Mündliche Anfrage 17/5450

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aktuelle Maßnahmen für saubere Mobilität – Drucksache 17/53P


Die Problematik der hohen innerstädtischen Stickoxidbelastungen steht weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit. Die Verantwortung für den jetzigen Zustand der Grenzwertüberschreitungen trägt die Automobilindustrie, die über Jahre hinweg Fahrzeuge produziert hat, die im Betrieb zu hohe Emissionen aufweisen und mit illegalen Maßnahmen die realen Emissionswerte verschleierte. Gerade an Verkehrs-Hotspots führen die hohen Realemissionen der Dieselfahrzeuge in vielen Städten zur Überschreitung des NO2-Jahresgrenzwertes (40 μg/m³). In Rheinland-Pfalz sind weiterhin die drei Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen. Die verpflichtende Nachrüstung von Diesel-Pkw wäre eine Option, die zur Reduzierung von Emissionen beitragen würde. Auch der verstärkte Einsatz von emissionsarmen Fahrzeugen, eine Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufkommens sowie die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs können dazu beitragen, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für zielführend, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern?
2. Wer soll aus Sicht der Landesregierung für eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw, welche die vorgegebenen gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten, zahlen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag für einen ticketlosen ÖPNV in ausgewählten Städten in dem Schreiben der Bundesregierung an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella als Maßnahme zur Luftverbesserung in allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Radverkehr zu fördern und insbesondere den Umstieg auf das Fahrrad für Berufspendlerinnen und -pendler attraktiver zu machen?

Präsident Hendrik Hering:
Für die Landesregierung antwortet Herr Verkehrsminister Dr. Wissing.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Blatzheim-Roegler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass Sie das hochaktuelle Thema Saubere Mobilität aufgegriffen haben. Wie alle wissen, fand gestern die dazu richtungsweisende Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, die für die rheinland-pfälzischen Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz von größter Bedeutung ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über mögliche Dieselfahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt. Die Entscheidung soll am 27. Februar verkündet werden.

Ich stimme mit Ihnen überein, ja, die Vereinbarkeit von Mobilität und dem der Menschen vor Luftschadstoffen wird uns insbesondere in den Ballungsräumen große Kraftanstrengungen abverlangen. Wie bereits gestern Nachmittag berichtet, unterstützt die Landesregierung mit dem Aktionsprogramm „Saubere Mobilität“ die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen drei rheinland-pfälzischen Städte Mainz, Koblenz und Ludwigshafen nach besten Kräften, damit die Stickoxidbelastungen zeitnah sinken und die Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage seitens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen drei rheinland-pfälzischen Städte haben mit der Unterstützung des Landes Maßnahmen definiert, die kurzfristig eine Stickoxidminderung bewirken können. Diese gilt es nun, im Rahmen des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ des Landes rasch umzusetzen. Hierdurch kann die Zeit effektiv genutzt werden, bis die Maßnahmen des Bundes greifen.

Die Städte entscheiden dabei selbst, auf welche Strategien und Instrumente sie setzen, da die örtlichen Verhältnisse unterschiedlich sind. Was in einer Stadt effektiv sein kann, muss nicht auch in der anderen im gleichen Maße zur Stickoxidreduzierung beitragen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ des Bundes erfolgte die Übergabe der Zuwendungsbescheide für die Erstellung der Masterpläne „Green-City“ Ende Dezember 2017. Die Erstellung der Masterpläne ist zwischenzeitlich vonseiten der Städte beauftragt bzw. steht in Kürze an. Ziel der Masterpläne ist die Identifizierung und Bewertung geeigneter Maßnahmen als Basis für eine Prioritätenreihung.

Die Ergebnisse der Masterpläne bleiben somit als Beurteilungsgrundlage abzuwarten. Im Kern ist die Bewertung der Eignung immer in Verbindung mit der Realisierbarkeit bzw. dem Zeithorizont zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zu betrachten. Hier sind die Städte die kompetenten Ansprechpartner, weshalb über diese Fragestellung auch dort entschieden werden muss.

