Im Rahmen des Modellprojekts „Kooperative EULLa-Maßnahmen – MoKo EULLa“ haben sich interessierte Landwirte einer Region zusammengeschlossen, um gemeinsam die Beantragung, Planung und Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) auf Ihren Flächen durchzuführen. Im Fokus steht neben dem geringeren Verwaltungsaufwand für den einzelnen Landwirt auch der Ansatz regionalen Natur-, Klima-, und Gewässerschutz durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen in einer Region zu fördern. Dafür hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Mittel bereitgestellt und die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz sowie die regionalen Dienstleistungszentren Ländlicher Raum zur Unterstützung und wissenschaftlichen Begleitung hinzugezogen. Die Modellphase wird Ende des Jahres 2025 auslaufen und könnte spannende Ergebnisse liefern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Unterstützung und Förderung hat die Landesregierung für die Erprobung des alternativen Ansatzes „MoKo EULLa“ bereitgestellt?
2. Wie ist das Modellprojekt im Land von der Landwirtschaft angenommen und bewertet worden?
3. Welche Ziele wurden mit dem Modellprojekt verfolgt bzw. wurden diese aus Sicht der Landesregierung erfüllt?
4. Welches Potenzial hinsichtlich des angestrebten Bürokratieabbaus für die landwirtschaftlichen Betriebe konnte durch den kooperativen Ansatz gehoben werden?
5. Welchen Optimierungsbedarf lässt sich aus den bisherigen Ergebnissen des Modellprojekts ableiten?
6. Welche möglichen Synergieeffekte für Natur-, Klima-, und Gewässerschutz ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung durch eine kooperative regionalspezifische Planung und Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vieler Landwirte?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung eine modellhafte bzw. schrittweise Einführung eines solchen kooperativen Ansatzes in der Landwirtschaft vor dem Hintergrund möglicher Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik in der nächsten Förderperiode zu unterstützen?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im gesamten Projektzeitraum, 2021 bis 2025, sind Personalkosten in Höhe von insges. rd. 550 Tsd. Euro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR-RNH) zur Begleitung und Evaluierung dieses Projektes eingeplant. Zusammen mit Transaktionskosten und weiteren ausgezahlten Projektmitteln ergibt sich bis einschließlich 2025 eine voraussichtliche Fördersumme von rd. 1,3 Mio. Euro für das Modellvorhaben Kooperative EULLa-Maßnahmen – MoKo EULLa [EULLa steht für „Entwicklungsprogramm Umwelt Landwirtschaft und Landschaft“].
Zu Frage 2:
Das Modellvorhaben wurde für die Umsetzung in drei Kreisen konzipiert. Zu Projektbeginn fand das Vorhaben lediglich im Donnersbergkreis und im Kreis Ahrweiler Zuspruch. Im Westerwald hingegen scheiterte die Gründung einer Kooperative an mangelnder Beteiligung. Im Jahr 2024 hatten die Kooperativen in Ahrweiler und dem Donnersbergkreis folgende Mitgliederzahlen und Flächenumfänge:
Mitgliedsbetriebe (Anzahl) | Vertragsflächen (in Hektar) | |
Donnersbergkreis | 54 | 1212 |
Kreis Ahrweiler | 41 | 665 |
Eine Auswertung darüber, wie das Modellvorhaben in der landwirtschaftlichen Praxis bewertet wird, erfolgt im Rahmen der Abschlussevaluierung Anfang 2026 im EPLR EULLE.
Zu Frage 3:
Hauptziel des Modellprojektes ist die Evaluierung der Fragestellung, ob die gemeinschaftliche Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in Rheinland-Pfalz zum Standardprozess der Antragstellung aufgebaut werden kann. Insbesondere soll dabei auch untersucht werden, ob das Modellvorhaben zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für den einzelnen Landwirt und der gesamten Verwaltung beiträgt. Durch den Wechsel der Bezugsebene von der einzelbetrieblichen auf die regionale Betrachtungs- und Entscheidungsebene sowie des abgestimmten, kooperativen Handelns der Landwirtinnen und Landwirte soll die Wirksamkeit der angebotenen AUKM erhöht werden.
Die Ziele des Projektes werden nach aktuellem Projektstand voraussichtlich nicht erreicht. Für abschließende Ergebnisse zur Zielerreichung wird auf die noch ausstehende finale Evaluierung des Modellvorhabens verwiesen.
