Plenarrede vom 04.07.2013

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015

mit Anwort des Innenministers Roger Lewentz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich frage die Landesregierung:

  1. Was sind die wesentlichen Verbesserungen im Zuge des Rheinland-Pfalz-Takt-2015-Vorhabens?
  2. Welche Anstrengungen unternimmt das Land, die Finanzierung des Rheinland-Pfalz-Taktes sicherzustellen bzw. gegenüber dem Bund die Interessen für den SPNV wahrzunehmen?
  3. Wie bewertet das Land die Einigung der Länder mit dem Bund hinsichtlich der Entflechtungsmittel bis zum Jahr 2019?

 

Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung ist es, die notwendige Mobilität der Bevölkerung und der Wirtschaft möglichst flächendeckend, umweltverträglich, sozialverträglich und barrierefrei zu gewährleisten. Der öffentliche Nahverkehr und insbesondere der Schienenpersonennahverkehr sind dabei ein wesentliches Element des dafür notwendigen nachhaltigen Verkehrssystems. Die Erhaltung und Verbesserung der ÖPNV-Angebote auf Straße und Schiene ist deshalb ein zentrales Anliegen der Verkehrspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Dieses Ziel findet sich auch im Koalitionsvertrag. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Konzeption Rheinland-Pfalz-Takt 2015 ist ein gemeinsames Projekt des Landes Rheinland-Pfalz und der beiden Zweckverbände SPNV Rheinland-Pfalz Nord und Rheinland-Pfalz Süd, das im Sommer 2008 auf einer gemeinsamen Verbandsversammlung beider Zweckverbände mit der Stimme des Landes beschlossen wurde. Im Rahmen des Projektes soll das Zugkilometer-Angebot von heute 33 Millionen Zugkilometern bis etwa 2019 schrittweise um ca. 20 % auf ca. 40 Millionen Zugkilometer ausgebaut werden. Das heißt, die Wirtschaftlichkeit der SPNV-Verkehre soll unter Berücksichtigung der Preissteigerung gegenüber heute um ca. 30 % verbessert werden.

Dies wird durch den Dreiklang aus

a) Effizienzsteigerungen im Angebot, zum Beispiel wirtschaftlichere Umläufe durch Überarbeitung des gesamten Verkehrsangebots mit den daraus resultierenden finanziellen Vorteilen,

b) Erlössteigerungen durch neue Angebote und

c) günstigere Preise durch wettbewerbliche Verfahren insbesondere bei erstmals im Wettbewerb stehenden Netzen in Verbindung mit der frühzeitigen Planung der Maßnahmen erreicht.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren. Eines der Kernstücke von Rheinland-Pfalz-Takt 2015 ist die Einrichtung eines landesweiten RE-Netzes. Mit dem neuen RE-Netz ist als planerisches Ziel festgelegt, dass eine möglichst schnelle und direkte Verbindung der fünf rheinland-pfälzischen Oberzentren untereinander sowie mit den umliegenden Ober- und Großzentren erreicht wird. Gegenüber den heutigen Einzellinien im RE-Bereich, die meist ohne große Verknüpfung untereinander verkehren, ist der Verkehr im neuen RE-Netz stark aufeinander abgestimmt.

Dies wird etwa durch die Bildung neuer Knoten, in denen die Züge zum Beispiel vor der vollen Stunde aus allen Richtungen ankommen und kurz nach der vollen Stunde in alle Richtungen abfahren, erreicht. Als Beispiel nenne ich die neuen Knoten Trier und Kob-lenz und die Schließung der Lücken im RE-Netz. Beispiel für eine wesentliche Neuerung im Angebot ist die neue Linie RE 1, die stündlich die Strecke Koblenz – Trier – Saarbrücken – Kaiserslautern – Mannheim befährt; auf dem Abschnitt Mannheim – Kaiserslautern meist zweistündlich.

In Trier erfolgt eine Flügelung des RE 1 nach Luxemburg. Dadurch gibt es eine stündliche Direktverbindung zwischen dem Großherzogtum und dem ICE-Knoten Koblenz. Ich könnte viele weitere gute Beispiele nennen.

