Kleine Anfrage 17/14395

der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Haushaltsmittel für Hilfen im Bereich Gewalt gegen Frauen
Drucksache 17/14581


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/14395 – vom 1. Februar 2021 hat folgenden Wortlaut:

Von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen brauchen Unterstützung. Gerade in der Corona-Krise ist z. B. das Thema „Häusliche Gewalt“ so aktuell wie noch nie. Beim Weißen Ring haben sich in den ersten zehn Monaten des Corona-Jahrs 2020 10 Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt, Sexualdelikten und Körperverletzung als im Vorjahreszeitraum gemeldet. Die Landesregierung unterstützt finanziell zahlreiche Präventions-, Interventions- und Hilfemaßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Diese Mittel sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Haushaltsmittel für den Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ im Einzelplan des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (EP 07) seit dem Jahr 2011 entwickelt?
2. Wie haben sich im Detail die Mittelverausgabung für folgende Bereiche entwickelt?

– Frauenhäuser
– Interventionsstellen
– Frauennotrufe
– RIGG
– Rheinland-pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen
– Weitere Projekte/Einrichtungen

3. Wie hat sich die Förderung aus Bundesmitteln in den letzten zehn Jahren in diesem Bereich entwickelt?
4. Hat die Entwicklung der Mittelverausgabung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den letzten zehn Jahren zur Stärkung des Hilfesystems beigetragen?


Das Ministeriumfür Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2021 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Haushaltsmittel für den Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ im Einzelplan des MFFJIV (EP 07) haben sich seit 2011 nahezu verdoppelt. Wurden 2011 noch 2 632 000 Euro für diesen Bereich veranschlagt, sind es im Jahr 2021 5 159 900 Euro, wobei allein im Lauf dieser Wahlperiode die Mittel von 2 893 000 Euro auf 5 159 900 Euro erhöht wurden. Im Vergleich dazu betrug der Zuwachs im gleichen Bereich von 2001 bis 2011 gerade einmal 642 512 Euro.

Zu Frage 2:
Die Entwicklung der Mittelverausgabung ist in Anlage 1 dargestellt.

Zu Frage 3:
Bis einschließlich 2019 erfolgte keine Förderung aus Bundesmitteln. Im Jahr 2020 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmalig ein Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 120 Millionen Euro für die Dauer von vier Jahren aufgelegt, von dem Frauenunterstützungseinrichtungen in allen Bundesländern profitieren können. Ziel ist der Aus-, Um- und Neubau von Frauenunterstützungseinrichtungen nach innovativen Kriterien. Rheinland-pfälzische Einrichtungen sollen in den nächsten vier Jahren aus diesem Programm insgesamt rund 5 Mio. Euro erhalten. Über die Möglichkeit einer Investitionskostenförderung hinaus erfolgt keine direkte regelmäßige Förderung der rheinland-pfälzischen Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen durch Bundesmittel.

Zu Frage 4:
Der erhebliche Aufwuchs der Mittel zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat zu einer deutlichen Stärkung des Unterstützungs- und Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geführt. Folgende Bausteine waren zur nachhaltigen Stär-kung in den letzten zehn Jahren von maßgeblicher Bedeutung:

– Die meisten Frauen im Frauenhaus kommen gemeinsam mit ihren Kindern. Dies ist zum Anlass genommen worden, die Mittel für die Arbeit mit den Kindern im Frauenhaus deutlich zu stärken. Die Förderung für diesen speziellen Bereich wurde in den letzten Jahren deutlich erhöht. 2016 wurden dafür erstmals insgesamt 85 000 Euro bzw. 5 000 Euro pro Frauenhaus veranschlagt. Diese Mittel wurden mit dem Haushalt 2021 noch einmal angehoben, sodass die Förderung nun bei deutlich über 20 000 Euro pro Frauenhaus liegt.

– Die Einführung der Sachkostenmittel von bis zu 4 000 Euro pro Frauenhaus erlauben den Frauenhäusern, die Ausstattung der Häuser zu verbessern und notwendige Anschaffungen zu tätigen.

– Die Einführung der Platzpauschale von bis zu 6 000 Euro für jeden Frauenhausplatz ab dem sechsten Platz ermöglicht es größeren Frauenhäusern, ihre Personaldecke zu verstärken, um dem höheren Betreuungs- und Beratungsaufwand zu begegnen.

– Die medizinische Versorgung von Frauen, die vergewaltigt wurden, und die Möglichkeit, die Spuren der Tat sichern zu können, ohne Anzeige zu erstatten, wurde in Rheinland-Pfalz etabliert. Offizieller Projektstart war im Februar 2018. Inzwischen ist das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ auf vier Standorte ausgeweitet. Zwei weitere Standorte sollen 2021 folgen.

– Die beiden pro-aktiven Beratungsstellen Speyer und Idar-Oberstein wurden zu vollwertigen Interventionsstellen aufgewertet.

– Erstmals hat die Landesregierung die Initiative für die Einrichtung eines neuen Frauenhauses ergriffen.

– Seit April 2020 hat Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer eine eigene Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

– Ab 2021 wird die Kinderinterventionsstelle in Koblenz mit 60 000 Euro in Form eines Modellprojekts gefördert.

– Das Hochrisikomanagement wurde in Rheinland-Pfalz flächendeckend eingeführt und damit ein Instrument eingeführt, das der Prävention von schwersten Gewalttaten gegen Frauen dient.


Anne Spiegel
Staatsministerin

 

Hier Drucksache mit Anlage (PDF) herunterladen



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