Kleine Anfrage 17/8713

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Landeseigener Leitfaden zur Pflege und Entwicklung der Straßenbegleitflächen
Drucksache 17/8987


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/8713 – vom 28. März 2019 hat folgenden Wortlaut:

Die Pflege der Straßenbegleitflächen und deren Vegetation gehören zu den Aufgaben des Landesbetriebs Mobilität. Diese Arbeiten laufen zu Beginn des Frühlings auf Hochtouren. Diese Aufgabe stellt zugleich mehrere Anforderungen an die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So soll die Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen und gleich zeitig der Arten- und Biotopschutzgewahrt werden. Vor dem Hintergrund des zunehmen den Artensterbens ist die naturnahe Pflege und Entwicklung von landeseigenen Flächen auch ein wertvoller Beitrag zur Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Biodiversitätsstrategie und der umfassenden Biotopvernetzung.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Nach welchen konkreten Kriterien werden die Pflegearbeiten des Straßenbegleitgrüns und der (zeitliche) Turnus zur Durchführung festgelegt?
2. Welche Maßnahmen und Konzepte werden ergriffen, um potenzielle Lebensräume ent lang von Straßenverkehrsflächen vor dem Hintergrund des zunehmenden Artensterbens zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln (analog beispielsweise zu dem Dokument „Hinweise zur ökologisch orientierten Pflege von Gras- und Gehölzflächen an Straßen in Baden-Württemberg“)?
3. Über welche personelle Ausstattung verfügen die jeweiligen Dienststellen des LBM für die Bereiche Landschaftspflege bzw. in welchem Umfang werden externe Beraterinnen und Berater sowie Pflegeteams bei der Planung und Umsetzung von Pflegemaßnahmen hin zugezogen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. April 2019 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Mobilität erfolgt die Pflege des Straßenbegleitgrüns grundsätzlich nach dem „Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen, Leistungsbereich 2: Grünpflege“ und dem „Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst – Teil: Grünpflege“.

Zu Frage 2:
Die Bepflanzung von Straßennebenflächen erfolgt in der Regel aus Gründen der Böschungssicherung oder der Einbindung der Trasse in die Landschaft. Die Schaffung von Lebensräumen für Tierarten, insbesondere für seltene und gefährdete, steht bei der Planung nicht im Vordergrund. Gleichwohl übernehmen die Straßennebenflächen in unterschiedlicher Ausprägung auch Funktionen für Tierarten der Halboffenlandschaft. Die Bedeutung nimmt in dem Maße zu, wie die umgebende Landschaft Habitatstrukturen vermissen lässt. So stellen in manchen Landschaftsräumen die Straßenbegleitflächen die einzig verbliebenen Rückzugsgebiete für bestimmte Tiere dar. Das verkehrsbedingte Gefährdungspotenzial für die in den Straßennebenflächen lebenden Tieredarf jedoch nicht unterschätzt werden.

Das Straßenbegleitgrün wird aus wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten hinsichtlich seiner Pflegeintensität in Intensivbereiche und Extensivbereiche unterschieden. Zum Intensivbereich gehören Bankette, Mulden, Gräben, Trenn- und Mittelstreifen, Sichtflächen und Rastplätze; Flächen, deren Bewuchs vorrangig aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Wasserabflusses oder des Erholungsbedarfs der Verkehrsteilnehmenden überwiegend niedrig und dicht zu halten ist. Zum Extensivbereich gehören alle übrigen Gras- und Gehölzflächen des Straßenbegleitgrüns wie etwa Böschungen, Innenflächen in Anschlussstellen („Anschlussohren“) und Flächen außerhalb des Straßenrandbereichs. Hinsichtlich der Pflegeintensität werden hier – neben wirtschaftlichen – auch ökologische Aspekte beachtet. Beispielsweise werden ältere Gehölzbestände nach Möglichkeit nur abschnittsweise auf den Stockgesetzt, sodass Kleintiere und Insekten die Möglichkeit haben, sich auf die sich verändernde Situation einzustellen.

Zu Frage 3:
Die nachfolgende Aufstellung gibt die aktuelle personelle Ausstattung der Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität für den Bereich „Landschaftspflege“ wieder:

 

Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren im Auftrag des LBM landschaftspflegerische Leistungen durch externe Dienstleisterin einer Größenordnung von mehr als 1,5 Mio. Euro pro Jahr erbracht.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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