Plenarrede vom 31.01.2013

Plenarrede zum Gesetzentwurf Landesstraßengesetz

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Steigende Benzinpreise, ein höheres Klimabewusstsein und nicht zuletzt der demografische Wandel stellen eine zunehmende Herausforderung für Gesellschaft und Politik dar. GRÜNE Verkehrspolitik und auch die Verkehrspolitik der Landesregierung orientieren sich deshalb in Zukunft in eine andere Richtung und setzen auf die Stärkung  der umweltfreundlichen Verkehrsträger Bahn, Bus, nicht zu vergessen die eigenen Füße und natürlich auch das Fahrrad.

Dabei hat das Fahrrad spätestens mit dem Boom der E-Bikes an neuer Bedeutung gewonnen. Sicherlich sind für viele Menschen Fahrrad zunächst mit touristischen oder Freizeitaktivitäten verbunden. Es ist schließlich gesund, wenn man durch unsere schöne Natur und durch unser schönes Land fährt.

Aber gerade weil ich vom Land komme, sage ich Ihnen, das Fahrrad ist – natürlich auch in der Stadt – ein wichtiges und gesundes Alltagsfortbewegungsmittel und deswegen müssen wir an der einen oder anderen Stelle schauen, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für bessere Fahrradwege schaffen.

Ich war vor kurzem bei einer Schulklasse im Hunsrück zu Gast und dabei ging es um das Thema „Schülerverkehr“. Wie so oft in ländlichen Regionen wird nicht mehr jedes Dorf vom Bus angefahren. Die Schüler haben ganz konkret einen neuen Radweg entlang der Straße gefordert. Sie haben gesagt, dass dies für sie eigentlich eine gute Alternative wäre, um sicher zur Schule zu kommen. Sie sagten, dass ein sicherer Fahrradweg ihnen reichen würde, dass sie aber auf der Straße nicht fahren könnten, da es zu gefährlich sei.

Ich bin mir nicht sicher, ob gerade dieser Radweg auch unter diesen Gesetzentwurf fallen würde, aber  ich wollte es als Beispiel nennen; denn ich finde, wenn man vom Radfahren spricht, wird mir manchmal die Bedeutung des reinen touristischen Zwecks bzw. der Freizeitaktivität zu sehr betont. Ich halte das Fahrrad vor allen Dingen für ein gutes Instrument, um umweltfreundlich von A nach B zu kommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Der Bedarf zur Planfeststellung der sogenannten selbstständigen Radwege – die Gehwege gehören auch dazu – wird daher tatsächlich bedeutsamer. Ich warne aber davor, es an einem gewissen Projekt festzumachen; denn Sie wissen genauso gut wie ich, man kann nicht wegen eines einzelnen Projektes X ein Gesetz erlassen. Dies würde auch verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. Ich denke, von daher ist dieses Gesetz sinnvoll, wenn wir aufs Land schauen und uns überlegen, wie wir selbstständige Radwege rechtssicher bauen können. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dies zu sagen.

Wie bei allen Projekten, die mit Wegebau zu tun haben, halte ich im Übrigen auch eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen für notwendig. Frau Klöckner, auch Sie haben betont, wie wichtige es ist, bei solchen Projekten die Betroffenen frühzeitig mit ins Boot zu nehmen.

Ich denke, unabhängig von einer gewünschten Plansicherheit ist sicher immer zuerst zu schauen, dass man alle Akteure an einen Tisch bekommt und Lösungen findet, damit man nicht ganz zum Schluss auf die Gesetzeslage zurückgreifen muss, die dann natürlich auch Klagen beinhalten kann.

Ich weiß, dass gerade dem Umweltministerium sehr daran gelegen ist, dass es eine Rechtssicherheit bei Planungen gibt. Das Gesetz hat die üblichen Verbändeanhörungen durchlaufen. Der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag, der Landkreistag, der BUND, der NABU, der ADFC und auch der Bund Deutscher Radfahrer sind angefragt würden und um Stellungnahme gebeten worden. Ich bedauere, dass der NABU, der ADFC und auch der Bund Deutscher Radfahrer sich offensichtlich gar nicht dazu geäußert haben.

Der BUND hat seine Bedenken dahingehend geäußert, dass er im Einzelfall erhebliche Auswirkungen befürchtet. Ich denke, diese Bedenken ist Rechnung getragen worden. Nichtsdestotrotz würde ich gerne da noch einmal mit den Umweltverbänden das Gespräch suchen.

Selbstverständlich muss man jeden Einzelfall berücksichtigen. Jeder Einzelfall liegt anders. Es ist wichtig, daher denjenigen eine Rechtssicherheit zu geben, die bei dem einen oder anderen Projekt erhebliche Bedenken haben.

Ich kann mich nur den Kollegen anschließen: Die sonstigen Regelungen des Gesetzes halt ich für sinnvoll.

(Glocke der Präsidentin)

Ich ärgere mich auch immer darüber, wenn manche Leute zwar die Recht eines Hausbesitzers oder eines Eigentümers in Anspruch nehmen, aber nicht vor ihrer Tür kehren.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

 

 

 

 

 



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