Plenarrede

Landesgesetz über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3591

Abg. Frau Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine Neuregelung der Finanzierung der Schülerbeförderung im öffentlichen Verkehr. Es ist schon erläutert worden, dass bislang der Defizitausgleich, den es auch schon bisher zwischen Einnahmen aus den Zeitkarten für Schülerinnen und Auszubildenden und den realen Produktionskosten für die Verkehrsunternehmen gab, durch eine pauschale Abgeltung erstattet wurde.

Das neue sogenannte Preis-Preis-System sorgt hier für eine zielgerichtete Bezuschussung der Ausgaben für den Auszubildenden- und Schüler- und Schülerrinnenverkehr, ist EU-konform, bringt Transparenz ins System und wird von den Verkehrsunternehmen begrüßt. Letzteres finde ich auch noch einmal erwähnenswert. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es also, eine klare und transparente Regelung der Bezuschussung hinzubekommen.

Zudem soll dadurch auch eine auskömmliche Finanzierung der betroffenen Verkehrsunternehmen geregelt werden. Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass die Unterstützung des ÖPNV ein Bestandteil der sozialen Verantwortung ist, die der Staat bereitstellen muss und der vor allem im ländlichen Raum – das ist schon gesagt worden – eine nahezu existenzielle Bedeutung zukommen kann. Deswegen müssen wir auch dort den Kindern und Jugendlichen und denjenigen, die es betrifft, rabattierte Fahrtangebote zur Verfügung stellen, damit sie ein adäquates Bildungsangebot gut erreichen können.

Die im Bundesrecht eingeführte Öffnungsklausel hat dazu geführt, dass wir jetzt eine landesrechtliche Lösung anpacken und eine Reform hierzu auf den Weg bringen können. Die Landesregierung hat dabei von vornherein von der EU prüfen lassen, ob es beihilferechtliche Bedenken gibt. Diese gibt es nicht. Ich kann mich an empörte Anrufe im Laufe dieser zwei Jahre erinnern, in denen auch der Landesregierung und uns vorgeworfen wurde, wir würden uns nicht genug kümmern und würden das Ganze verschleppen. Ich hab damals gesagt: Leute, das ist nicht so. Es wird von der EU geprüft. Auf deren Schnelligkeit haben weder der Minister noch das Parlament einen Einfluss. Wir müssen uns da dem Zeitmanagement der EU-Behörden beugen.

Bei vielen Unternehmen herrschte durchaus Unmut über angebliche Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der finanziellen Mittel bzw. den Defizitausgleich. Ich glaube, das wird durch dieses neue vereinfachte Preis-Preis-System, das die Unternehmen selbst eingefordert haben, aus der Welt geschaffen. Im Landeshaushalt ist derzeit ein jährlicher Etat von 42,8 Millionen Euro für den Schülerverkehr eingestellt. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch eine sinnvolle Revisions-klausel. Es wird zu gegebener Zeit noch überprüft, wie wir da auskommen. Es ist alles teurer geworden. Ich höre von den Unternehmen, dass sie steigende Preise, was Energiekosten usw. angeht, haben. Ich möchte aber auch noch einmal auf das verweisen, über das wir beim letzten Plenum gesprochen haben, dass nämlich die gesamte ÖPNV-Finanzierung auch vom Ergebnis der Revision der Regionalisierungsmittel beim Bund abhängt.

Wir hatten das Thema im letzten Plenum diskutiert. Es ist natürlich noch nicht gelöst worden, aber ich bin nach wie vor mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern an diesem Thema dran. Eines der ersten Gespräche, die ich als Mitglied des Landtags und als verkehrspolitische Sprecherin mit Vertretern von Verkehrsunternehmen geführt habe, hat sich tatsächlich auch um die Forderung gedreht, dass das Land zügig zum Preis-Preis-Ausgleich kommen sollte. Das war 2011.

(Zuruf des Staatsministers Lewentz)

Dass wir das Gesetz nun endlich 2014 beraten können, freut mich. Ich denke, das freut jetzt auch die betroffe-nen Unternehmen. Insofern werden wir dieses Gesetz auch weiterhin positiv begleiten. Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

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