Neben der Minimierung der Zahl der Umsteigevorgänge werden auf einigen Relationen auch deutliche Fahrtzeitvorteile erreicht, zum Beispiel von Trier nach Mannheim 2:40 Stunden direkt statt heute ca. 3:10 Stunden mit einmaligem Umsteigen, von Mainz nach Kaiserslautern 1:16 Stunden direkt statt heute 1:34 Stunden mit einmaligem Umsteigen – was sicherlich auch für einige Kollegen von Vorteil sein wird – und von Kaiserslautern nach Koblenz 1:52 Stunden direkt statt heute 2:14 Stunden mit einmaligem Umsteigen.

Mit dem vorliegenden RE-Netz wird erstmals ein landesweites System schneller Verbindungen geschaffen, dessen positive Wirkungen nicht nur auf das RE-Netz beschränkt bleiben, sondern das über die Knoten auch zu erheblichen Reisezeitvorteilen auf Relationen aus dem RB-Netz in die größeren Städte des Landes führt. Auch im RB-Netz gibt es zahlreiche Verbesserungen. Zum einen wurden die Linien im Zulauf auf die großen Zentren verdichtet und neue Direktverbindungen durch die Durchbindung von Linien durch die Oberzentren geschaffen.

Im ländlichen Raum wird zum anderen vor allem über die Schaffung neuer Direktverbindungen und die Einrichtung neuer Halte das Angebot attraktiver. Beispiele für eine Vielzahl von Verbesserungen im Regionalbahn-Bereich sind die neue Verbindung Lahnstrecke – Koblenz Stadtmitte – Andernach – Mayen, die stündlich durchgehende Verbindung von Kirchheimbolanden nach Mainz, der neue 30-Minuten-Takt zwischen Frankenthal und Grünstadt sowie die neue stündliche Direktverbindung aus dem Raum Altenkirchen nach Siegen.

Bestandteil des Beschlusses zur Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 aus dem Jahr 2008 ist auch die Prüfung der Reaktivierung von insgesamt sieben Strecken für den SPNV. Der derzeitige Sachstand ist, dass nach Durchführung der weiteren Planungen und Vorlage von Gutachten von diesen sieben Strecken fünf für den SPNV reaktiviert werden sollen.

Das sind die Strecken Heimbach – Baumholder, Zollhaus, Weststrecke Trier, Langenlonsheim – Simmern – Flughafen Hahn, Homburg – Zweibrücken. Die Problematik der gemeinsamen Finanzierung mit dem Saarland zu der zuletzt genannten Strecke ist Ihnen bekannt. Für zwei Strecken – die Zellertalbahn und die Eifelquerbahn – liegen Kosten-Nutzen-Untersuchungen vor, die für eine Reaktivierung im regulären SPNV keinen ausreichenden Nutzen aufweisen.

Es werden derzeit die Möglichkeiten einer touristischen Nutzung gemeinsam mit den beteiligten Kommunen, den Gebietskörperschaften, geprüft, um entsprechende Konzepte entwickeln zu können.

Zu den Fragen 2 und 3:
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet. Grundvoraussetzung aller Finanzplanung ist allerdings eine grundsätzliche Weiterführung der heutigen Regelungen im Bereich der Regionalisierungsmittel und des Entflechtungsgesetzes. Die dauerhafte Sicherstellung der Finanzierung setzt sich dann aus mehreren Komponenten zusammen

1. Ständig weitere Optimierung und Nachsteuerung im Rahmen der wettbewerblichen Verfahren, um die mittelfristige Finanzplanung einhalten zu können. Hierzu gehört auch die Einführung neuer Instrumente zum Beispiel im Bereich der Fahrzeugfinanzierung, um die ständig steigenden Kosten insbesondere in den Bereichen Energie und Infrastruktur auffangen zu können. Bislang ist dies im mittelfristigen Horizont grundsätzlich gelungen.

2. Intensive Mitwirkung bei der Revision der Regionalisierungsmittel. Zu diesem Thema muss ich wohl nichts weiter ausführen, weil dies bekannt ist.

3. Die Einigung mit dem Bund hinsichtlich der Entflechtungsmittel. Das bringt für die Planung im Land keine grundsätzliche Erleichterung, weil diese Mittel bis 2019 ohnehin in der Finanzplanung unterstellt waren. Eine Lösung für die Zeit nach 2019 ist leider immer noch vollkommen offen. Wir brauchen dringend Klarheit, wie es mit den Entflechtungsmitteln und dem GVFG-Bundesprogramm nach 2019 weitergehen soll.



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