Kleine Anfrage 17/12099

der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ladesäulen-Ausbaustand für Elektrofahrzeuge
Drucksache 17/12377


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12099 – vom 17. Juni 2020 hat folgenden Wortlaut:

Ein dichtes Ladenetz gilt als eine zentrale Grundlage für den Durchbruch von E-Autos. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ist die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte binnen eines Jahres um 83 Prozent auf 1 200 Ladepunkte gestiegen. Auf einen größeren prozentualen Zuwachs kamen nur Brandenburg, Bremen und das Saarland. Die Bundesregierung hat kürzlich in ihrem Corona-Konjunkturpaket beschlossen, zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördertöpfen Mittel im Umfang von 2,5 Milliarden Euro für den Ausbau des Ladenetzes, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung zur Verfügung zu stellen. Zudem soll für die Ladesäulen ein einheitliches Bezahlsystem etabliert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Ladepunkte in den letzten zehn Jahren entwickelt (Angabe bitte getrennt nach Jahren sowie nach Normal- und Schnellladepunkten)?
2. Wie hat sich die Anzahl der zugelassenen Elektroautos in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte um jährliche Auflistung)?
3. Wie viel Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz hat nach aktuellem Stand im Umkreis von 10 km zu ihrem Wohnsitz einen Normal- bzw. Schnellladepunkt zur Verfügung?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden mit Ladesäulen, bzw. wie unterstützt sie diese?
5. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit zur Förderung von Unternehmen, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen?
6. Inwieweit bestehen aktuell Pläne für die Erstellung eines Ladeatlas, um den Bürgerinnen und Bürgern einen unabhängigen Überblick über verfügbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu bieten?
7. Wie bewertet die Landesregierung mit Blick auf den Ist-Stand das Ziel der Bundesregierung, einheitliche Bezahlsysteme zu etablieren?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
In Bezug auf die Anzahl von Ladesäulen wird zwischen öffentlich zugänglichen Ladesäulen und nicht öffentlich zugänglichen Ladesäulen unterschieden.

Grundlage für die Auflistung der öffentlich zugänglichen Ladesäulen ist die Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 in der aktuellen Fassung vom 1. Juni 2017. Danach müssen Betreiber von Normal- (< 22 kW Ladeleistung) und Schnellladepunkten (> 22 kW Ladeleistung) den Aufbau und ggf. die Außerbetriebnahme von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen.

Betreiber von Schnellladepunkten, welche vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Betrieb genommen worden sind, haben der BNetzA den Betrieb anzuzeigen. Bei den entsprechenden Betreibern von Normalladepunkten (vor dem 1. Juni 2017) besteht diese Verpflichtung nicht. Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW sind von den Anforderungen ausgenommen.

Die entsprechend gemeldeten Ladepunkte werden auf einer Ladesäulenkarte der BNetzA im Internet dargestellt. Hiernach stehen Daten erst seit Januar 2017 zur Verfügung.

Zusätzlich veröffentlicht die BNetzA in unregelmäßigen Abständen eine Excel-Liste mit den relevanten Daten nach Postleitzahlen und seit dem Jahr 2019 nach Bundesländern sortiert, wobei diese in der Regel nicht die Ladepunkte zum 1. Januar des jeweiligen Jahres auflistet. Neben diesen Ladepunkten existieren noch zahlreiche nicht öffentliche Ladepunkte bei Unternehmen (z. B. Autowerkstätten) und privaten Personen.Damit ergibt sich folgendes Bild öffentlicher Ladepunkte in Rheinland-Pfalz:

Zu Frage 2:In Rheinland-Pfalz war jeweils zum 1. Januar des betroffenen Jahres die folgende Anzahl an Pkw mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) zugelassen:

Zu Frage 3:
In einem Radius von 10 km um den Wohnort verfügen 72 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung über den Zugang zu einer Schnellladesäule und 95 Prozent der Bevölkerung zu einer Normalladesäule (Quelle: BNetzA im Rahmen der Meldepflicht der Ladesäulenverordnung, Stand: Mai 2020).

Zu Frage 4:
Rheinland-Pfalz unterstützt den Ausbau der E-Mobilität aktiv. In den Liegenschaften des Landes hat der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) bereits 40 E-Ladeanschlüsse errichtet, davon 26 Wallboxen, fünf Ladesäulen mit zwei Lade-punkten und vier Schuko-Ladepunkte. Gemäß derzeit vorliegender Bedarfsanfragen der Nutzer plant der LBB die Errichtung von mindestens 23 weiteren E-Ladeanschlüssen in den Landesliegenschaften, davon vier Wallboxen, drei Ladesäulen mit zwei Lade-punkten, eine Ladesäule mit einem Ladepunkt und zwölf Schuko-Ladepunkte.

Neben diesen Ladepunkten existieren in Rheinland-Pfalz noch zahlreiche weitere Ladepunkte bei verschiedenen Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ohne Beteiligung des LBB errichtet worden sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage – Drucksache 17/11040 – verwiesen.

Durch die Einführung und Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen „Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz“ wird der Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur in den Landesliegenschaften forciert. Entsprechend der Leitlinie werden bei Neubauten und Sanierungen die rechtlich geforderte Mindestausstattung sowie ggf. darüber hinaus gehende Nutzerbedarfe umgesetzt, letztere auch im Gebäudebestand.

Zu Frage 5:
Die Verkehrswende hin zu Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik ist eine nationale Aufgabe, die ohne Unterstützung des Bundes, insbesondere aus finanziellen Gründen, nicht in nennenswertem Umfang getragen werden könnte. Bei der Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen ist daher zunächst der Bund gefordert. In Rheinland-Pfalz existieren keine eigenständigen Förderprogramme.

Die Information der relevanten Entscheidungsträger über Fördermöglichkeiten und die Beratung im Rahmen der Antragstellung der einzelnen Förderaufrufe des Bundes, u. a. durch die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz, hat zu sehr guten Ergebnisse geführt. Ziel war es, dass Akteure aus Rheinland-Pfalz einen möglichst hohen Anteil an den Bundesfördergeldern nutzen können. Dies ist in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren sehr gut gelungen.

Die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz wird auch künftig gezielte Informationen für die einzelnen Zielgruppen bereithalten.

Zu Frage 6:
Die Ladesäulen sind Teil des Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz, der in Kürze zur Verfügung stehen wird. Zusätzlich veröffentlicht die BNetzA eine Ladesäulenkarte und – wie in der Antwort zu Frage 1 erwähnt – in unregelmäßigen Abständen eine Excel-Liste mit den relevanten Daten. Darüber hinaus finden sich verschiedene Ladesäulenkarten im Internet, wie z. B. unter www.e-tankstellen-finder.com, www.smarttanken.de und www.goingelectric.de/stromtankstellen/.

Die Informationen für diese Ladesäulenkarten werden u. a. durch freiwillige Helfer bereitgestellt. Die Ladesäulenkarten werden auch deswegen genutzt, da sie nicht an Landesgrenzen haltmachen, sondern es dem Nutzer erlauben, auch Fahrten außerhalb des eigenen Bundeslandes bzw. von Deutschland zu planen.

Zu Frage 7:
Ein einheitliches, leicht verständliches Bezahlsystem ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität. Der Ist-Zustand weist dabei noch einen signifikanten Optimierungsbedarf auf. Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung hier die entsprechenden Schritte umsetzt.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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