Plenarrede

Die Mittelrheinbrücke als kommunales Infrastrukturprojekt Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/3115 -
dazu: Bau der Mittelrheinbrücke zügig möglich – Gutachten ernst nehmen, Blockadehaltung der Landesregierung beenden und Raumordnungsverfahren ohne Festlegung des Straßenbaulastträgers beginnen Antrag (Alternativantrag) der CDU - Drucksache 17/3170 -
und: Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke jetzt beginnen! Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 17/3111 -


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus früheren Planungs- und Verkehrsüberlegungen am Mittelrhein und zur Mittelrheinbrücke wissen wir, dass lediglich 7.000 Fahrzeuge pro Tag für diese Brücke prognostiziert wurden und diese Verkehre meist noch lokaler Natur sind. Deshalb ist tatsächlich davon auszugehen, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke um eine kommunale Brücke handeln muss.

Mit Erlaubnis zitiere ich aus dem Landesstraßengesetz, § 3 „Einteilung der öffentlichen Straßen“:

„1. Landesstraßen (Landstraßen I. Ordnung), das sind Straßen, die innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind,

2. Kreisstraßen (Landstraßen II. Ordnung), das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten oder dem Anschluss der Gemeinden an Bundes- oder Landesstraßen sowie an Eisenbahnhaltestellen, Schiffsliegeplätze und ähnliche Einrichtungen in der Weise dienen, dass jede Gemeinde wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an die genannten Verkehrswege oder Einrichtungen angeschlossen ist (...)“

Wenn ich jetzt zum Landesrechnungshof gehe und sage, ich habe hier 7.000 Autos, ich möchte aber eine Landesstraße bauen, was wirklich auch tatsächlich von der Planung her schon ein anderer Aufwand ist, dann sind wahrscheinlich die Kollegen der Fraktionen der CDU und der AfD die ersten, die dieser Landesregierung Steuerverschwendung vorwerfen würden. Genauso ist es, wenn wir jetzt ein Raumordnungsverfahren beginnen würden, ohne zu wissen, wer nachher die Baulastträgerschaft übernimmt, also vielleicht auch gar keiner. Dann ist auch das eine Steuerverschwendung, die mit uns nicht zu machen ist,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD)

also 700.000 Euro in den Sand zu setzen für Planungskosten, für ein Raumordnungsverfahren, bei dem überhaupt nicht klar ist, ob es tatsächlich später einen Baulastträger geben soll.

Wir haben in der Koalition ganz klar gesagt, wir sind dabei, eine Brücke zu planen. Wir treten in die Planungen ein, wenn damit eine kommunale welterbeverträgliche Lösung, die keinen Durchgangsverkehr generiert, zu realisieren ist. Wir sagen ganz klar, wir wollen weiterhin das Gespräch mit dem Ziel einer konsensualen Lösung aufrechterhalten.

Ich sage einmal Dank an den Wirtschafts- und Verkehrsminister, der wirklich sehr viel Geduld aufbringt und einen langen Atem hat. Natürlich ist es auch sein Job. Ich glaube, er wird das auch mit dem Engagement, das er bisher in dieser Angelegenheit über die Maßen gezeigt hat, weiterhin bereit sein, dies für die Menschen zu tun.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Wow!)

Natürlich gehört dann auch ein regionales Mobilitätskonzept dazu, das diese Brücke einbindet. Was aber für uns in der Koalition unumstößlich ist, und das haben die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt, ist, dass diese Planung in ein umweltverträgliches, welterbeverträgliches Projekt münden muss.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Biodiversität!)

Die UNESCO hat mitnichten ihren Stempel auf das Projekt 1946 gesetzt, sondern hat, nachdem diese Brückenplanung vorlag, gesagt, ja, daran könnt ihr euch weiter orientieren, auf dieser Grundlage kann man weiter planen. Das Problem ist nur, selbst wenn die Landesregierung das will, im Moment kommen wir gar nicht zum Zuge. Deswegen werden wir, unsere Fraktion, in diesem Sinne dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen und die Mittelrheinbrücke als kommunales Infrastrukturprojekt im Landtag beschließen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Danke.

 

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