum Ziel haben. An Fortbildungen zum Programm „Ich und Du und Wir“, das sich an Schülerinnen und Schüler der Primarstufe richtet, haben bereits 300 Grundschulen teilgenommen. Lehrkräfte von ebenfalls etwa 300 weiterführenden Schulen haben an Fortbil- dungen zum Programm zur Primärprävention (PROPP) teilgenommen, das sich an Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe richtet.

Viele Schulen sind somit im Bereich der Primärprävention bereits versiert und haben unterschiedliche Maßnahmen in ihr Schulkonzept aufgenommen. Damit Konzepte zum Schutz gegen sexuelle Gewalt verstetigt und bewusster Teil einer individuellen Schulkultur werden, sollten diese in die individuelle Präventionsarbeit der Schulen integriert werden. Um die hierzu notwendigen Schulentwicklungsprozesse fachlich zu begleiten und auf breiter Ebene für das Thema sexuelle Gewalt zu sensibilisieren, entwickelt derzeit ein schulpsychologisches Expertenteam Fortbildungsansätze für Schulleitungen, Krisenteams und Gesamtkollegien. Übersicht der Projekte und Maßnahmen in Rheinland-Pfalz:

– Internetauftritt zum Thema „Prävention der sexuellen Gewalt“:

Die Thematik wird auf dem Bildungsserver auf der Seite gewaltpraevention.bildung-rp.de/gewaltpraevention/praevention-gegen-sexualisierte-gewalt.html dargestellt. Hier sind grundlegende und rechtliche Informationen, Materialien und Fortbildungsangebote eingestellt.


– Fortbildungsreihe der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz:
Die Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz bieten regionale Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Sexualisierte Gewalt – Sexuelle Grenzverletzungen – Ein Thema für die Schule?!“ an. Die Veranstaltungen richten sich an Lehrkräfte der Sekundarstufe I (ab der 6. Klasse). Sie sollen dazu beitragen, dass alle, die im schulischen Alltag mit Schülerinnen und Schülern zu tun haben, sich mit dem Thema im geschützten Rahmen auseinandersetzen können und mehr Sicherheit dazugewinnen. Die Veranstaltungen sind durch das Pädagogische Landesinstitut als dienstlichen Interessen dienend anerkannt, werden vom Bildungsministerium finanziell gefördert und seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführt.
– „Trau dich!“ (Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung):
Der Fokus der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ liegt auf der Stärkung und Förderung von Kindern im Alter von acht bis zwölf Jahren in einem positiven Gesamtkonzept von Erziehung und Bildung. Die Initiative stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbstwirksamkeit von Kindern und informiert sie über das Thema sexueller Missbrauch und ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf ihre körperliche Unversehrtheit und Integrität. Folgende Ziele sind hierbei zentral:
  • Sensibilisierung der Gesellschaft durch Versachlichung des Themas
  • Stärkung der Kinder durch Aufklärung und Information
  • Bekanntmachung und Unterstützung des Hilfesystems
  • Qualifizierung von Fachkräften
  • Impulssetzung für Implementierung von Präventionsstrategien

Die Umsetzung der Kampagne ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

 

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