Plenarrede

Erhalt der Artenvielfalt und Forschung an invasiven Arten in Zoos ermöglichen Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5424


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie gilt seit 1. Januar 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die EU-Kommission hat im Nachgang zur EU-Verordnung 1143/2014 am 4. Februar 2016 die dazugehörige EU-Durchführungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung verbietet gemäß Artikel 7 die Einbringung in das Gebiet der Union, die Haltung, die Züchtung, den Transport, den Verkauf, den Erwerb oder den Tausch sowie das Freilassen in die Umwelt von invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten mit unionsweiter Bedeutung.

Als invasiv werden aktuell 49 Arten eingestuft, von denen 32 bereits jetzt in Deutschland vorkommen, unter ihnen der Waschbär, der Nasenbär oder der schon erwähnte chinesische Muntjak. Allerdings können nach Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung Ausnahmen für Forschung und Exsitu-Erhaltung von den Mitgliedstaaten erteilt werden. Im Sommer letzten Jahres wurde die Verordnung in nationales Recht überführt. Damit liegt die Erteilung dieser Ausnahme in der Zuständigkeit der Länder.

Sehr geehrte Damen und Herren, Zoos ermöglichen durch ihre internen Auffangstationen, gebietsfremde Tiere unterzubringen. Unter der voraussetzenden Erfüllung der Tierschutzstandards leisten sie wichtige bildungspolitische und wissenschaftliche Arbeit. Für die Zoos ist es wichtig, eine einheitliche Lösung für die Ausnahmegenehmigungen zu finden, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Aus Sicht der beiden wissenschaftlich geführten Zoos in Landau und Neuwied ist es dringend und zeitnah notwendig, eine sichere gesetzliche Grundlage zu haben, um die Haltung und die Zucht der als invasiv eingestuften Tierarten planen zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir in unserem Antrag, dass sich die Landesregierung in ein Bund-Länder-Gremium an den Diskussionen zur Umsetzung der Verordnung beteiligt und sich für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems einsetzt. Damit will sie die artgerechte Haltung von Arten der Unionsliste in anerkannten Zoos ermöglichen. Wir wollen, dass die Landesregierung die Zoos bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit auch weiterhin unterstützt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden auch zustimmen. Es ist richtig und wichtig, dass die Einbringung und die Ausbreitung von invasiven Arten kontrolliert werden, da sie eine zunehmende Bedrohung für die biologische Vielfalt darstellen. Es soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass existenzielle Bedrohungen für die Artenvielfalt insbesondere von der Klimakrise und der industriellen Landwirtschaft ausgehen. In den vergangenen Jahren konnten wir beobachten, wie sich die Bedrohungslage für Flora und Fauna verschärft hat. Diese Meinung vertritt auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion vom September 2017. Unter anderen verweist sie auf die bereits etablierte Kirschessigfliege im Obst- und Weinanbau und die besseren Bedingungen für Parasiten, Bundestagsdrucksache 18/13560.

Auf der anderen Seite wird bereits ein Rückzug bei kältebedürftigen Vogelarten wie dem Kuckuck oder dem Bergpieper in höher gelegene und kühlere Regionen beobachtet. Zum Schutz der biologischen Vielfalt müssen nachteilige Einflüsse auf Arten und Lebensräume soweit wie möglich vermindert werden. Notwendig ist, Lebensräume gut zu vernetzen, Stichwort Biotopverbund, und Bedingungen zu schaffen, die die Erhaltung bzw. die Entwicklung ausreichend großer Populationen und die Erhaltung der genetischen Vielfalt ermöglichen. Unter anderem ist der länderübergreifende Biotopverbund notwendig, um gefährdeten Arten eine Zuwanderung in nördlichere oder für sie bessere Lebensräume zu ermöglichen.

Wichtig ist, dass bei der gesamten Diskussion nicht der Blick verloren wird, wo die eigentlichen Ursachen für unsere Diskussion heute liegen. Wir werden dem Antrag zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

 

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