Zu Frage 4:
Für die landwirtschaftlichen Betriebe bleibt nach derzeitigem Kenntnisstand der Bürokratieaufwand im Rahmen des Modellvorhabens unverändert. Eine denkbare Erleichterung wäre die gebündelte Beantragung von Agrarumweltmaßnahmen über die jeweilige Kooperative, von welcher jedoch bisher kein Gebrauch gemacht wurde. Auch das Auftreten der Kooperativen als Dienstleister im Rahmen der gemeinsamen Antragstellung und die Bearbeitung der E-Anträge wurden nicht umgesetzt.
Das Modellprojekt führt zu einer hohen, zusätzlichen Arbeitsbelastung beim Statistischen Landesamt, dem Prüfdienst Agrarförderung sowie den betroffenen Kreisverwaltungen. Um diesen Mehraufwand zu reduzieren, wäre eine komplette Überarbeitung des Datenmodells und der Bearbeitungsweise in der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank notwendig. In dieser Datenbank werden die Daten der rd. 17.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz bearbeitet, die an mindestens einem landwirtschaftlichen Förderprogramm teilnehmen. Eine solche Umstellung ist im Parallelbetrieb zur einzelbetrieblichen Antragstellung und Förderung der AUKM nicht umsetzbar.
Zu Frage 5:
Es liegen aktuell keine abschließenden Ergebnisse vor. Zur Beantwortung der Frage wird auf die noch ausstehende finale Evaluierung des Modellvorhabens verwiesen.
Zu Frage 6:
Eine kooperative regionalspezifische Planung und Umsetzung von AUKM durch die Beteiligung vieler Landwirtinnen und Landwirte kann nach Ansicht der Landesregierung die Möglichkeit einer Verbesserung der Zielerreichung der Maßnahmen durch höhere Schlagkraft bieten. Die Einbeziehung regionaler Belange des Arten- und Biotopschutzes (z. B. Natura2000, Schutzgebiete, Planung vernetzter Biotopsysteme, etc.), aber auch anderer Umweltbereiche (wie Klima-, Boden- und Gewässerschutz) auf regionaler Ebene in eine solche Zielkonzeption könnten die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten, Kommunen und Verbänden fördern und die Motivation zur Umsetzung erhöhen. Darüber hinaus könnte die Zusammenarbeit verschiedener Akteure den Austausch von Best-Practice-Lösungen, von Erfahrungen und innovativen Ansätzen sowie das gemeinschaftliche Lernen fördern.
Die Landesregierung sieht mögliche Synergieeffekte eines kooperativen Vorgehens in den Bereichen Effizienzsteigerung, Verbesserung der ökologischen Wirksamkeit, Akzeptanz und Wissenstransfer der AUKM.
Exemplarisch für den Bereich Gewässerschutz könnte durch ein gemeinsames Vorgehen von Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz Maßnahmen wie Pufferstreifen, Gewässerrandstreifen oder erosionsmindernde Bewirtschaftung sowie Maßnahmen zur Stützung des Landschaftswasserhaushaltes effizienter und großflächiger umgesetzt werden. Eine bessere Abstimmung und Vernetzung von Maßnahmen auf Seite 4 4 Landschaftsebene bzw. in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gewässerqualität führen.
Zu Frage 7:
Da sowohl die Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die nächste Förderperiode als auch die Mittelausstattung (Mehrjähriger Finanzrahmen) aktuell nicht bekannt sind, kann zu den möglichen Verbindungen der GAP und der Einführung eines kooperativen Ansatzes keine Aussage getroffen werden. Sofern Aufgaben in der Agrarförderung betroffen sein sollten und/oder angestrebt werden, ist zu prüfen, inwieweit diese mit der zukünftigen Ausrichtung der GAP vereinbar sind. Sofern sich Möglichkeiten ergeben und von allen Beteiligten eine Systemumstellung gewünscht werden sollte, sollte diese nicht schrittweise erfolgen, sondern eine vollständige Systemumstellung in einem Schritt geprüft werden, um doppelte Verwaltungsstrukturen zu vermeiden. Darüber hinaus sind dabei die durch die Evaluierung gewonnenen Erkenntnisse miteinzubeziehen.
Daniela Schmitt
Staatsministerin
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