Kleine Anfrage 17/8244

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neue Perspektiven für die Reaktivierung der Aartalbahn?
Drucksache 17/8324


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/8244 – vom 31. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut:

Die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs der Aartalbahn auf rheinland-pfälzischem Gebiet zwischen Diez und Hahnstätten ist ausdrücklicher Wunsch der Koalitionspartner der Landesregierung und Bestandteil des Koalitionsvertrags. Seit dem Jahresbericht 2018 des Landesrechnungshofs ist jedoch wiederholt über Fragen der Wirtschaftlichkeit diskutiert worden. In der schriftlichen Berichterstattung zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 14. August 2018 verwies Herr Staatsminister Dr. Volker Wissing auf laufende Gespräche mit der Firma Schäfer Kalk über die Möglichkeiten des Güterverkehrs. Des Weiteren verwies er auf Gespräche mit der hessischen Landesregierung, um vor dem Hintergrund der geplanten City-Bahn von Mainz/Wiesbaden bis Bad Schwalbach eine durchgehende Reaktivierung der Bahnstrecke von Diez über Hahnstätten bis Bad Schwalbach zu prüfen. Im neuen Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung für den Zeitraum 2019 bis 2024 ist nun festgehalten worden, dass u. a. die Aartalbahn umgesetzt werden soll, um die Mobilität in ländlichen Räumen weiter zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Gespräche mit der hessischen Landesregierung zur Aartalbahn?
2. Wie bewertet die Landesregierung das ausdrückliche Ziel im Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung, die Aartalbahnumsetzen zu wollen?
3. Welche Vorteile bzw. Synergieeffekte sieht die Landesregierung in einem Ausbau der Schienenstrecke bis Bad Schwalbach aufhessischer Seite?
4. Zu welchen weiteren Erkenntnissen mit Blick auf die Aartalbahn ist die Landesregierung seit August 2018 bezüglich der Aussagen des Landesrechnungshofs, der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und anderen relevanten Aspekten gelangt, welche die Reaktivierungspläne unterstützen (können)?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierungmit Schreiben vom 12. Februar 2019 wie folgt beantwortet:

Die Aartalbahn ist eine Schienenverbindung zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz, die seit 2000 stillgelegt ist. Bereits ab 2004 gab es gemeinsame Überlegungen und Untersuchungen der Länder, die Aartalbahn zwischen Wiesbaden und Diez für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu reaktivieren. Diese Überlegungen wurden dann jedoch nicht weiterverfolgt, weil für das damalige Planungskonzept kein volkswirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden konnte.

Rheinland-Pfalz hatte daraufhin Planungen für die Reaktivierung des rheinland-pfälzischen Streckenabschnitts Diez – Hahnstätten/Zollhaus für den SPNV begonnen. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat diese Planungen und die darauf basierende Nutzen-Kosten-Untersuchung des Projekts geprüft und kam in seinem Jahresbericht 2018 zu dem Ergebnis, dass aus seiner Sicht für einereine SPNV-Reaktivierung der Strecke Diez – Zollhaus kein volkswirtschaftlicher Nutzen dargestellt werden könne.

Aus Sicht des Landes führt die vom Rechnungshof praktizierte analoge Anwendung der auf Bundesebene für Projekte mit einem Kostenvolumen von mehr als 50 Mio. Euro gültigen Risikozuschläge in Verbindung mit einer kritischeren Sicht auf die erwarteten Besucherzahlen des Botanischen Gartens zu einem Absinken des Nutzen-Kosten-Faktors auf einen Wert von knapp unter 1. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
Bereits Mitte 2018 ist die Landesregierung mit der hessischen Landesregierung in Kontakt getreten, um ein gemeinsames Projektzur durchgängigen Reaktivierung der Aartalbahn zu initiieren. Im Herbst 2018 fanden dann erste Gespräche auf Fachebene statt.

Die Akteure auf rheinland-pfälzischer und hessischer Seite wollen die Reaktivierung der Aartalbahn für den SPNV gemeinsam vorantreiben und dabei das Ziel verfolgen, dass die Aartalbahn zwischen Limburg/Diez und Bad Schwalbach wieder für einen regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr genutzt werden kann. In Bad Schwalbach soll dann die Verknüpfung mit der nach Wiesbaden und Mainz geplanten Straßenbahnverbindung im Rahmen des Citybahnprojekts erfolgen.

Als Grundlage für die Reaktivierung der Aartalbahn bereiten die in Hessen und Rheinland-Pfalz zuständigen Aufgabenträger gemeinsam mit den beiden Verkehrsministerien derzeit eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung einer ersten Machbarkeitsstudie vor. Auf den für den rheinland-pfälzischen Streckenabschnitt bereits vorliegenden Planungen kann dabei aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt es die Landesregierung ausdrücklich, dass sich die Reaktivierung der Aartalbahn auch imaktuellen Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung wiederfindet.

Zu den Fragen 3 und 4:
Die Landesregierung sieht in einer gemeinsamen die Ländergrenzen überschreitenden Reaktivierung erhebliche Synergieeffekte. Daneben werden auch erhebliche Nachfragesteigerungen durch die durchgehende Reisekette von Limburg/Diez nach Wiesbaden/Mainzerwartet, die sich auch positiv auf die volkswirtschaftliche Bewertung des Reaktivierungsprojekts auswirken sollten.

In diesem Zusammenhang muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass auf Länderebene in der letzten Zeit eine intensive Diskussion eingesetzt hat, ob die vom Bund für Projekte mit einem Kostenvolumen von mehr als 50 Mio. Euro im Eisenbahnbereich eingeführte sogenannte Standardisierte Bewertung als derzeit einzige anerkannte Methode zur Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens auch für alle anderen Projekte angewendet werden sollte. Eine Reihe von Ländern vertritt die Auffassung, dass insbesondere für regional orientierte Projekte mit einem Kostenvolumen von weit unter 50 Mio. Euro – wie dies auch bei derbisherigen Planung zur Reaktivierung der Aartalbahn der Fall ist – ein modifiziertes Verfahren erforderlich ist.


In Vertretung:
Daniela Schmitt
Staatssekretärin


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