Kleine Anfrage 17/8599

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Europäische Fördermittel in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Rhein-Hunsrück, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier
Drucksache 17/8808


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/8599 – vom 15. März 2019 hat folgenden Wortlaut:

Die Europäische Union fördert aus ihrem Haushalt viele wichtige Projekte bei uns in den Kommunen, die ohne diese Mittel meist nicht realisierbar wären. Dies betrifft Projekte aus den verschiedensten Lebensbereichen, insbesondere der Beschäftigung und der Bekämpfung von Armut, der Wirtschaft und Infrastruktur, der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum, der Wissenschaft und Innovation sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Oft ist den Menschen vor Ort gar nicht bewusst, wie viel europäisches Geld in dieser wichtigen Arbeit steckt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Projekte in den oben genannten Kreisen/kreisfreien Städten wurden in welcher Höhe durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr 2018 gefördert (bitte aufschlüsseln nach Kreisen/kreisfreien Städten und Höhe der Fördermittel)?
2. Welche Projekte in den oben genannten Kreisen/kreisfreien Städten wurden in welcher Höhe durch Mittel des Europäischen Fondsfür regionale Entwicklung (EFRE) im Jahr 2018 gefördert (bitte aufschlüsseln nach Kreisen/kreisfreien Städten und Höhe der Fördermittel)?
3. Welche Förderungen wurden in welcher Höhe durch Mittel des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gewährt?
4. Welche grenzüberschreitenden und transnationalen Projekte mit Projektpartnern aus den oben genannten Kreisen/kreisfreienStädten wurden im Rahmen der INTERREG V-Programme im Jahr 2018 gefördert (bitte aufschlüsseln nach Kreisen/kreisfreienStädten und Höhe der insgesamt bewilligten Fördermittel)?
5. Wie viele EU-Fördermittel flossen im Jahr 2018 jeweils insgesamt in die oben genannten Kreise/kreisfreien Städte (bitte aufschlüsseln nach Kreisen/kreisfreien Städten)?


Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens dee Landesregierung mit Schreiben vom 8. April 2019 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Europäische Fördermittel sind nicht nur für den Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union bedeutend, sondern sie stellenwichtige Investitionsinstrumente vor Ort dar. Im industriell, mittelständisch und landwirtschaftlich geprägten Rheinland-Pfalz haben die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für viele Politikfelder eine hohe Bedeutung. In der laufenden Förderperiodevon 2014 bis 2020 fließen insgesamt ca. 595 Mio. Euro aus den verschiedenen EU-Fonds nach Rheinland-Pfalz (Ohne die Mittel des Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL), der als 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) überwiegend die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe beinhaltet [rund 1,2 Mrd. Euro]). Hinzu kommen in der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) Mittel aus fünf Interreg-Programmen. Deren Höhe ist jedoch von der rheinland-pfälzischen Beteiligung an Interreg-Projekten abhängig, da die Mittel im jeweiligen Programmraum im Wettbewerb vergeben werden.

Für die Entwicklung der strukturschwachen Landesteile in Rheinland-Pfalz sind die Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) von großer Relevanz. Eingebettet in die rheinland-pfälzische Wirtschafts-, Sozial- und Landwirtschaftspolitik tragen die europäischen Mittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft einer CO2-armen Wirtschaftsowie zum sozialen Zusammenhalt des Landes und besseren beruflichen Perspektiven, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und zum Gedeihen der Betriebe im ländlichen Raum bei.

Die fünf Programme der ETZ tragen dazu bei, die noch immer bestehenden Herausforderungen und Hindernisse an den Binnen-grenzen der EU zu überwinden. Über die Interreg-Programme werden wichtige grenzüberschreitende aber auch transnationale undinterregionale Projekte beispielsweise in den Bereichen Arbeitsmarkt, Forschung und Umweltschutz finanziert, die maßgeblich dasZusammenwachsen der Menschen in den Grenzregionen fördern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Für den ESF verweise ich auf die beigefügte Anlage 1. Die Tabelle zeigt die ESF-Mittel im Jahr 2018 in den oben genannten Kreisen und kreisfreien Städten.

Zu Frage 2:
Für den EFRE verweise ich auf die beigefügte Anlage 2. Die Tabelle zeigt die EFRE-Mittel im Jahr 2018 in den oben genannten Kreisen und kreisfreien Städten.

Zu Frage 3:
Im Rahmen der Agrarförderung der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus dem EGFL und dem ELER ist beider Erfassung der Daten grundsätzlich keine Regionalisierung der Fördermittel vorgesehen. Entsprechende Auswertungen wären nur mit erheblichem Zusatzaufwand möglich und sind daher in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich.

Die vorgenannten Fördermaßnahmen werden zudem im Rahmen der EU-Transparenzvorschriften jährlich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE in Bonn) bekannt gemacht (www.agrar-fischerei-zahlungen.de) und sind somit für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich.

Zu Frage 4:
Für die Interreg-Programme verweise ich auf die beigefügte Anlage 3. Die Tabelle zeigt die Interreg-Mittel im Jahr 2018 in den obengenannten Kreisen und kreisfreien Städten.

Zu Frage 5:
Für Frage 5 verweise ich auf die beigefügte Anlage 4. Die Tabelle zeigt alle bewilligten EU-Fördermittel (ESF, EFRE, Interreg) im Jahr 2018 in den oben genannten Kreisen und kreisfreien Städten.

Das Ministerium für Bildung beantwortet die Frage für das Programm Erasmus+ im Bildungsbereich wie folgt:

Im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ wurden rheinland-pfälzischen Projektträgern und Schulen im Jahr 2018 für die Durchführung der Leitaktion 1 Mittel in Höhe von 464 670 Euro und der Leitaktion 2 Mittel in Höhe von 2 199 907 Euro zur Verfügunggestellt. Die Mittel werden direkt von der EU über den Pädagogischen Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz an die Projektträger und Schulen zur Selbstverwaltung ausgezahlt. Eine Erfassung nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz erfolgt nicht. Entsprechende Daten stehen somit nicht zur Verfügung.


Heike Raab
Staatssekretärin

 

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