Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 17/2514 - Erste Beratung


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben es schon skizziert. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für absolut angemessen, da die bisherige Ordnungswidrigkeitsregelung so nicht mehr zeitgemäß ist, dass der Rahmen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht wird. Vor allem aber begrüßen wir es, dass der Rettungsdienst mit anderen Hilfsorganisationen gleichgestellt wird und weisungsbefugt ist, damit er im Falle von Störungen seinen notwendigen Beruf auch ausüben kann.

In Gesprächen mit Rettungsassistenten und Rettungssanitätern habe ich oft erfahren, dass es gehäuft vorkommt – ich möchte nicht sagen, es ist Alltag –, dass die Rettungseinsätze behindert werden, egal, ob die Rettungskräfte mit dem Auto oder beispielsweise auch mit dem Hubschrauber kommen. Es hat sich dann schon eine Menschentraube um den Unfallort herum gebildet, sodass es für die Helferinnen und Helfer schwer ist, an die Unfallstelle heranzukommen.

Man muss auch sehen, dass die Rettungsassistenten und -sanitäter zwar Profis im Helfen sind, aber trotzdem jeder Einsatz eine enorme, auch psychische Herausforderung ist. Insofern müssen wir als Politik zumindest den Rahmen setzen, dass ihre Einsätze möglichst effizient und gut durchgeführt werden können.

Die Seveso-III-Richtlinie und den Punkt, dass dies in nationales Recht umgesetzt und sich der Landtag damit befas- sen wird, werden wir im Ausschuss noch weiter beraten. Aber auch dazu signalisiere ich jetzt schon die Zustimmung unserer Fraktion und freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

 

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