Plenarrede

AKTUELLE STUNDE„Lärmschutz stärken – Fluglärm reduzieren“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/4947 –

Abg. Frau Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Immer mehr Menschen fühlen sich vom Lärm beeinträchtigt, und zwar vom Bahnlärm, dem Straßen-verkehrslärm und besonders in dieser Region dem Flugverkehrslärm. Ich will voranschicken, dass der Bundesgesetzgeber für das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz zuständig ist. Die Landesregierungen müssen sich auch daran halten, so bitter das ist. Deshalb danke ich auch der Landesregierung Rheinland-Pfalz, insbesondere Frau Höfken und Herrn Lewentz sowie der Ministerpräsidentin, dass sie sich in Bundesratsinitiativen für die Interessen der Menschen in der Region nachhaltig ei-gesetzt haben.

An dieser Stelle richte ich auch ein Dankeschön an den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Der Kollege Köbler hat es geschildert. Im Rahmen dessen, was ein Land machen kann, hat Tarek Al-Wazir versucht, das Beste für die Region herauszuholen. Aber auch er scheitert letztendlich entweder an den bundesgesetzlichen Voraussetzungen oder an den Interessen der Fraport. Das muss hier deutlich gesagt werden. Die Lärmbelastungen haben insbesondere im Rhein-Main-Gebiet ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Die GRÜNEN vertreten aber auch die Meinung, dass die Nachtruhe grundsätzlich für alle gelten muss.

Eine bundeseinheitliche Regelung für Ruhe in der gesetzlichen Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr steht immer noch aus. Sie würde alle Flughäfen betreffen und somit auch ein Stück weit den Konkurrenzdruck zwischen den Inte-ressen der Wirtschaft und denen der Anwohnerinnen und Anwohner beseitigen. Wir stellen aber auch fest, dass kein Verkehrsträger so schnell wie der Flugverkehr wächst. Die lärmabhängigen Start- und Landeentgelte haben bisher auch nicht die Erwartungen erfüllt.

Wir brauchen – eine bundesweite Regelung für die Begrenzung des Fluglärms und entsprechende Grundlagen für ein euro-paweites Nachtflugverbot für Verkehrsflughäfen, – eine bundesgesetzliche Regelung für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vorrangig vor den wirtschaftlichen Interessen und Kapazitätserweiterungen von Flughäfen, – eine Fortentwicklung der Luftverkehrssteuer zu einem europäischen Instrument für mehr Kostengerechtigkeit im Verkehr, – eine Deckelung der Flugbewegungen und – eine Abschaffung der Privilegierung des Luftverkehrs, Stichwort: Kerosinsteuer.

Das hat im Übrigen auch schon das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, das gesagt hat, bei hoher Verkehrslärmbelastung muss der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereits eine Gesamtlärmbetrachtung mit einbeziehen. Das ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz sogar vorgesehen. Es ist aber nicht realisiert worden. Daher muss der Anspruch auf wirksamen Schutz vor der einzelnen Quelle wie auch vor der Gesamtheit gesetzlich verankert werden.

(Glocke der Präsidentin)

Dazu ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz weiterzuentwickeln. Wir brauchen ein allgemeines Verkehrslärmschutzgesetz, das eine verbindliche Lärmobergrenze festsetzt, und zwar ganz unabhängig davon, woher der Lärm kommt. Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Hier vollständiges Plenarprotokoll (PDF) nachlesen



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