Plenarrede

AKTUELLE DEBATTE - Begleitendes Fahren ab 16 Jahren auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 17/6531 –

 

Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat am 19. April dieses Jahres auf ihrer Frühjahrskonferenz in Nürnberg einen Vorstoß gebilligt, wonach Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren begleitet Auto fahren könnten. Die Bundesregierung hatte zuvor ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt. Sie wurde mit dem Antrag der VMK aufgefordert, die EU-Kommission davon zu überzeugen, in einzelnen Bundesländern die rechtlichen Voraussetzungen für einen derartigen Modellversuch zu schaffen.

Der Vorschlag ging auf die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen zurück. In Schleswig-Holstein gab es bereits im Januar 2018, also vor einigen Monaten, dazu einen Antrag, der einstimmig, also von allen Fraktionen, beschlossen wurde. In diesem wurde aufgefordert, sich erst einmal bei der VMK und dann über den Bund für einen solchen Modellversuch einzusetzen. Brandenburg ist dem auch beigetreten. Ich denke, es würde uns gut anstehen, wenn Rheinland-Pfalz nicht dahinter zurücksteht.

Im Herbst dieses Jahres soll nämlich der EU-Führerschein-Ausschuss zu diesem Thema tagen. Deswegen ist es wichtig, dass wir heute ein Signal abgeben, dass wir das unterstützen. Das EU-Recht als solches sieht ein Mindestalter von 17 Jahren für eine Fahrerlaubnis der Klasse B vor. Heute wird im Rahmen des sogenannten BF 17 eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B unter Auflagen erteilt.

Vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist dies nach der EU-Führerscheinrichtlinie nicht möglich. Diese EU-Richtlinie 2006/126/E6 datiert aus dem Jahr 2006. Es betrifft den Artikel 4 Abs. 6 Buchst. d. Es müsste für dieses Modellvorhaben ergänzt werden, dass einzelne Mitgliedsländer auch schon das begleitete Fahren ab 16 erlauben. Erst nach einer entsprechenden Änderung dieses Artikels in der EU-Richtlinie wäre es den interessierten Ländern, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen überhaupt erst möglich, einen solchen Modellversuch zu starten. Das geht vielleicht auch an die Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Zeitrahmen gefragt haben.

Unter Experten – das haben wir gehört – wird die Idee grundsätzlich positiv aufgenommen, weil man mit dem begleiteten Fahren ab 17 gute Erfahrungen gemacht hat. Ich komme selbst aus einem Landkreis – Eifel, Mosel und Hunsrück –, der ländlich ist. Natürlich muss ich sagen, dass es total wichtig ist, dass Jugendliche verantwortungs- voll lernen, mit einem Gerät, wie es das Auto ist, umzugehen.

In der Stadt passieren auch Unfälle. Aber in der Stadt sind die Geschwindigkeiten ganz anders. Wenn Sie eine kurvige Strecke zwischen Binsfeld und Speicher oder am Quintbach herunter in Richtung Trier fahren und sich dort überschätzen, sind die Unfälle zum Teil auch tödlich.

Alles, was man dazu beitragen kann, ist, dass eine Sicherheit erlernt wird. In dem Zusammenhang sollte man auch an den natürlichen jugendlichen Übermut denken, den die Fahrer und Fahrerinnen ab 18 Jahren haben, wenn sie unbegleitet fahren können. Dass diese Sicherheit vorher schon einmal eingeübt wird, ist ein sehr überzeugendes Argument, um diese Initiative zu unterstützen.

Dass grundsätzlich ein solcher Modellversuch genehmigt werden könnte, beweist die Tatsache, dass in Frankreich schon seit 1989 die Möglichkeit zum begleiteten Fahren ab 16 gestattet ist. Als Begleitperson ist dort auch ein Elternteil oder jemand vorgesehen, der mindestens fünf Jahre Fahrpraxis nachweisen kann. Hier soll es auch so sein, dass man nur einen Punkt haben darf.

Ich glaube, insofern steht es uns gut an, wenn wir in Rheinland-Pfalz das auch unterstützen.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

 

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