Kleine Anfrage 17/8399

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Tempolimit auf rheinland-pfälzischen Autobahnen
Drucksache 17/8616


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/8399 – vom 21. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut

Eine überhöhte Geschwindigkeit auf Straßen unabhängig von der Klassifizierung führt immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Verletzten und Toten. Kürzlich hat sich die Gewerkschaft der Polizei für ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ausgesprochen, da nach ihrer Erfahrung und Einschätzung eine Tempobeschränkung Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Totenreduzieren werde. Nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz gibt es bisher auf gut der Hälfte der Autobahnkilometer, die durch Rheinland-Pfalz führen, keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Verkehrsunfälle wegen Überschreitung des Tempolimits ereigneten sich in den letzten fünf Jahren auf rheinland-pfälzischen Autobahnen, und wie viele davon endeten tödlich (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
2. Wie viele Streckenabschnitte auf rheinland-pfälzischen Autobahnen unterliegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung (bitte mitAngabe der Summe in absoluten Zahlen und in Relation zum gesamten rheinland-pfälzischen Autobahnnetz)?
3. Inwiefern liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach sich nach Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf rheinland-pfälzischen Autobahnabschnitten die Unfallzahlen zurückentwickelt haben?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landes regierungmit Schreiben vom 18. März 2019 wie folgt beantwortet:

Die Landesregierung unternimmt bereits seit Jahren erhebliche Anstrengungen zur Reduzierung der Verkehrsunfälle und ihrer Folgen. Neben der Verbesserung der Infrastruktur, dem Erwerb des Führerscheins im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 oder auch dem vom Land finanziell unterstützten Sicherheitstraining für junge Auto- und Motorradfahrer zählt auch die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu den im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Zudem trägt die Polizei im Rahmen ihrer Verbundstrategie ganz wesentlich zur Stabilisierung des erreichten hohen Verkehrssicherheitsniveaus bei. Polizeiliche Verkehrsüberwachung wie auch präventive Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei erfolgen dabei auf der Grundlage der regionalen Verkehrslage und in enger Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden.

Dies führte dazu, dass im Jahr 2018 auf den Autobahnen ein Rückgang der Verkehrsunfälle um fast zehn Prozent zu verzeichnenwar. Bei Geschwindigkeitsunfällen lag dort das Minus sogar bei 17,5 Prozent.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31.Dezember 2018 (fünf Jahre) ereigneten sich 9738 polizeilich registrierte Unfälle auf rheinland-pfälzischen Autobahnen, für die als Ursache „Geschwindigkeit“ festgestellt wurde. Inwieweit dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, ist nur in seltenen Fällen zweifelsfrei nachweisbar. Insofern stellt die Ursache „Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen“ die weitaus größte Gruppe dar.

Zu Frage 2:
Das Autobahnnetz hat in Rheinland-Pfalz eine Länge von 877km mit 1754km Richtungsfahrbahn (Stand: 1.Januar 2017). In dernachfolgenden Tabelle ist die Summe der jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkung und deren prozentualer Anteil (gerundet) aufden Richtungsfahrbahnen dargestellt (Stand: September 2018).

Zu Frage 3:
Landesweite Erkenntnisse über die Entwicklung der Unfallzahlen auf Autobahnen nach der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung liegen der Landesregierung nicht vor, da sie in vielen Fällen bereits seit Jahrzehnten bestehen und daher ein Vergleichnicht mehr möglich ist.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister


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