Kleine Anfrage 18/3649

der Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Finanzierung des ÖPNV/SPNV nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz Kommunale Gebietskörperschaften
Drucksache 18/3832 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/3832 – vom 12. Juli 2022 hat folgenden Wortlaut:

Nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LVFG Kom) stellt das Land seit dem Jahr 2020 einen Betrag von 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaft in Form von Zuwendungen bereit. Hierbei sieht das LVFG Kom in seiner derzeitigen Fassung keine feste Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen Investitionen in den ÖPNV/SPNV, den Radwegebau und den Straßenbau vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welcher Anteil der im LVFG Kom gesetzlich festgeschriebenen 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften wurde in den Jahren 2020 und 2021 für den Öffentlichen Personennahverkehr sowie den Schienenpersonennahverkehr verwendet?
2. Welcher Anteil der im LVFG gesetzlich festgeschriebenen 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften wurde in den Jahren 2020 und 2021 für den Straßenverkehr verwendet?
3. Welcher Anteil der im LVFG gesetzlich festgeschriebenen 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften wurde in den Jahren 2020 und 2021 für den Radverkehr verwendet?
4. Wie hoch ist der Anteil der für den ÖPNV/SPNV zur Verfügung stehenden Landesmitteln im Durchschnitt der Bundesländer?
5. In welchem Bundesland wird derzeit für Investitionen in den ÖPNV/SPNV der prozentual geringste Anteil zur Verfügung gestellt?
6. Werden die Gesamtmittel künftig in Rheinland-Pfalz ähnlich wie im Durchschnitt der Bundesländer aufgeteilt?
7. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der benötigten Mittel für Investitionen in Mobilitätsanlagen des ÖPNV/ SPNV vor dem Hintergrund des Ziels der Verdopplung der Fahrgastzahlen des ÖPNV/SPNV im Zuge der Klimaschutzbemühungen in den kommenden Jahren ein?


Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 03. August 2022 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Das Land stellt seit dem Jahr 2020 jährlich einen Betrag von 65,154 Millionen Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften in Form von Zuwendungen bereit.

Hierbei handelt es sich um den Ersatz der Mittel aus dem früheren Entflechtungsgesetz (EntflechtG).

Das EntflechtG wurde im Zuge der Föderalismusreform 2006 geschaffen und stellte den Ländern von 2007 bis 2019 entsprechend Gelder zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Spätestens ab 2020 sollten die entsprechenden Mittel dann durch Landesgesetze bereitgestellt werden.
Bei der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern erhielten die Länder hierfür zusätzliche Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen des Bundes. In Rheinland-Pfalz wurde der entsprechende Gesamtbetrag in das L\/FG Kom aufgenommen.

Gemäß § 2 LVFG Kom sind neben den in der Anfrage genannten Vorhaben aus dem Bereich Straßenbau, Radverkehr und ÖPNV/SPNV auch der Bau oder Ausbau von Güterverkehrszentren und von Anlagen der Verkehrsinfrastruktur in öffentlichen Binnenhäfen förderfähig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage Drucksache 18/3649 der Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
m Landeshaushalt 2020 wurde für Maßnahmen des ÖPNV/SPNV ein Anteil von rund 18,8 Prozent (12,2 Millionen Euro) der insgesamt 65,154 Millionen Euro des LVFG Kom vorgesehen.

Im Landeshaushalt 2021 wurde für Maßnahme des ÖPNV/SPNV ein Anteil von rund 20,1 Prozent (12,7 Millionen Euro) der insgesamt im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel nach LVFG Kom vorgesehen.

Zu Frage 2:
Im Landeshaushalt 2020 wurde für Maßnahmen des Straßenverkehrs ein Anteil von rund 73,7 Prozent (48 Millionen Euro) der gemäß LVFG Kom vorgesehenen Finanzmittel veranschlagt.

Im Landeshaushalt 2021 wurde für Maßnahmen des Straßenverkehrs ein Anteil von rund 75,8 Prozent (48 Millionen Euro) der gemäß LVFG Kom vorgesehenen Finanzmittel veranschlagt.

Zu Frage 3:
Im Landeshaushalt 2020 wurde für Maßnahmen des Radverkehrs ein Anteil von rund 0,9 Prozent (0,6 Millionen Euro) der gemäß LVFG Kom vorgesehenen Finanzmittel veranschlagt.

Im Landeshaushalt 2021 wurde für Maßnahmen des Radverkehrs ein Anteil von rund 0,9 Prozent (0,6 Millionen Euro) der gemäß LVFG Kom vorgesehenen Finanzmittel veranschlagt.

Zu Frage 4:
Der Bundesdurchschnitt lag 2021 laut einer Statistik des VDV bei rund 48,5 Prozent zugunsten des ÖPNV/SPNV.

Zu Frage 5:
Rheinland-Pfalz stellte 2021 mit rund 20 Prozent den geringsten Anteil nach Landes-GVFG (LVFG Kom) für Investitionen für ÖPNV/SPNV zur Verfügung (übrige Länder laut VDV-Statistik zwischen 32,1 Prozent bis 68,4 Prozent, Bundesdurchschnitt 48,5 Prozent).

Zu Frage 6:
Die erforderliche Änderung des LVFG Kom, die erstmalig eine verbindliche Aufteilung des dort vorgesehenen Budgets zwischen Mobilität (ÖPNV/SPNV) und Verkehr regeln soll, ist noch nicht erfolgt.

Zu Frage 7:
Um die auf Bundes- und Landesebene angestrebte Steigerung der Fahrgastzahlen zu erreichen, sind in den kommenden Jahren erhebliche, zusätzliche Investitionen notwendig. Die durch das 9-Euro-Ticket ausgelösten höheren Fahrgastzahlen haben exemplarisch gezeigt, dass auch die ÖPNV/SPNV-lnfrastruktur mitwachsen muss, um dauerhaft ein höheres Passagieraufkommen sicher und komfortabel befördern zu können.

Hier gibt es neben den vom Land selbst initiierten Projekten auch erfreulich viele Initiativen von Kommunen. Dazu gehören unter anderem Pläne zur Sanierung und Erweiterung von Straßenbahnnetzen oder zum Bau von multimodalen Mobilitätsstationen an Bahnhöfen. Bei dieser herausfordernden Aufgabe benötigen Kommunen mehr und mehr finanzielle Unterstützung.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt zudem ein rechtlicher Anspruch auf Barrierefreiheit an Bushaltestellen und Zentralen Busbahnhöfen. Hier gibt es in nahezu allen Kommunen des Landes noch erhebliche Investitionsbedarfe. Das Land fördert solche Projekte bereits mit bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Um den geltenden Rechtsanspruch zeitnah umsetzen zu können, ist von einer Zunahme von Förderanträgen und Antragshöhen auszugehen.

Gleichzeitig gibt es im Zuge der wirtschaftlichen Auswirkungen von Pandemie und Ukraine-Krieg erhebliche Preissteigerungen, die sich auf die Realisierung von Bahnhofsumbauten, Busstationen und Straßenbahnnetzen auswirken werden.


Katrin Eder
Staatsministerin

 

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