Kleine Anfrage 18/2942

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
B 269
Drucksache 18/3089 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/2942 – vom 7. April 2022 hat folgenden Wortlaut:

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, soll die B 269 zwischen Morbach und Oberhambach um eine Überholspur erweitert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit des Bauvorhabens?
2. Wer hat die Planung zum Ausbau veranlasst?
3. In welchem konkreten Verfahrens- bzw. Planungsstand befindet sich die Ausbaumaßnahme?
4. Wie hoch war die Zahl der Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt in den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Schwere der Unfälle)?
5. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben vor dem Hintergrund des Klimaschutzes?
6. Welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant?
7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass die im Rahmen der Ausbaumaßnahme geplante Querungshilfe für Radfahrerinnen und Radfahrer und Wanderinnen und Wanderer auch ohne Durchführung des Vorhabens umgesetzt werden kann?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit angefügtem Schreiben beantwortet.

Zu den Fragen 1 und 2:
Die Bundesfernstraßen stellen das Rückgrat der verkehrlichen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland dar. Diese Infrastruktur zu erhalten und insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu verbessern, ist eine wichtige Aufgabe der Straßenbauverwaltung. Der Anbau eines Zusatzfahrstreifens im Steigungsbereich wurde dementsprechend vom Landesbetrieb Mobilität als Straßenbaubehörde veranlasst.

Die B 269 verbindet die folgenden zwei wichtigen Bundesfernstraßen mit einer hohen Netzbedeutung: die B 41 bei Birkenfeld und die B 50 bei Marbach. Die B 269 hat damit die Funktion einer wichtigen Verbindung des strukturschwachen Raumes Birkenfeld nach Norden an die B 50, welche für eine Verbindung von kontinentaler Bedeutung steht. Ein guter Ausbaustandard dieser Straße ist damit von allgemeinem Interesse. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Mobilität im ländlichen Raum auch zukünftig zum größten Teil als motorisierter Individualverkehr stattfinden wird und hierfür – auch unabhängig von der Antriebsart – eine gut ausgebaute Straßeninfrastruktur benötigt wird.

Die B 269 verläuft im betrachteten Planungsbereich mit großen Längsneigungen von bis zu 10 Prozent, um den Höhenzug des ldar- bzw. Hochwalds zu überwinden. Der Streckenverlauf der B 269 ist insgesamt sehr kurvig, so dass langsam fahrende Fahrzeuge nur schwer überholt werden können. Die Strecke hat einen relativ hohen Schwerverkehrsanteil, bedingt unter anderem auch durch in unmittelbarer Nähe angesiedelter Betriebe. In Verbindung mit dem langen und steilen Anstieg entsteht so zum einen ein großer Überholdruck durch den schneller fahrenden Pkw-Verkehr, zum anderen besteht im Winter die Gefahr einer Blockierung der Bundesstraße durch festgefahrene Lastkraftwagen infolge von Eis- und Schneeglätte.

Ziel des Anbaus eines Zusatzfahrstreifens ist es, den Ausbauzustand zu verbessern und die Verkehrs- und Betriebssicherheit auf diesem Streckenabschnitt zu erhöhen. Ein weiterer Zusatzfahrstreifen mit ähnlichen Gefälleverhältnissen existiert bereits seit vielen Jahren auf dem Streckenabschnitt vor Ellenberg. Dieser hat dazu beigetragen, die Verkehrs- und Betriebssicherheit der B 269 in diesem Abschnitt entsprechend zu verbessern.

Zu Frage 3:
Die angesprochene Maßnahme befindet sich im Stadium der Entwurfsplanung. Im nächsten Schritt sollen die Planfeststellungsunterlagen erstellt werden.

Zu Frage 4:
Im Zeitraum von 2017 bis 2021 wurden insgesamt 105 Unfälle polizeilich registriert, darunter zwei Unfälle mit zwei Schwerverletzten und zwei Unfälle mit drei Leichtverletzten. Bei den verbleibenden 101 Unfällen handelt es sich um Sachschadensunfälle, von denen 79 als Wildunfälle aufgenommen wurden. Sechs Unfälle ereigneten sich beim überholen.

Zu Frage 5:
Es werden keine Nachteile für den Klimaschutz erwartet, da der Zusatzfahrstreifen keinen Verkehrszuwachs erzeugt, jedoch den Verkehrsablauf insgesamt verbessern und verstetigen wird sowie eine Kompensation der Eingriffe erfolgt.

Zu Frage 6:
Grundsätzlich sind pauschal geschützte Flächen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von dem Vorhaben nicht betroffen. Biotope mit besonderer Bedeutung werden nur an einer Stelle am Rande in Anspruch genommen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind für besonders geschützte Arten nicht zu erwarten. Das prüfungsrelevante Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ,,Obere Nahe" liegt außerhalb des Einwirkungsbereiches des Vorhabens und wird nicht beeinträchtigt. Die Maßnahme verläuft nicht im Bereich des Nationalparks, sondern endet davor.

Durch umfangreiche trassennahe Maßnahmen, wie Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen, ergänzende Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern, blütenreiche Begrünungen von Böschungsflächen, Extensivierung von Forstflächen, sowie Maßnahmen im Umfeld des geplanten Regenrückhaltebeckens und planexterne Maßnahmen im Götzenbachtal und in Nationalpark „Hunsrück-Hochwald", werden alle Eingriffe kompensiert.

An die B 269 grenzen Wasserschutzgebiete der Zone IL Mit dem geplanten Ausbau der B 269 werden umfangreiche, mit den Genehmigungsbehörden abgestimmte Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Wasserschutzgebiete umgesetzt, so dass gegenüber dem Status quo deutliche wasserwirtschaftliche Verbesserungen erwartet werden.

Zu Frage 7:
Der Bau von zwei kostenintensiven Querungsmöglichkeiten für Wanderer Unterführungen zur Verbesserung der und Radfahrer ist nach Ansicht der Landesregierung aufgrund der dadurch vergrößerten Querungsbreite der Fahrbahn nur im Rahmen des geplanten Zusatzfahrstreifens und bei Nachweis eines verbindlichen Wegekonzeptes zu rechtfertigen. Grundsätzlich gilt, dass für die Querung einer zweistreifigen Bundesstraße, mit einer Verkehrsbelastung von rund 3.500 bis 4.000 Fahrzeugen pro Tag, ein Bauwerk zur Querung der Fahrbahn in der Regel nicht erforderlich ist.


Daniela Schmitt
Staatsministerin

 

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