Plenarrede

AKTUELLE FRAGESTUNDE - Mündliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stickoxidbelastung senken – E-Mobilität fördern - Nummer 10 der Drucksache 17/3879 -


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Möglichkeiten zur Minderung der Stickoxid-Emissionen und der Lärmbelastung sieht die Landesregierung durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen in den rheinland-pfälzischen Großstädten?
2. Welches Potenzial und welche Aufgabenträgerschaft (z.B. Energieagentur) sieht die Landesregierung in den im Kontext des „Nationalen Forums Diesel“ angekündigten Förderprogrammen u.a. für die Busnachrüstung und die Umstellung gewerblicher und kommunaler Flotten in Rheinland-Pfalz?
3. Welche Rolle spielen für den Ausbau der E-Mobilität die Lotsenstelle für alternative Antriebe und das Forschungsprojekt „Tankstelle 2.0“ der Technischen Universität Kaiserslautern?
4. Inwieweit sieht die Landesregierung Möglichkeiten zur Änderung der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie, um die Beschaffung von Elektrofahrzeugen in der Landesverwaltung zu ermöglichen?

Präsident Hendrik Hering:
Für die Landesregierung antwortet der Verkehrsminister Dr. Wissing.

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:
Herr Präsident, Frau Kollegin Blatzheim-Roegler, Herr Kollege Hartenfels, liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge der Entwicklung der hochleistungsfähigen und preisgünstigen Akkumulatoren in Form von Lithium-Ionen-Zellen und wegen der großen Fortschritte der Wasserstoffbrennstoffzelle-Technologie eröffnet die elektrische Antriebstechnik im Straßenverkehr völlig neue verkehrs-, industrie- und umweltpolitische Perspektiven. Bereits bei dem heutigen Energieerzeugungsportfolio emittieren Fahrzeuge mit Elektroantrieb weniger Kohlendioxid als solche mit Verbrennungsantrieb. Die Bilanz verbessert sich mit dem wachsendem Anteil regenerativ produzierter elektrischer Energie. Fahren mit elektrischem Strom kann zudem die Abhängigkeit vom Öl vermindern. Elektrofahrzeuge können die Städte vor Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxid entlasten und so die Lebensqualität steigern. Elektrofahrzeuge können zudem Bausteine für intelligente und multimodale Mobilitätskonzepte der Zukunft sein. Pedelecs haben das Potenzial, in der Nahmobilität den Pkw zu ersetzen, sofern dieser bislang nur genutzt wurde, weil eine bewegte Topografie, die Entfernung oder die Fahrzeit die Nutzung des normalen Fahrrads verhinderte. Die Einführung von Fahrerassistenzsystemen bis hin zum autonomen Fahren wird beschleunigt werden, da der elektrische Antrieb gegenüber dem Verbrennungsmotor einfache und preiswerte Lösungen zulässt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrange namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Batterieelektrische oder mit Wasserstoffbrennstoffzellen betriebene Elektrofahrzeuge emittieren technologiebedingt lokal keine Stickoxide. Der verkehrsbedingte Anteil der Stickoxide geht daher mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr insgesamt zurück. Dieser an für sich erstrebenswerte Technologiewandel verläuft derzeit allerdings noch verhalten. Insbesondere wegen der hohen Kosten von Batterien und ihrer geringen Energiedichte bzw. der sehr hohen Kosten von Wasserstoffbrennstoffzellen sind bislang keine Fahrzeuge am Markt verfügbar, die im Hinblick auf Kosten, Reichweite und Komfort attraktiv genug wären, um breite Käuferschichten anzusprechen. Die Landesregierung geht davon aus, dass eine Erneuerung der Busflotten in den betroffenen Städten Mainz und Koblenz zu einer Reduzierung der Stickoxidbelastung unterhalb der EU-Grenzwerte führen wird. Im Rahmen der Erstellung des gestern angesprochenen Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ für die rheinland-pfälzischen Städte, die von Grenzüberschreitungen beim Luftschadstoff Stickoxid betroffen sind, soll nach dem Dafürhalten der Landesregierung ebenfalls die Umstellung von Kraftfahrzeugflotten auf emissionsarme oder emissionsfreie Antriebe geprüft werden. Zu den Lärmemissionen des Kraftfahrzeugverkehrs ist anzumerken, dass bei dem in den Städten herrschenden niedrigen Geschwindigkeitsniveau Elektrofahrzeuge einen erheblichen Beitrag zur Lärmminderung leisten können; denn erst ab 30 km/h dominieren Reifen-Fahrbahn-Geräusche bei den Antriebsgeräuschen. Bei hohen Geschwindigkeiten, etwa auf Autobahnen, bestimmen dann aerodynamische Geräusche das Lärmgeschehen.

