Kleine Anfrage 17/6063

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schafhalter mit Weidetierprämie unterstützen
Drucksache 17/6228


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6063 – vom 26. April 2018 hat folgenden Wortlaut:

Mit einer Petition hat sich der Bundesverband Berufsschäfer e. V. am 12. April 2018 an die Landtage in Deutschland gewandt. Die Schäferinnen und Schäfer fordern darin eine Weidetierprämie, die aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) finanziert werden soll. Die Schafhaltung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz auch in Rheinland-Pfalz. Sie prägt schon seit Jahrhunderten unser Landschaftsbild und erbringt Leistungen im Sinne der Öffentlichkeit.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welchen Beitrag leisten rheinland-pfälzische Schäferinnen und Schäfer für den Natur- und Landschaftsschutz?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der Schäferinnen und Schäfer nach einer Weidetierprämie?
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um die wirtschaftliche Situation der Schäfe rinnen und Schäfer zu verbessern?
4. Wird die Weidetierprämie in anderen EU-Ländern bereits aus den Mitteln der Gemein samen Agrarpolitik (GAP) finanziert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Mai 2018 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Beweidung hat eine sehr hohe Bedeutung für den Erhalt der Arten- und Biotopvielfalt in der Kulturlandschaft. Manche Standorte können einerseits aufgrund ihrer Lage und ihres Reliefs nur durch Beweidung in Bewirtschaftung gehalten werden; andererseits profitieren viele Lebensraumtypen und Biotoptypen sowie gefährdete Arten direkt von einer angepassten Beweidung.

Die Beweidung mit Schafen und Ziegen ist dabei notwendig für den Erhalt vieler wertvoller Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz. So gibt es gerade in den sogenannten Grenzertragsregionen noch etliche Hutungen und Magerrasen, die über Jahrhunderte mit Schafen beweidet wurden und die ihre Entstehung der traditionellen Schafbeweidung verdanken.

Der traditionellen Schafbeweidung verdanken wir die Entstehung von Heiden, von Trocken- und Halbtrockenrasen sowie von verschiedenen Grünlandgesellschaften magerer Standorte. Der Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaften und ihrer besonderen Biotopausstattung ist ein zentrales Anliegen des Naturschutzes. Im Hinblick auf die Bedeutung der extensiven Beweidung für naturschutzrelevante Artengruppen sei beispielhaft die wiesenbrütende Avifauna und die wiesengebundene Insektenfauna genannt.

Für Rheinland-Pfalz sind hier insbesondere die Mittelgebirgslagen (Hunsrück, Eifel, Westerwald, Pfälzerwald) zu nennen, wo bereits heute viele Bereiche (ganze Talzüge, Steilhänge) durch die fehlenden Beweider aus der Nutzung gefallen sind. Diese Entwicklungen finden bundesweit statt und sind für den Naturschutz von hoher Relevanz.

Der Auftrag „Naturschutz durch Nutzung“ wird durch die Weidehaltung von Schafen und Ziegen vorbildlich umgesetzt.

Zu den Fragen 2 und 4:
Die Agrarminister haben auf der Konferenz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 in Deutschland vom 4. November 2013 in München beschlossen, eine gesonderte Tierprämie für Raufutterfresser im Rahmen der aktuellen GAP-Förderperiode nicht einzuführen. Auf dieser Agrarministerkonferenz wurde ebenfalls die Einführung der bundes- einheitlichen Basisprämie beschlossen. Die rheinland-pfälzischen Schaf- und Ziegenhalter erhalten, wie alle anderen Betriebsformen, die im Zeitraum von 2017 bis 2019 von 155Euro auf 175Euro je Hektar ansteigende Basisprämie und bereits seit 2015 die bundeseinheitliche Greening-Prämie in Höhe von 87 Euro je Hektar. Auch partizipieren sie an dem in der vorgenannten Agrarministerkonferenz beschlossenen Zuschlag für die ersten Hektare im Rahmen der Direktzahlungen. Dieser Zuschlag beträgt für die ersten 30 Hektar ca. 50 Euro (maximal ca. 1.500 Euro) und für weitere 16 Hektar ca. 30 Euro (maximal ca. 480 Euro), insgesamt also maximal ca. 1 980Euro.

Nach Untersuchungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhält der Sektor Schaf- und Ziegen- fleisch deutlich mehr entkoppelte Direktzahlungen als über die bis 2004 geltenden gekoppelten Zahlungen. In Ziffer 2.1 des Berichtes zur Schafhaltung anlässlich der Agrarministerkonferenz im September 2017 in Lüneburg führt das BMEL hierzu aus: „Der Schafsektor erhielt in 2013 schätzungsweise drei Mal so viel Prämienvolumen, wie dies unter dem alten System gekoppelter Schafprämien der Fall war.“ Als unternehmensbezogene Direktzahlungen und Zuschüsse werden für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe rd. 30 500 Euro und für die Schafbetriebe im Haupterwerb rd. 94000 Euro ausgewiesen. Der Preis für Lammfleisch in Deutschland stieg von 3,81 Euro je kg in 2005 kontinuierlich auf 5,53 Euro je kg in 2016.