Zu Frage 2:
Bürger und Wirtschaft dürfen nicht für das Versagen von Fahrzeugherstellern und Kontrollbehörden bestraft werden. Die Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Fahrzeughersteller bis hin zu rechtswidrigen Manipulationen von Motoren ist nicht hinnehmbar und vollkommen inakzeptabel.

Hardwarenachrüstungen von Fahrzeugen, die aus diesem Grunde nicht den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes genügen, dürfen nicht den Eigentümern der Fahrzeuge angelastet werden, die Fahrzeughersteller sind hier als Verursacher heranzuziehen. Was verkauft wurde, muss auch geliefert werden, und zwar nicht nach der äußeren Gestalt, sondern auch nach den Schadstoffgrenzwerten.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu Frage 3:
Zur Thematik Kostenloser ÖPNV ist ebenfalls auf die zuvor schon angesprochenen Maßnahmen der Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz hinzuweisen, die kurzfristig eine Stickoxidminderung bewirken können. Diese gilt es nun, rasch umzusetzen. Das von der Bundesregierung angesprochene Projekt zum kostenlosen ÖPNV ist eher langfristig einzuordnen. Erkennbar ist dies bereits daran, dass der Bund zunächst Erfahrungen in Testgebieten sammeln möchte und gar nicht über eine flächendeckende Einführung nachdenkt. In diesem Zusammenhang sind auch noch viele offene Fragen zu klären.

Aus Sicht der Landesregierung ist ein kostenloser ÖPNV in den betroffenen rheinland-pfälzischen Städten schon alleine aufgrund der ungeklärten Kostenfrage nicht in der gebotenen Kurzfristigkeit realisierbar. Ein solches Vorhaben sollte zunächst auch auf seine Wirkungen, insbesondere auf die erforderlichen Kapazitätserweiterungen hin untersucht werden. Die beabsichtigte Änderung der Verkehrszusammensetzung wird wohl kaum ohne zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal sowie bauliche Maßnahmen einhergehen können. Die damit verbundene Kostenfrage ist völlig offen.

Allein schon diese Fakten lassen erkennen, dass damit kein rasch umsetzbares Vorhaben skizziert werden kann. Ich will auch daran erinnern, eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots, an dem wir seitens der Landesregierung sehr stark interessiert sind, ist kein einfaches Unterfangen. Man muss, wenn man beispielsweise im Schienenpersonennahverkehr zusätzliche Kapazitäten haben möchte, nicht nur die Fahrzeuge beschaffen, sondern unter Umständen auch die Schienenwege ausbauen. Welcher Zeitraum dafür erforderlich ist, ist, glaube ich, allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses bekannt.

Wenn man Busverkehre mit schadstofffreien Antrieben ausweiten möchte, ist es gar nicht so einfach, mehr Busfahrer zu finden, die man zusätzlich bräuchte; denn der Fachkräftemangel spielt uns an dieser Stelle nicht gerade in die Hände.

Daher sieht die Landesregierung in einem kostenlosen ÖPNV keine Lösung für die erforderliche rasche Minderung der Stickoxidbelastung. Hinsichtlich einer mittel- bis langfristigen Betrachtung steht die Landesregierung dem Projekt mit einer gewissen Skepsis gegenüber, weil die Frage noch nicht beantwortet wurde, wie man mit den ländlichen Räumen umgeht.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

Wir haben heute schon Urbanisierungstendenzen in der Gesellschaft, die insbesondere eine Landesregierung wie die rheinland-pfälzische vor große Herausforderungen stellen. Wir müssen in der Fläche Lebensqualität sicherstellen. Es kann nicht sein, dass wir am Ende kostenlosen ÖPNV in den großen Metropolen Deutschlands haben, diese Gelder, die dorthin fließen, dann aber am Ende fehlen, um den ländlichen Raum mit entsprechenden ÖPNV-Angeboten zu versorgen.

