BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jutta Blatzheim-Roegler

Kleine Anfrage 18/11859

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler, Dr. Lea Heidbreder, Dr. Bernhard Braun und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fernverkehrsanbindung Landeshauptstadt Mainz
– Drucksache 18/11984 –


Im Zuge der zahlreichen baustellenbedingten Einschränkungen des Fernverkehrsangebotes der Deutschen Bahn wurden mehrere Zugfahrten entlang der traditionellen Fernverkehrsroute entlang des linken Rheins teils zeitweise, teils dauerhaft eingestellt.
Für die Landeshauptstadt Mainz ist eine leistungsfähige Schienenanbindung essenziell, um Pendlerinnen und Pendlern sowie Reisenden attraktive und effiziente Verbindungen zu ermöglichen. Für Städte entlang des Rheins wie Worms, Bingen, Boppard und Andernach bzw. Remagen bedeuteten die Angebotskürzungen der letzten Jahre vielfach den Verlust von Intercity-Halten. Es ist zu befürchten, dass deren Anzahl noch weiter absinkt.
In wenigen Tagen läuft die erste Phase der Trassenbestellungen bei der DB InfraGo ab, während derer alle Eisenbahnverkehrsunternehmen die Anträge für Fahrplantrassen ab Dezember 2025 stellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Änderungen zum Fahrplanangebot der DB AG für die linke Rheinstrecke zwischen Köln, Mainz und Mannheim ab Dezember 2025?
  2. Wie bewertet die Landesregierung diese Änderungen?
  3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie sich die Nachfrage im rheinland-pfälzischen Fernverkehrsangebot seit 2019 entwickelt hat? (Angaben bitte pro Kalenderjahr)
  4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die pandemiebedingten Nachfrageeinbrüche mittlerweile ausgeglichen sind?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle des Bundes bei der Bereitstellung und Sicherung des Fernverkehrsangebots für Rheinland-Pfalz?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung möglichen dauerhaften Einschränkungen beim Angebot entgegenzuwirken?


Das Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Der Nahverkehr wird in Deutschland auf Basis des Regionalisierungsgesetzes durch die Bundesländer organisiert. In Rheinland-Pfalz werden die Zugleistungen im Nahverkehr durch den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellt.

Beim Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) hingegen handelt es sich um eigenwirtschaftliche Verkehrsangebote, das heißt die erbrachten Leistungen müssen über Fahrgeldeinnahmen refinanziert werden. In Rheinland-Pfalz wird der Fernverkehr vorwiegend durch die DB Fernverkehr AG erbracht.

Auf der Relation Köln – Koblenz – Mainz wurde aufgrund massiver Bautätigkeiten ab August 2024 das Angebot reduziert, im aktuellen Fahrplan besteht auf der Strecke ein Stundentakt, da die Bedienung durch weitere Züge aufgrund des erhöhten Personal und Fahrzeugbedarfs nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Zu den Fragen 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Landesregierung liegen noch keine Informationen über das Fahrplanangebot des Fernverkehrs für den Jahresfahrplan 2026 auf der linken Rheinstrecke und auf anderen vom Fernverkehr bedienten Strecken in Rheinland-Pfalz vor. Die jährliche Veranstaltung, bei der die Vertreter der Bundesländer über die geplanten Leistungen des Folgejahres informiert werden, findet Mitte Juni 2025 statt.

Die Landesregierung wird sich auch weiterhin für ein gutes Angebot an den rheinlandpfälzischen Fernverkehrsbahnhöfen stark machen und die diesbezügliche Anspruchshaltung gegenüber der DB Fernverkehr deutlich machen.

Zu den Fragen 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über die Entwicklung der Nachfrage in Zügen des Fernverkehrs in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Gegensatz zu den Reisendenzahlen im Schienenpersonennahverkehr – deren Verkehr mit Regionalisierungsmitteln bestellt werden – sind diese Daten unternehmensintern und müssen nicht veröffentlicht werden.

Im Nahverkehr wurde zwischenzeitlich das Niveau der Fahrgastzahlen von 2019 (vor Corona) wieder erreicht.

Zu Frage 5:
Die DB Fernverkehr AG erstellt ihr bundesweites Angebot im SPFV nach eigenwirtschaftlichen Kriterien. Das Unternehmen konkurriert dabei mit anderen Anbietern im Fernverkehr (z. B. Flixtrain).

Der Bund finanziert derzeit keine Fernverkehrsangebote. Um ein flächendeckendes Angebot im SPFV sicherzustellen, wäre die Einführung eines Fernverkehrsgesetzes und die Bestellung des SPFV durch den Bund vonnöten.

Zu Frage 6:
Die Landesregierung steht in engem Austausch mit der DB Fernverkehr AG und setzt sich für die rheinland-pfälzischen Interessen im Fernverkehr ein. Hierzu gehört mindestens die Sicherstellung des heutigen Fernverkehrsangebotes in Mainz, Remagen, Andernach, Koblenz, Boppard, Bingen, Worms, Ludwigshafen, Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern, Landstuhl und Montabaur. Zudem weist die Landesregierung gezielt auf die fehlende Fernverkehrsanbindung entlang der Moselstrecke (Trier, Wittlich, Bullay, Cochem) hin und setzt sich für die Einbindung weiterer heute nicht im SPFV bedienter Mittelzentren (z. B. Bad Kreuznach, Landau) ein.

Eine direkte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Umsetzung von Vorschlägen besteht seitens der Landesregierung aufgrund des eigenwirtschaftlichen Charakters der Verkehre besteht nicht.


In Vertretung
Dr. Erwin Manz
Staatssekretär

 

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