Kleine Anfrage 17/5628

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kennzeichnung von Ostereiern – Drucksache 17/5833


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/5628 – vom 6. März 2018 hat folgenden Wortlaut:

Etwa 235 Eier werden in Deutschland pro Kopf und pro Jahr konsumiert. Über die Osterwochen hinweg steigt der Konsum von Eiern erfahrungsgemäß. Nach der Einführung der Kennzeichnung von Eiern im Jahr 2004 veränderten sich die Haltungsbedingungen von Legehennen stark, hin zu einer tiergerechteren Haltung. Gefärbte und verarbeitete Eier sind von der Kennzeichnungspflicht allerdings ausgenommen. Somit ist es dem Verbraucher im Regelfall unmöglich, eine bewusste Kaufentscheidung bei Ostereiern zu treffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Legehennen produzierten in 2017 in Rheinland-Pfalz wie viele Eier in welcher Haltungsform?
2. Ließe sich nach Ansicht der Landesregierung die Tierhaltungskennzeichnung auch auf gefärbte Ostereier ausweiten?
3. Wie können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Landesregierung an gefärbten Eier erfreuen und beim Einkauf gleichzeitig auf eine artgerechte Tierhaltung achten?

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. März 2018 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Laut Statistischem Landesamt (STALA) wurden in Rheinland-Pfalz 2017 207,42 Millionen Eier von 737119 Hennen gelegt. In die Statistik des STALA gehen Hennenhaltungsbetriebe ab 3000 Haltungsplätze ein. In diese Kategorie fallen in Rheinland-Pfalz ins- gesamt 53 Betriebe. 91,5 Prozent dieser Eier wurden in Bodenhaltung und 3,7 Prozent der Eier in Freilandhaltung produziert. Die übrigen 4,8 Prozent der 2017 in Rheinland-Pfalz in der Stallgröße ab 3000 Haltungsplätze produzierten Eier verteilen sich auf die Kleingruppenhaltung und die ökologische Erzeugung.

Nach der Agrarstrukturerhebung 2016 und der gesonderten Auswertung für Betriebe mit ökologischem Landbau gibt es in Rheinland- Pfalz 106 Betriebe mit Geflügelhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise. Zum Stichtag 1. März 2016 wurden 28074 Legehennen in diesen Betrieben gezählt. Dies ergibt einen Durchschnitt von knapp 265 Legehennen pro Betrieb.

Tabelle 1: Landwirtschaftliche Betriebe mit ökologischer Viehhaltung am 1. März 2016 nach Bestandsgrößen (Fachserie 3, Reihe 2.2.1, 2016 „Land und Forstwirtschaft, Fischerei – Betriebe mit ökologischem Landbau Agrarstrukturerhebung 2016“ vom Statistischen Bundesamt (Destatis), erschienen am 28. Juni 2017)

Zu Frage 2:
Die Landesregierung setzt sich für die Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung auf Lebensmitteln ein. Eine Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz hat hierzu am Beispiel der Kennzeichnung von frischem Fleisch dargelegt, dass eine praktikable Umsetzung in einem vierstufigen Verfahren, nach dem Vorbild der Kennzeichnung von Frischeiern, möglich wäre und die Zustimmung der EU eingeholt werden müsste.

Die Beschlüsse des Bundesrates und der Fachministerkonferenzen zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung wurden von der Bundesregierung in den vergangenen Jahren mehrfach abgelehnt und nicht umgesetzt.

Rheinland-Pfalz wird sich auch weiterhin für die Ausweitung der Haltungskennzeichnung einsetzen. Zuletzt befasste sich auf Bundesebene erneut die Agrarministerkonferenz am 31. März 2017 in Hannover mit dem Thema der Haltungskennzeichnung. Die Agrarminister und Senatoren der Länder haben unter Top 17 Nummer 5 noch einmal ausdrücklich die Marktdifferenzierung durch die Kennzeichnung von Tierschutzkriterien begrüßt. Rheinland-Pfalz unterstützte zudem in einer Protokollerklärung die Forderung der Einführung einer verpflichtenden – bei der EU zu notifizierenden – Kennzeichnung der Tierhaltungsform auf Frischfleisch zur Steigerung der Verbrauchertransparenz, bei der die Mehrkosten gerecht verteilt werden und für alle Nutztiere höhere Tierwohl- und Nachhaltigkeitsstandards geschaffen werden.

Zu Frage 3:
Gefärbte Eier fallen derzeit nicht unter die Kennzeichnungspflicht der Frischeier. Lediglich gefärbte Bioeier müssen aufgrund der EU-Ökoverordnung aus ökologischer Erzeugung stammen und somit die hohen Tierhaltungsstandards der EU-Ökoverordnung erfüllen.

Zudem kennzeichnen einige Erzeuger die Herkunft und die Haltungsform von bunten Eiern auf freiwilliger Basis auf der Verpackung.

Abgesehen von diesen Kennzeichnungsvorgaben bleibt selbstverständlich die Möglichkeit, frische Eier zu kaufen und sie anschließend selbst zu färben. So können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf die artgerechte Haltung und die Herkunft der Eier achten und sich schon beim Färben an ihnen erfreuen.


In Vertretung:
Dr. Thomas Griese
Staatssekretär

 

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