Zu Frage 2:
Untersuchungen, die im Rahmen der Erstellung der Luftreinhaltepläne für verschiedene deutsche Großstädte durchgeführt wurden, sehen bei der Nachrüstung älterer Busse mit SCR-Abgasreinigungssystemen ein Minderungspotenzial von bis zu 80 % der Stickstoffdioxidemissionen vor. Was die Immissionsseite betrifft, so sind noch Abschätzungen im Rahmen der Erstellung des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ erforderlich. Aus der Sicht der Landesregierung ist die Nachrüstung der im ÖPNV eingesetzten Busse jedenfalls eine mögliche Maßnahme, um in den nächsten 12 Monaten zu Minderungen der Luftschadstoffbelastung zu kommen. Bei älteren Fahrzeugen, bei denen die bis zu 14.000 Euro kostende Nachrüstung unwirtschaftlich ist, kann eine vorgezogene Beschaffung von modernen Euro-VI-Bussen, aber auch von gasbetriebenen oder batterieelektrischen Bussen das Mittel der Wahl sein. Eher mittel- und langfristig muss im ÖPNV die komplette Umstellung auf Elektro- oder Wasserstoffbrennstoffzellen-Busse gesehen werden. Die Landesregierung sieht in der Umstellung gewerblicher und kommunaler Fahrzeugflotten sowohl beim Pkw als auch bei Nutzfahrzeugen ein wichtiges Potenzial, um die Luftschadstoffe und Lärmemissionen in den Städten zu mindern. Das betrifft Taxi- und Mietwagenverkehre, Dienstwagen von Unternehmen und Behörden, Lieferverkehre sowie im Gewerbe- und kommunalen Bereich eingesetzte Nutzfahrzeuge gleichermaßen. Die Landesregierung wird sich in den Expertenrunden, welche das Nationale Forum Diesel auf der Bundesebene mit Beteiligung ausgewählter Länder eingerichtet hat, für eine finanzielle Förderung des Bundes für die Busnachrüstung und die Umstellung der genannten Flotten einsetzen. Die Landesregierung beabsichtigt, die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte direkt zu beraten und zu unterstützen, zumal dort insbesondere in den kommunalen Verkehrsunternehmen ein hinreichendes Know-how gesehen wird. Näheres, etwa was eine mögliche Einbindung der Energieagentur betrifft, soll bei einem Treffen der Landesregierung mit den betroffenen Städten, den Umweltverbänden und den Kammern am 30. August dieses Jahres erörtert werden.

