Kleine Anfrage 17/8108

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Entwicklungen beim Verkehrslandeplatz Speyer
Drucksache 17/8229


Die Kleine Anfrage – Drucksache17/8108 – vom 7. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut:

Laut Auskunft der Landesregierung waren im Jahr 2013 am Verkehrslandeplatz Speyer 31462 Flugbewegungen zu verzeichnen. Medienberichten ist zu entnehmen, dass diese Zahl seitdem weiter gestiegen ist. Problematisch für die Anwohnerinnen und Anwohner ist dabei die Entwicklung bei den Tragschraubern, die insbesondere zu Freizeitzwecken geflogen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Flugbewegungen verzeichnet der Flugplatz Speyer seit 2014 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
2. Welche Art von Flügen wird durchgeführt (bitte getrennt nach Geschäftsflügen, „Hobbyfliegern“ und Frachtflügen etc.)?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Flugbewegungen in Hinblick auf den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm und Umweltbelastung?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung bei den Tragschraubern?
5. Welche Verstöße gegen die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung sind der Landesregierung bekannt, und wie wurden sie geahndet?
6. Welche gesetzlichen Änderungen erachtet die Landesregierung als notwendig bzw. strebt sie für einen besseren Schutz vor Fluglärm an, insbesondere mit Blick auf Tragschrauber?
7. Zu welchen Ergebnissen kam der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt mit Blick auf die geschilderte Problematik in den Sitzungen im Kalenderjahr 2018?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Januar 2019 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen sind seit dem Jahr 2014 am Verkehrslandeplatz Speyer folgende jährliche Flugbewegungen zu verzeichnen:

Zu Frage 2:
Die verfügbare Statistik differenziert zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Flugbewegungen. Bezüglich der zu Frage 1 benannten Flüge sind gemäß den Zahlen des Statistischen Bundesamtes folgende gewerbliche Flugbewegungen zu verzeichnen:

Zu Frage 3:
Die Flugbewegungen am Verkehrslandeplatz Speyer unterliegen gewissen Schwankungen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Flugbewegungen unterhalb der Anzahl der im Zusammenhang mit dem höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Speyer prognostizierten Flüge liegen.

Zu Frage 4:
Der Landesregierung ist bekannt, dass die Geräuscheinwirkungen infolge des Betriebs von bundeseinheitlich als Ultraleichtflugzeugezugelassenen Gyrokoptern insbesondere von den Anwohnerinnen und Anwohner als störend empfunden werden können. Zur Verringerung dieser Lärmbelastungen ist am Verkehrslandeplatz Speyer eine gesonderte Platzrunde für die Tragschrauber über unbewohntem Gebiet festgelegt worden.

Zu den Fragen 5 bis 7:
Der Landesregierung sind in den vergangenen Jahren keine Verstöße gegen die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung bekannt geworden.

Der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt hat die Frage einer Aufnahme von Tragschraubern in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung zunächst im Juni 2018 sowie in der Folgesitzung im November 2018 erörtert. Die Änderung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung unterliegt der Gesetzgebung des Bundes. Der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt, in dem die Landesregierung vertreten war, beschloss daher, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Aufnahme von Ultraleichtflugzeugen wie insbesondere Gyrokoptern in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung sowie eine Verschärfung der Lärmzulassungswerte bei Gyrokoptern prüfen soll.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informierte in der Novembersitzung zur Verschärfung der Lärm-zulassungswerte, dass im Rahmen der neuen EU-Grundverordnung das maximale Abfluggewicht für Luftsportgeräte, welche die technischen Vorrausetzungen erfüllen und für die der Hersteller einen Antrag stellt, in Deutschland voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 auf 600kg angehoben werde. Voraussetzung sei jedoch, dass die entsprechenden Bauvorschriften angepasst würden. Es sei geplant, dass zukünftig für diese Art Luftsportgeräte das Luftfahrt-Bundesamt und nicht mehr allein die Verbände die Lärmmessverfahren definieren. Untersuchungen oder Messergebnisse bezüglich des Lärms ausgehend von diesem Luftsportgerät seien noch zu entwickeln und zu bewerten. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

Hier Drucksache (PDF) herunterladen



zurück