Kleine Anfrage 17/12878

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Pendler-Radroute Schifferstadt–Wörth
Drucksache 17/13132


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12878 – vom 1. September 2020 hat folgenden Wortlaut:

Zuletzt wurde durch Staatssekretär Becht die Machbarkeitsstudie für ein Teilstück der Pendler-Radroute Schifferstadt–Wörth übergeben. Pendler-Radrouten sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, da sie eine gute und stressfreie Alternative für das Pendeln mit dem Auto bieten. Die zeitnahe Realisierung ist dringend notwendig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Radwege entlang von Landesstraßen sind für die Realisierung des Teilstücks auszubauen oder neu zu schaffen?
2. Für welche dieser Teilstücke bestehen bereits Planungen oder Baurecht?
3. Welche Teilstücke sind im Investitionsplan der Landesregierung (im aktuellen oder kommenden) vorgesehen?
4. Welche Haushaltsmittel stehen für die Realisierung der Pendler-Radroute zur Verfügung (bitte getrennt nach Haushaltsmitteln für Landesstraßen, Kreisstraßen, kommunale Radwege, Planungskosten)?
5. Welche weiteren Schritte sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um das Teilstück nun zügig zu realisieren?
6. Wie ist der Sachstand für das Teilstück Ludwigshafen–Schifferstadt sowie Worms–Ludwigshafen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. September 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Für die Realisierung des Projekts ist die Synergie vieler einzelner Maßnahmen in unterschiedlichen Zuständigkeiten (Kommunen, Bund, Land und Kreis) erforderlich. Im Zuge von Landesstraßen sind für die Umsetzung rund 200 sogenannte Kleinstmaßnahmen vorgesehen, die im Haushalt nicht separat ausgewiesen sind. Diese Maßnahmen können im Wesentlichen wie folgt unterschieden werden:

− verkehrsrechtliche Maßnahmen, hauptsächlich Markierung und Beschilderung an Landesstraßen,
− Ausbau, Erneuerung und Instandsetzung eines vorhandenen Rad- und Gehwegs an Landesstraßen,
− Verbreiterung eines vorhandenen Rad- und Gehwegs,
− Sicherung von Querungsstellen für den Radverkehr an Landesstraßen, wie z. B. die Einrichtung von Überquerungshilfen,
− Umgestaltung von Knotenpunkten an Landesstraßen,
− Neuordnung des vorh. Verkehrsraumes an Landesstraßen,
− Bau eines neuen Rad- und Gehwegs.

Die für die Pendler-Radroute zwischen Schifferstadt und Wörth notwendigen Maßnahmen sind in der Machbarkeitsstudie kurz beschrieben und in Prioritäten bzgl. ihrer Umsetzung eingestuft. Höchste Priorität erhalten demnach grundsätzlich die Maßnahmen, die als Lückenschlüsse einen nicht überwindbaren Zwangspunkt beseitigen sowie Maßnahmen, die Gefahrenstellen entschärfen und somit die Verkehrssicherheit für den Radverkehr verbessern. Als größere notwendige Baumaßnahme für die Herstellung der Pendler-Radroute zählt der Bau eines Radweges entlang der L 507 zwischen Römerberg-Heiligenstein und der K 25 bei Lingenfeld. Die Länge des Radweges beträgt rund 1,9 km, für die Breite der Fahrbahn des Radweges sind 3 m geplant. Bis zur baulichen Umsetzung dieser Neubaumaßnahme im Zuge der L 507 wurde für die Führung der Pendler-Radroute im Bereich von Römerberg eine Interimslösung erarbeitet, so dass dieser Abschnitt bis zur Realisierung entsprechend über diese „Übergangslösung“ umfahren werden kann.

Zu Frage 2:
Zum momentanen Zeitpunkt bestehen noch keine Detailplanungen oder Baurecht für die Pendler-Radroute. Je nach Umfang und Betroffenheiten der jeweiligen Maßnahme können unterschiedliche Baurechtsverfahren notwendig sein. Soweit keine Betroffenheiten gegeben sind, wie z. B. Grunderwerb, Mehrversiegelung und Ausbau in Schutzgebieten, ist ein Verfahren zur Erlangung des Baurechts nicht erforderlich.

Zu den Fragen 3 und 4:
Derzeit befindet sich keine Maßnahme im Bauprogramm des Landes bzw. im Investitionsplan 2019 bis 2023, da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Programme die Machbarkeitsstudie noch nicht fertiggestellt und die Benennung konkreter Maßnahmen daher abschließend nicht möglich war. Im Investitionsplan des Landes sind ausschließlich Maßnahmen mit einem Bauvolumen von mehr als 150 000 Euro berücksichtigt. Maßnahmen unter 150 000 Euro sind nicht einzeln zu veranschlagen und demnach nicht im Investitionsplan aufzunehmen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln im Rahmen der sogenannten Pauschalmittel. Im Zuge der Realisierung der Pendler-Radroute sind mehrere dieser Kleinmaßnahmen definiert, bei dem die beschriebene Vorgehensweise angewendet wird.

Zu den Fragen 5 und 6:
Der Sachstand und das weitere Vorgehen für die Abschnitte Ludwigshafen–Schifferstadt sowie Worms–Ludwigshafen stellt sich wie folgt dar:

Pendler-Radroute Ludwigshafen–Schifferstadt:
Die Machbarkeitsstudie wurde am 22. Mai 2019 abgeschlossen und am 7. Juni 2019 an die Kommunen übergeben. Um die nächsten Schritte zügig einzuleiten und diese intensiv zu betreuen, wurde Ende Mai 2020 ein fachkundiges Ingenieurbüro durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit der Projektkoordination für die weiteren Planungsschritte der gesamten „Pendlerradroute Worms–Ludwigshafen–Schifferstadt–Speyer–Wörth“ beauftragt. Dabei sollen in Abstimmung mit dem LBM die weiteren Planungsschritte auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie koordiniert werden. In Bezug auf die Umsetzung der Machbarkeitsstudie Pendler-Radroute Ludwigshafen–Schifferstadt findet im September 2020 eine Auftaktveranstaltung mit den Projektbeteiligten statt, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam abzustimmen.

Pendler-Radroute Worms–Ludwigshafen:
Die Machbarkeitsstudie ist im Entwurf abgeschlossen. Dieser Entwurf liegt derzeit dem eingerichteten Arbeitskreis zur Prüfung und Abstimmung vor. Nach derzeitigem Sachstand soll die Machbarkeitsstudie voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen werden, sodass anschließend die nächsten planerischen Schritte unter Beteiligung der durch das Land extern beauftragte Projektkoordination beauftragt werden können.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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