Kleine Anfrage 17/13614

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schülerbeförderung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie
– Drucksache 17/13780 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13614 – vom 11. November 2020 hat folgenden Wortlaut:

Die Schülerbeförderung obliegt als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Die Corona-Pandemie stellt jedoch auch die Schülerbeförderung vor schwierige Herausforderungen. Mithilfe einer Bus-Börse unterstützt die Landesregierung seit August 2020 die Schulträger dabei, den Schülerverkehr zu entzerren.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Mit welchen Einnahmedefiziten der Verkehrsunternehmen ist für das Jahr 2020 nach vorläufiger Schätzung aufgrund der Phasen mit geschlossenen Schulen zu rechnen?
2. Wie hoch waren die Fahrgeldeinnahmen durch die Zeitkarten (Wochen-/Monats-/Jahreskarten) im Schülerverkehr im Jahr 2018 (Angaben bitte jährlich, für jeden Verkehrsverbund und die BB DB)?
3. Welche Zwischenbilanz zieht die Landesregierung aus dem Einsetzen der Bus-Börse?
4. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Schülerbeförderung seit Beginn der Corona-Pandemie?
5. Welche Mehraufwendungen sind für diese Maßnahmen seitdem entstanden?
6. In welcher Höhe wurden Bundes- bzw. Landeshilfen für die zusätzlichen Maßnahmen eingesetzt?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die genauen Zahlen zu dem Zeitraum der Schulschließung liegen leider nicht vor. Insgesamt werden nach derzeitigen Prognose die Einnahmeverluste der ÖPNV-Unternehmen im Land bei ca. 95 Mio. Euro liegen. Ein großer Teil davon ist in den rund zwei Monaten mit geschlossenen Schulen entstanden.

Zu Frage 2:
Die Angaben der Verbünde sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Einnahmen aus dem BB DB liegen nicht vor. Da aber die wenigsten Schüler über Verbundgrenzen fahren, ist die Bedeutung dieses Tarifs für den Schülerverkehr gering.

Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
Verkehrsverbund Rhein-Mosel
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Verkehrsverbund Region Trier
21,8 Mio. Euro
47,3 Mio. Euro
46,4 Mio. Euro
25,8 Mio. Euro


Zu Frage 3:

Die Zusammenarbeit mit den Kreisen und den Verbänden war stets von dem Willen geprägt, die Situation für die betroffenen Schülerinnen und Schüler schnell und wirkungsvoll zu verbessern. Die Zuständigen vor Ort haben in oft sehr kreativen Lösungen gemeinsam versucht, die knappen Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen. Auch die Zusammenarbeit mit den meisten Busunternehmen gestaltete sich kollegial.

Zu Frage 4:
Anfang Mai und Anfang September 2020 wurden den Verkehrsbetrieben durch das Sozialministerium insgesamt 303 000 Mund-Nasen-Masken für Schüler zur Verfügung gestellt, die ausgegeben werden konnten, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Maske vergessen hatten. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf rund 94 000 Euro.

Zu Frage 5:
Für das Förderprogramm „Corona-Schulverkehre“ wurden in diesem Jahr 4Mio.Euro angesetzt, für die Verlängerung bis Ostern 2021 sind noch einmal 5 Mio. Euro eingeplant worden. Bislang wurden von der diesjährigen Summe etwa 70 Prozent ausgezahlt.

Zu Frage 6:
Die Mittel für die zusätzlichen Schulverkehre stammen aus dem Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ (Titelgruppe 79 des Wirtschaftsplans).


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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