Kleine Anfrage 18/5340

der Abgeordneten Carl-Bernhard von Heusinger, Jutta Blatzheim-Roegler und Fabian Ehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Verkehrsunfallursachen
Drucksache 18/5536 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/5340 – vom 31. Januar 2023 hat folgenden Wortlaut:

Zu schnell gefahren, Abstand nicht eingehalten – es gibt zahlreiche Verkehrsunfallursachen. Die aktuelle Verkehrsunfallbilanz zeigt, dass sich im Jahr 2021 insgesamt 126 404 Verkehrsunfälle auf rheinland-pfälzischen Straßen ereignet haben. Gegenüber dem Vorjahr ist damit ein leichter Anstieg (+ 1,9 Prozent) zu verzeichnen. Die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen im Straßenverkehr ist erfreulicherweise um 6,4 Prozent gesunken. Nichtdestotrotz gibt es keine Entwarnung, da mit 15 640 im Jahr 2021 immer noch zu viele Personen im Straßenverkehr verunglückten. Während man als Fahrzeugführerin oder -führer in vielen Bereichen selbst die Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr trägt, wie etwa durch das Einhalten der zugelassenen Geschwindigkeit sowie der Vorfahrt- und Vorrangsregelungen, hat man auf andere Bereiche kaum einen Einfluss. Wenn z. B. Wild oder andere Tiere auf die Fahrbahn gelangen, ist das oftmals etwas Unvorhersehbares. Beschilderungen können Teilnehmende am Straßenverkehr zwar darauf hinweisen, dass mit Tieren auf der Fahrbahn zu rechnen ist, dennoch kommt es immer wieder zu Kollisionen zwischen Fahrzeug und Tier.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugen ereigneten sich in den letzten fünf Jahren auf rheinland-pfälzischen Straßen (bitte Aufteilung nach Jahr und Straßenklassifizierung)?
2. Wie viele Verkehrsunfälle davon ereigneten sich aufgrund der Unfallursachen „Wild auf Fahrbahn" und "Anderes Tier auf Fahrbahn"?
3. An welchen Orten ereigneten sich die in Frage 2 genannten Verkehrsunfälle?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Maßnahme der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den bekannten Wildwechselstellen als Mittel zur Verringerung der Zahl an Tier- und Wildunfällen?


Das Ministerium des Inneren und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 wurden vom Statistischen Landesamt erhoben und können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Zum Zeitpunkt der Datenabfrage lagen dem Statistischen Landesamt die endgültigen Daten für Dezember 2022 und somit für das Gesamtjahr 2022 noch nicht vor. Insofern bezieht sich die Antwort für das Jahr 2022 auf die Monate Januar bis November.

Zu Frage 4:
Nach Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterliegen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer grundsätzlich der Pflicht, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Die angepasste Geschwindigkeit ist in Abhängigkeit von Örtlichkeit, Uhrzeit und Jahreszeit mit Blick auf möglichen Wildwechsel Unterhalb der nur unter günstigsten Umständen zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu wählen (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung - StVO).

Soweit eine Gefahr dennoch nicht rechtzeitig zu erkennen ist, können Gefahrzeichen angeordnet werden (§ 45 Absatz 9 Satz 2 StVO). Zu ihnen gehört das Verkehrszeichen (VZ) 142 „Wildwechsel". Wie alle Gefahrzeichen mahnt auch dieses zur Reduzierung der Geschwindigkeit (§ 40 Absatz 1 Satz 1 StVO). Erst wenn die Anordnung eines Gefahrzeichens nicht ausreicht, sollte stattdessen oder bei unabweisbarem Bedarf ergänzend mit Vorschriftzeichen- auf eine der Gefahrsituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden; hierzu kann VZ 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit" angeordnet werden (VwV-StVO zu§ 40 Rn. 1).

Da die Straßenverkehrsbehörden keiner Meldepflicht über getroffene Anordnungen unterliegen, ist der Landesregierung nicht bekannt, für welchen Straßenabschnitt eine solche Anordnung getroffen wurde. Sie kann diese folglich nicht im Kollektiv vor dem Hintergrund vorgenannter rechtlicher Anforderungen auf ihre Wirkung hin beurteilen.


Michael Ebling
Staatsminister

 

Hier Drucksache (PDF) mit Anlage herunterladen



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