Kleine Anfrage 17/6921

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mobilitätskonzept für die Landesgartenschau 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Drucksache 17/7105


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6921 – vom 1. August 2018 hat folgenden Wortlaut:

Die bisherigen vier Landesgartenschauen, die in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 stattgefunden haben, zeichneten sich dadurch aus, dass nachhaltige strukturelle und wirtschaftliche Entwicklun gen angestoßen wurden. Das Konzept für die Landesgartenschau in Bad Neuenahr-Ahrweiler bein haltet ebenfalls gesellschaftsrelevante Themen, u. a. ein Energie- und Verkehrskonzept mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Erfordernisse der Verkehrsinfrastruktur wurden durch die Landesregierung für die Landesgartenschau 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler identifiziert?
2. Welche Rolle nehmen die einzelnen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Radverkehr) jeweils ein?
3. Inwieweit beinhaltet das Konzept Planungen zur verkehrsträgerübergreifenden Nutzung?
4. Welche Rolle spielt bei dem Verkehrskonzept der Umweltverbund?
5. Inwieweit sollen die Mobilitätsangebote auch langfristige (über das Jahr 2022 hinausge hende) Dienste leisten?
6. Inwieweit werden die Infrastrukturmaßnahmen für die langfristige Mobilitätsgestaltung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler geplant?
7. Welche Infrastruktur- und Mobilitätsmaßnahmen sollen bereits nach der Landesgartenschau 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler zurückgebaut bzw. beendet werden?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2018 wie folgt beantwortet:

Die Landesgartenschau wird in kommunaler Planungshoheit organisiert. Die Landesregierung wirkt bei der Umsetzung mit und unterstützt die Kommunen u. a. in Fragen der Infrastruktur, der Erreichbarkeit und der äußeren Erschließung sowie der Einbindung in großräumige Verkehrskonzepte. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat im Rahmen ihrer Bewerbung ein nachhaltiges und weitgehend klimaschonendes Mobilitätskonzept vorgelegt. Das Konzept beinhaltet sowohl Maßnahmen für die Erreichbarkeit und innere Erschließung des Gartenschaugeländes während der Durchführung der Schau als auch Maßnahmen, die darüber hinaus bestehen bleiben. Das Mobilitätskonzept liegt in seinen Grundzügen vor und wird sukzessive weiter ausgearbeitet. Die Kleine Anfrage wird auf Grundlage des Bewerbungskonzeptes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beantwortet (https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/laga2022/).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Erfordernisse der Verkehrsinfrastruktur ergeben sich aus der Zahl und Zusammensetzung der Besucherinnen und Besucher der Gartenschau, deren räumlicher und zeitlicher Verteilung und des angenommenen Anteils der einzelnen Verkehrsträger. In Bad Neuenahr-Ahrweiler besteht eine gute Erreichbarkeit per Straßen-, Schienen- und Radverkehr. Die Infrastruktur kann der prognostizierten Nachfrage grundsätzlich gerecht werden; an einzelnen Punkten sind Erweiterungen und Ertüchtigungen erforderlich.

Zu den Fragen 2 bis 4:
Hinsichtlich der Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger sowie deren übergreifende Nutzung wird auf Grundlage bisheriger Erfahrungen davon ausgegangen, dass zur Anreise der motorisierte Individualverkehr (Pkw) in Verbindung mit entsprechendem Parkraum und Bus-Shuttle-Systemen sowie Reisebusse die höchsten Anteile einnehmen werden. Da das Landesgartenschau-Konzept jedoch einen Schwerpunkt bei Nachhaltigkeit und einer weitgehenden CO 2-Neutralität setzt, sollen Angebote vorgehalten werden, um den Anteil des Anreiseverkehrs über den Umweltverbund (ÖV, Fahrrad, zu Fuß) zu erhöhen (etwa durch Eintritt und klimafreundlichem Fahrschein als Kombi-Ticket).

Die Radverkehrsinfrastruktur wird entsprechend ausgebaut werden.

Während der Landesgartenschau soll die innerstädtische Mobilität zwischen den beiden Stadtteilen bzw. den Gartenschauflächen über die Einrichtung einer Ringlinie mit Hybrid- oder Elektrobussen verbessert werden. Darüber hinaus soll ein flächendeckendes Netz an Verleih- und Ladestationen von E-Mobilen (v. a. E-Bike, Segways) eingerichtet sowie an allen Zugängen zum Gelände eine ausreichende Zahl an Fahrradstellplätzen zur Verfügung gestellt werden.

Die straßengebundene Kleinbahn („Ahrtal-Express“) ermöglicht die Mitnahme von Fahrrädern.

Im Zuge der Baumaßnahmen werden außerdem die Trassen entlang der Ahr neu geordnet, sodass ein weitgehend konfliktfreier Verkehrsfluss von radgebundenen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern gewährleistet werden kann.

Zu den Fragen 5 bis 7:
Grundsätzlich werden investive Infrastrukturmaßnahmen nach Abschluss der Landesgartenschau nicht zurückgebaut.

Die verkehrswichtigen Ergänzungen im städtischen Radwegenetz sind Bestandteil der investiven Maßnahmen des Landesgartenschaukonzeptes und langfristig angelegt.

Die zur Landesgartenschau neu einzurichtende E-Buslinie soll nach der Landesgartenschau als Stadtbus fester Bestandteil des ÖPN-Verkehrs werden, um die Verkehrsbelastung der Innenstadt deutlich zu verringern. Außerdem ist vorgesehen, das Netz an Leih- und Ladestationen für den individuellen innerstädtischen Verkehr dauerhaft zu betreiben.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler plant die Einrichtung eines neuen Parkleitsystems, das über die Landesgartenschau hinaus eine deutliche Reduzierung des Park-Such-Verkehrs und somit der Verkehrsbelastung sowie verkehrsbedingter Emissionen erwirken soll. Zu den weitergehenden verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen, die gartenschau-unabhängige Projekte darstellen, jedoch zur Lan- desgartenschau 2022 fertiggestellt sein müssen, zählt die Beseitigung des Bahnübergangs am Bahnhof Bad Neuenahr mit einer neuen Anbindung an die B 266.

Die größte Parkfläche (1 000 Pkw) am östlichen Haupteingang ist temporär geplant und wird nach der Gartenschau zurückgebaut werden.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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