Kleine Anfrage 17/13081

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Förderbescheid für Zellertalbahn
Drucksache 17/13305 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13081 – vom 17. September 2020 hat folgenden Wortlaut:

Am 15. September 2020 hat der rheinland-pfälzische Verkehrsminister einen Förderbescheid in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro zur Sanierung der Zellertalbahn an den Donnersbergkreis überreicht. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit 85 Prozent der Kosten für die Sanierung der 27 km langen Strecke zwischen Langmeil-Marnheim und Monsheim. Bereits 2016 hatte sich die Landesregierung die Förderung der Sanierung der Zellertalbahn in den Koalitionsvertrag geschrieben. Sie ist nun die erste, die aus dem eigens dafür eingerichteten Fördertopf zur Reaktivierung von nicht bundeseigenen Bahnen (NE-Bahnen) gefördert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welchen infrastrukturellen Mehrwert stellt aus Sicht der Landesregierung die Streckenertüchtigung dar?
2. Ab wann ist nach Einschätzung der Landesregierung nach jetzigem Planungsstand die Wiederaufnahme der Verkehre möglich?
3. Welches Potenzial sieht die Landesregierung für eine Reaktivierung des SPNV auf der Strecke?
4. Welche Handlungsschritte sieht die Landesregierung auf Bundesebene als notwendig an, um die Reaktivierung von Schienen-strecken schneller voranzubringen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Mit der Ertüchtigung der an beiden Streckenenden in das bundesweite Schienennetz eingebundenen Zellertalbahn ist der sichere Betrieb einer weiteren Bahnstrecke im Land für einen mittelfristigen Zeitraum von mindestens 15 Jahren gesichert und eine Nutzung im Schienengüterverkehr und im touristischen Ausflugsverkehr möglich. Mittelfristig besteht damit auch die Möglichkeit, im Rahmen anstehender Ausschreibungsverfahren für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region auch noch einmal eine Reaktivierung des SPNV auf der Strecke zu untersuchen.

Zu Frage 2:
Eine Aussage hierzu ist vonseiten der Landesregierung nicht möglich. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme hängt von der Umsetzung der einzelnen Teilmaßnahmen ab, wobei insbesondere die Sicherung der Bahnübergänge maßgebend für den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Verkehre ist. Nach derzeitigem Stand ist aus Sicht des Donnersbergkreises als Vorhabenträger eine Wiederaufnahme der Verkehre frühestens im Jahr 2022 möglich.

Zu Frage 3:
Im Rahmen einer vertieften Untersuchung einer Reaktivierung des SPNV auf der Zellertalbahn im Jahr 2012 konnte kein volkswirtschaftlicher Nutzen für dieses Projekt nachgewiesen werden. Aktuellere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 4:
Nach der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sind auch Reaktivierungen von Bahnstrecken nach diesem Gesetz durch den Bund förderfähig. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit solcher Projekte nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens im Rahmen einer sogenannten Standardisierten Bewertung. In der aktuellen Version der Standardisierten Bewertung (Stand 2016) sind aber die aktuellen politischen Zielsetzungen insbesondere im Klima- und Umweltschutzbereich noch nicht umfassend berücksichtigt. Vonseiten des Bundes muss daher dieses Bewertungsverfahren möglichst zeitnah im Hinblick auf diese aktuellen Rahmenbedingungen überarbeitet werden.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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