(Beifall der FDP, bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist besonders wichtig; denn das Stichwort Kostenloser ÖPNV bedeutet nicht, dass er wirklich kostenlos ist, er ist nur unentgeltlich für die Nutzer, aber selbstverständ- lich müssen die gesamten Kosten, Personal und Sachkosten, an anderer Stelle getragen werden. Wenn das durch Steuergelder finanziert werden soll, dann darf es nicht dazu führen, dass diese Steuergelder für den Ausbau des ÖPNV in der Fläche im ländlichen Raum fehlen.

(Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Zu Frage 4:
Zum Radverkehr ist zu sagen, dass die Landesregierung das Fahrrad im Alltags- und Berufsverkehr als ein Verkehrsmittel ansieht, das im multimodalen Zusammenwirken mit dem ÖPNV mehr Potenzial hat, als es heute bereits entfaltet. Das heißt, wir sehen darin gute Möglichkeiten und halten das für ein wichtiges Verkehrsmittel.

Wichtig sind sichere Abstellmöglichkeiten an den Bahnhöfen und an den anderen ÖPNV-Haltestellen. Fördermittel des Landes fließen hierbei etwa in den Bau einer Fahrradstation am Bahnhof Trier. Radfahrer werden auch im Alltags- und Berufsverkehr ihr Rad nur dann nutzen, wenn sie sich auf der zur Verfügung stehenden Infrastruktur sicher fühlen. Deswegen müssen wir hier investieren und tun das auch.

Das Land investiert weiter in den Bau von Radwegen. Auch das ist wichtig. 2017 wurden in Rheinland-Pfalz rund 15 Millionen Euro für den Radwegebau ausgegeben. Derselbe Betrag ist für 2018 vorgesehen.

Ein neues Element der Fahrradinfrastruktur sind Radschnellwege. Seit 2014 liegt eine Potenzialanalyse vor, die sieben grundsätzlich geeignete Korridore in Rheinland- Pfalz identifiziert. Das Land sucht nun gemeinsam mit den Kommunen nach Wegen der Umsetzung. Wir haben ein großes Interesse daran, dass auch Radschnellwege in Rheinland-Pfalz unser Verkehrsangebot erweitern. Das sind gute Infrastrukturinvestitionen, weil der Fahrradverkehr als emissionsfreier Verkehr eine besondere Bedeutung, eine zunehmende Bedeutung erlangen wird.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)

Vizepräsident Hans-Josef Bracht:
Zu einer Zusatzfrage erteile ich Frau Abgeordneter Blatzheim-Roegler das Wort.

Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Minister, vielen Dank für die Beantwortung. Ich habe noch eine Frage. Welche Maßnahmen auch zur Stärkung von sauberer Mobilität, beispielsweise verbesserter ÖPNV, ergreift die Landesregierung für den ländlichen Raum?

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:
Frau Kollegin, ich habe vorhin schon das Thema Radschnellwege genannt. Wir sind auch dabei, zusätzlich in den Schienenpersonennahverkehr zu investieren. Wir haben ein großes Interesse daran, dass das ÖPNV-Angebot in der Fläche weiter ausgebaut wird.

Wir haben auch Elektrifizierungen auf den Weg gebracht, etwa in Ludwigshafen, um ein attraktives Angebot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen, mit dem ÖPNV zum Arbeitsplatz zu kommen. Daran haben alle ein Interesse.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das ÖPNV-Angebot – in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz spielt der Schienenpersonennahverkehr eine sehr große Rolle – insgesamt für die Lebensqualität im ländlichen Raum in Zukunft eine erhebliche Rolle spielen wird. Als Beispiel kann ich Ihnen die Reaktivierung der Schienenstrecke Homburg – Zweibrücken nennen. Wir denken auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus.

Wir haben es beim Schienenpersonennahverkehr nicht ganz einfach, wenn es um die Reaktivierung von Strecken geht, weil die Kosten zum Teil erheblich sind, wenn Strecken wieder reaktiviert werden und wir das Kosten-Nutzen-Verhältnis beachten müssen. Das macht es manchmal nicht einfach, zum Teil sind es erhebliche Kosten. Aber wir wissen auch, dass diese Kosten gut investiert sind. Ländliche Räume ohne ÖPNV-Angebot können keine gute Zukunft haben.

 

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