Kleine Anfrage 17/9552

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einfuhr von Gülle nach Rheinland-Pfalz
Drucksache 17/9665


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/9552 – vom 8. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut:

Immer wieder wird über die Einfuhr von Gülle nach Rheinland-Pfalz berichtet. Dies wird auch in Zusammenhang mit hohen Nitratwerten im Grundwasser und Geruchsbelästigungen gebracht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wer kontrolliert die Abgabe, Beförderung sowie Empfang der Gülle?
2. Welchen Anforderungen (z. B. gefährliche Erreger, Medikamentenrückstände) müssen diese importierten Wirtschaftsdüngergenügen?
3. Welche Kontrollen wurden in Bezug auf das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern in welcher Zahl und mit welchem Ergebnis im letzten Jahr durchgeführt?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der „Hoftorbilanz“ auf die Einfuhr von Wirtschaftsdüngern?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2019 wie folgt beantwortet:

Betrachtet man die landwirtschaftlichen Nutzflächen, unter denen in Rheinland-Pfalz mit Nitrat belastete Grundwasserkörper registriert sind, so fällt auf, dass überwiegend Weinbau- und Gemüsebauflächen über solchen gefährdeten Gebieten liegen. Lediglich im Westen und Nordwesten von Rheinland-Pfalz sind nitratbelastete Regionen zu verzeichnen, in denen überwiegend viehhaltende Betriebe und Biogasanlagen stärker konzentriert sind. Betrachtet man zudem die Viehdichte in Rheinland-Pfalz, so ist von durchschnittlich 0,7 Großvieheinheiten je ha (GV/ha) auszugehen. Dies bedeutet, dass hinsichtlich des Anfalls von tierischem Wirtschaftsdünger nicht von einem Überschuss auszugehen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Nach der Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung (WDüngV) müssen bei grenzüberschreitender Verbringung von Wirtschaftsdüngern (aus anderen Mitgliedsstaaten oder Bundesländern) nach Rheinland-Pfalz Mengen von über 200 Tonnen Frischmasse (t FM) der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Hierbei reicht eine Meldung der Gesamtmenge für das Kalenderjahr. Aufgrund der Meldegrenze von 200 t FM je Betrieb kann mehr Gülle grenzüberschreitend angewendet worden sein, als der ADD gemeldet wurde.

Verarbeitete Gülle (hygienisert) bedarf keiner Genehmigung beim Import. Es muss seitens des Aufnehmers/Importeurs der Stoffejedoch eine Meldung an die ADD in Trier erfolgen. Diese Meldung umfasst den Zeitpunkt, die Menge, die Art und Nährstoffinhalt und natürlich die Adresse des Aufnehmers.

Unverarbeitete Gülle (dies betrifft mittlerweile nur noch geringe Anteile am Gesamtimport) muss vor dem Import vorab genehmigt werden. Die Genehmigung wird seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) auf Grund von Artikel 48 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) erteilt, der Antrag ist über das jeweils zuständige Kreisveterinäramt einzureichen.

Zu Frage 2:
Im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle werden auch die Importe auf Schadstoffe überprüft. Die ADD führt im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle amtliche Probenahmen gemäß Probenahmeverordnung und Analysen durch.

Die Kontrolle der Bestandteile eines Düngemittels erfordert Vorgaben von Toleranzen und Mindestgehalten. Diese müssen nebenden formalen Anforderungen beim Inverkehrbringen eines Düngemittels erfüllt sein. Das Düngegesetz verweist hierbei auf die Anforderungen der gültigen Düngemittelverordnung. Dem Inverkehrbringer von Düngemitteln ist freigestellt, diese gemäß der deutschen Düngemittelverordnung oder nach der EG-Düngemittelverordnung zu vertreiben. Das Produkt muss den formalen und inhaltlichen Anforderungen der genannten Verordnungen entsprechen. Gemäß den in den Düngemittelverordnungen festgelegten Mindestanforderungen müssen Düngemittel – einem der vorgegebenen, zugelassenen Typen entsprechen, und – in der Zusammensetzung unbedenklich sein, sodass bei der sachgerechten Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Ge-sundheit von Mensch, Haustieren und Nutzpflanzen nicht geschädigt werden und der Naturhaushalt nicht gefährdet wird.

Bei der Beprobung von importierten Wirtschaftsdüngern werden i. d. R. die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat sowie die Schadstoffe Blei, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink, Cadmium, Quecksilber, AOX und ggf. Salmonellen zur Analyse in Auftrag gegeben.

Zu Frage 3:
Die amtliche Düngemittelverkehrskontrolle der ADD führt routinemäßig Betriebsprüfungen durch. Diese Überprüfungen umfassen die Kennzeichnung, Probenahmen, Analysen und Buchprüfungen. Die Art und Häufigkeit der Kontrollen ergeben sich ausden Parametern einer Risikoabschätzung, die auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie der aktuellen Entwicklung basiert.

Eine Kontrolle der korrekten Anwendung der Düngeverordnung erfolgt über die Cross Compliance Kontrollen, bei der in jedem Jahr zwischen 1 bis 5 Prozent aller Landwirte, die Flächenprämie beziehen, ihre Nährstoffbilanz vorlegen müssen. Zusätzlichwerden jedes Jahr die tierseuchenrechtlichen Genehmigungen des MUEEF in Bezug auf unhygienisierte Wirtschaftsdünger (überwiegend Hühnertrockenkot) mit den gemeldeten Mengen auf Plausibilität verglichen. Zudem wurden folgende betriebsspezifischen Fachrechtskontrollen nach WDüngV durchgeführt:

– 2017:12, davon eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld und drei ohne Verwarnungsgeld
– 2018: 15, keine Verwarnung.

Die Verwarnungen wurden alle wegen verspäteter oder nicht erfolgter Meldung ausgesprochen. Bei Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld hatten die Betriebsleiter selbst ihr Versäumnis bemerkt.

Zu Frage 4:
Mit der Hoftorbilanz ist es möglich, die Effizienz des Einsatzes von Nährstoffen (neben Düngemitteln auch viele andere Stoffe wie Einstreu, Futtermittel, Saatgut etc.) zu ermitteln. Sie weist Hotspots und Defizite eines Betriebes aus. Im Gegensatz zur Nährstoffbilanz ist hier ein Überschuss nicht zwingend negativ zu bewerten, sondern muss betriebsspezifisch beurteilt werden. Aus diesen Gründen ist bei der derzeitigen Form der Hoftorbilanz kein direkter Einfluss auf den Import von Wirtschaftsdünger zu erwarten.


In Vertretung:
Daniela Schmitt
Staatssekretärin

 

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