Ursache für das o.g. höhere Prämienvolumen ist die in Deutschland umgesetzte Entkoppelung der Direktzahlungen. Gleichzeitig wurden die Prämiensätze für Ackerland und Dauergrünland vereinheitlicht. In 2005 wurden z.B. in Rheinland-Pfalz für Ackerland als Basisprämie 277 Euro je Hektar gezahlt und für Dauergrünland 48 Euro je Hektar. Durch die Vereinheitlichung werden für alle Flächen seit 2013 auf regionaler Ebene (Bundesland) und ab 2019 bundesweit identische Förderprämien in der 1. Säule gezahlt. Dies führte zu einer deutlich verbesserten Förderung des Dauergrünlandes. Während also im alten System für Dauergrünland deutlich niedrigere Prämien gezahlt wurden, werden jetzt auch für extensive Grünlandstandorte – die bevorzugt von Schäfern bewirtschaftet werden – gleich hohe Prämien wie für intensive Ackerbaustandorte gezahlt. Insofern unterscheidet sich die Umsetzung der GAP in Rheinland-Pfalz beziehungsweise in Deutschland deutlich von der Praxis in 22 anderen EU-Mitgliedstaaten, die gekoppelte Prämien für Schafe gewähren und die Entkoppelung der Direktzahlungen nicht umgesetzt haben. In diesen Mitgliedstaaten werden in der Regel nicht nur für Schafe und Ziegen, sondern auch für weitere Sektoren gekoppelte Prämien gezahlt. Demgegenüber haben z. B. England (als Region des Vereinigten Königreichs), Dänemark, Luxemburg und Schweden die Entkoppelung mit einheitlichen Flächenprämien umgesetzt und zahlen keine gekoppelten Schafprämien. Die Entkoppelung stellt allerdings wie oben beschrieben aufgrund des durch andere Maßnahmen erzielten insgesamt höheren Prämienvolumens keinen Nachteil für die Schaf- und Ziegenhalter dar. Die Landesregierung teilt im übrigen grundsätzlich die Auffassung der EU-Kommission, den marktorientierten Pfad in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter zu beschreiten und den Landwirten die Entscheidung über die zu erzeugenden Produkte in eigener unternehmerischer Verantwortung zu überlassen. Darüber hinaus stehen zusätzliche gekoppelte Zahlungen dem Ziel der Entbürokratisierung entgegen.

In den Amtschef- und Agrarministerkonferenzen am 19. Januar 2017 in Berlin und am 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg wurde die Stärkung der Schafhaltung in der Umsetzung der GAP thematisiert. In diesem Zusammenhang hat sich Rheinland-Pfalz auf beiden Konferenzen mit anderen Ländern in einer Protokollerklärung für die Prüfung einer fakultativ gekoppelten Stützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch im Rahmen der Neuausrichtung der GAP ab 2021 ausgesprochen.

Zu Frage 3:
Um die Schäferinnen und Schäfer zu unterstützen, hat Rheinland-Pfalz in der laufenden Förderperiode auf Bundes- und Landesebene bereits zahlreiche Maßnahmen unterstützt und umgesetzt. Im Rahmen der bundesweit einheitlich umzusetzenden Direktzahlungen der 1.Säule der GAP kommen insbesondere die folgenden Regelungen den Schafhaltern zugute:

  • Zur Verbesserung der Futterversorgung der Schafhalter wurde die Möglichkeit vorgesehen, dass auf Flächen mit Zwischenfrüchten und Begrünung, die als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden, eine Beweidung mit Schafen zulässig ist.
  • Ferner darf der Aufwuchs von als ökologische Vorrangflächen angemeldeten Brachflächen ab dem 1. August mit Schafen und Ziegen beweidet werden.
  • Durch die geänderte Definition für Dauergrünland wurden zusätzliche Flächen beihilfefähig, die traditionell von Schäfern bewirtschaftet werden.

Auf Landesebene hat Rheinland-Pfalz in der laufenden Förderperiode zur zusätzlichen Unterstützung extensiver Tierhalter (Schaf-, Ziegen-und Mutterkuhhalter) in der 2. Säule der GAP im Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) folgende zusätzlichen Verbesserungen eingeführt:

  • Anhebung der Prämien für die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen (von 85Euro auf 110Euro je Hektar); 
  • Neues Bonusmodul mit besonderer Eignung für Schaf- und Ziegenhalter in der umweltschonenden Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen bei geringerem Tierbesatz (max. 1,0 RGV/Hektar) und Verzicht auf mineralische N-Düngung mit einem zusätzlichen Bonus von 60 Euro je Hektar;
  • Anhebung der Prämien im Talauenprogramm (von 125 Euro auf 140 Euro je Hektar).

Darüber hinaus können die Schafhalter an den Vertragsnaturschutzprogrammen teilnehmen. Ebenso stehen ihnen die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für investive Maßnahmen offen.


In Vertretung:
Daniela Schmitt
Staatssekretärin

 

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