Zu Frage 3:
Mit dem Projekt „Tankstelle 2.0“ will die Landesregierung auf einen zielgerichteten Aufbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für Fahrzeuge mit alternativen Fahrzeugantrieben hinwirken. Vorrangig geht es um elektrische Ladepunkte sowie um Wasserstoff- und Erdgastankstellen. Für den gezielten Aufbau einer alternativen Versorgungsinfrastruktur soll eine Strategie für das Jahr 2020 mit Ausblick auf die Jahre 2030 und 2050 entwickelt werden, welche die Eigenschaften der jeweiligen Fahrzeugantriebe und Energieträger berücksichtigt. Weiterhin gehen dort Verkehrsverflechtungen und vorhandene Infrastruktur ein. Ein Expertengremium, das unter anderem mit Vertretern des Umwelt- und des Verkehrsressorts besetzt ist, begleitet als Projektbeirat den Bearbeitungsprozess. Eine wichtige Grundlage des Vorhabens ist eine umfassende Analyse der derzeit vorhandenen Infrastrukturen einerseits, also etwa Tankstellen und Ladepunkte zur Versorgung der Fahrzeuge mit Energie, sowie der Verkehrsnachfrage und andererseits der momentan betriebenen Fahrzeugflotte. Diese Daten werden kreisscharf erhoben und dargestellt, um Lücken im Versorgungsnetz, Bedarfe und Handlungserfordernisse ableiten zu können. Die Ergebnisse des Projekts sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen. Bei der Lotsenstelle für alternative Antriebe in Rheinland- Pfalz handelt es sich um ein Projekt mit dreijähriger Laufzeit von Anfang 2017 bis Ende 2019. Das Projekt ist bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz angesiedelt, umfasst zwei Personenstellen und wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert. Die Lotsenstelle unterstützt rheinland-pfälzische Kommu- nen, deren Einwohnerinnen und Einwohner sowie die dort ansässigen Unternehmen mit gezielten Informationen und Angeboten zum Thema „Alternative Antriebe“. Im Fokus steht hierbei die Elektromobilität. Es sollen integrierte strategische Ansätze zur Reduktion klimarelevanter Emissionen entwickelt und umgesetzt werden. Außerdem zielt das Projekt darauf ab, die bereits aktiven institutionellen Akteure und Interessengruppen miteinander zu vernetzen, um den Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Ziel ist es, Synergien zu nutzen und gemeinsame Projekte zu ermöglichen und anzustoßen. Die Lotsenstelle für alternative Antriebe in Rheinland-Pfalz umfasst drei Handlungsfelder. Erstes Handlungsfeld ist die Funktion der Lotsenstelle als zentrale Informations- und Kontaktstelle zum Thema „Alternative Antriebe“. Der Bereich Elektromobilität steht im Vordergrund, aber auch Hybridsysteme und Antriebe mit alternativen Kraftstoffen finden hier Berücksichtigung. Hier bietet die Lotsenstelle etwa Einstiegsberatungen bei Fach- und Förderanfragen an und vermittelt praxiserfahrene Ak- teure. Weitere Aufgaben sind die Öffentlichkeitsarbeit so- wie das Monitoring der Entwicklungen im Bereich alternativer Mobilitätskonzepte. Das zweite Handlungsfeld umfasst Angebote für kommunale Verwaltungen und Betriebe aus Rheinland-Pfalz. Mit Checklisten und Praxisleitfäden, Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie umsetzungsorientierten Workshops und Förderberatungen unterstützt die Lotsenstelle diese Zielgruppe aktiv bei der Entwicklung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten sowie bei der Einbindung von alternativen Fahrzeugtechnologien innerhalb ihrer Fuhrparks und Gemarkungen. Eine weitere Zielsetzung ist die Vernetzung von Gemein- den mit ähnlichen Handlungsinteressen und die Vermittlung von Best-Practice-Beispielen zum Abbau der noch bestehenden Vorbehalte gegenüber der Einführung klimaschonender Mobilitätsformen im kommunalen Bereich. Beim dritten Handlungsfeld geht es um den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks. Es soll die Vernetzung der relevanten Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik gefördert und verstetigt werden. Weiterhin soll die Verfügbarkeit von Informationen etwa über technische Entwicklungen, Fördermöglichkeiten und Innovationsvorhaben in Rheinland-Pfalz verbessert werden.

Zu Frage 4:
Nach der derzeitig gültigen Dienstkraftfahrzeugrichtlinie vom 28. Januar 2014 sind insbesondere die geltenden ökologischen Vorgaben der Vergabeverordnung bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen zu beachten. Im Übrigen dürfen Dienstfahrzeuge nur nach Maßgabe des Haushaltsplans beschafft werden, wenn deren Haltung unter anderem für einen bestimmungsgemäßen und geordneten Ablauf des Dienstes unerlässlich ist. Dabei müssen Energieverbrauch und Umweltauswirkungen in besonderem Maße berücksichtigt werden. Hierbei ist zwischen verschiedenen Antriebsarten, das heißt Benzin, Diesel, Elektro und Gas, zu vergleichen. Insofern besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe des Haushaltsplans auch Elektrofahrzeuge zu beschaffen.

So weit die Antwort der Landesregierung.

 

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