Kleine Anfrage 17/14230

der Abgeordneten Daniel Köbler und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Arbeitsplatzabbau beim Kranhersteller Tadano in Zweibrücken
Drucksache 17/1449


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/14230 – vom 18. Januar 2021 hat folgenden Wortlaut:

Der Kranhersteller Tadano Demag aus Zweibrücken hat Ende 2020 einen Sanierungsplan beim Amtsgericht Zweibrücken eingereicht, der einen massiven Stellenabbau vorsehen soll. Anfang Januar 2021 wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Informationen hat die Landesregierung zu den Plänen des Kranherstellers Tadano Demag über den Abbau von Stellen in Zweibrücken?
2. Wann hat die Landesregierung von diesen Plänen erfahren?
3. Welche Unterstützung kann das Land den betroffenen Mitarbeiter*innen anbieten?
4. Welche Auswirkungen hat dies auf den regionalen Arbeitsmarkt?


Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Februar 2021 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Landesregierung hat Kenntnis darüber, dass trotz eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung Beschäftigte des Unternehmens Tadano vor der Kündigung ihrer Beschäftigungsverhältnisse stehen. Bisher ist bekannt, dass es sich hierbei um ca. 392 Beschäftigte (darunter 21 schwerbehinderte Menschen) handelt. Die Beschäftigten wurden über den Wegfall ihrer Arbeitsplätze informiert. Nach Auskunft der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ab dem 1. Februar 2021 in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Die Dauer der Transfergesellschaft ist auf neun Monate festgelegt.

Der Wechsel in die Transfergesellschaft ist freiwillig. Sollten Beschäftigte davon keinen Gebrauch machen, müssen sie sich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wie viel Beschäftigte das Angebot annehmen.

Zu Frage 2:
Die Landesregierung erfuhr erstmals im Oktober 2020, dass sich das Unternehmen im Schutzschirmverfahren einer Insolvenz befindet. Im Januar 2021 wurde bekannt, dass das Schutzschirmverfahren beendet und mit Kündigungen von Beschäftigten zu rechnen sei.

Zu Frage 3:
Wichtigstes arbeitsmarktpolitisches Instrument ist derzeit die Einrichtung einer Transfergesellschaft mit Unterstützung der zuständigen Agentur für Arbeit. Eine Transfergesellschaft zielt darauf ab, die Vermittlungsaussichten der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten zu verbessern, um sie so schneller in neue Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren. In der Transfergesellschaft haben die Beschäftigten Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Transferkurzarbeitergeld), das für die Dauer in der Transfergesellschaft (neun Monate) durch die Agentur für Arbeit geleistet wird. Im Vordergrund steht vor allem die Verbesserung der Wiedereingliederungschancen durch Qualifizierung während der Zeit in der Transfergesellschaft. Die Landesregierung steht im engen Kontakt mit dem Betriebsrat, den zuständigen Gewerkschaften und der Agentur für Arbeit, um Herausforderungen und eventuell zusätzliche Bedarfe zu erkennen und darauf zu reagieren. Derzeit gibt es keine zusätzlichen Handlungsbedarfe.

Zu Frage 4:
Der Kranbauer Tadano Demag ist der größte Arbeitgeber in der Region Zweibrücken und entlässt fast 25 Prozent seiner Gesamtbelegschaft in Zweibrücken. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt werden aber voraussichtlich zeitverzögert eintreten. Wenn eine größere Anzahl der Beschäftigten das Angebot, in die Transfergesellschaft zu wechseln, annimmt, sind diese Personen für die Dauer in der Transfergesellschaft nicht arbeitslos, sondern arbeitsuchend bei den Agenturen für Arbeit gemeldet.

Die Arbeitsmarktsituation in der Stadt Zweibrücken stellt sich wie folgt dar: Im Monat Januar 2021 waren insgesamt 1.361 Menschen ohne Arbeit. Das sind 221 mehr als im Vorjahresmonat Januar 2020. Die Arbeitslosenquote beträgt 7,3 Prozent (Arbeitslosenquote Rheinland-Pfalz gesamt: 5,6 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat 2020 stieg die Arbeitslosigkeit in der Stadt Zweibrücken um 19,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote in der Stadt Zweibrücken betrug im Januar 2020 6,2 Prozent (Arbeitslosenquote Rheinland-Pfalz gesamt: 4,7 Prozent).

Besonders aussagekräftig ist hier vor allem die Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen. Sie beträgt 421 im Monat Januar 2021 und fällt damit nahezu identisch mit dem Wert des Vorjahresmonats Januar 2020 aus. Eine im Vorjahresvergleich höhere Arbeitslosenquote im Januar 2021 trifft somit auf einen nahezu unveränderten Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen. Wie sich der erneute Lockdown auf den regionalen Arbeitsmarkt auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Wie schnell eine Wiedereingliederung der entlassenen Beschäftigten von Tadano gelingt, ist nicht zuletzt von deren Qualifikation und von der weiteren Entwicklung des regionalen Arbeitsmarkts abhängig.


Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Staatsministerin

 

Hier Drucksache (PDF) herunterladen



zurück