Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVGKom)
Drucksache 17/9765
Erste Beratung


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Inkrafttreten der Beschlüsse der Föderalismusreform I im Jahr 2007 erhalten die Länder – das wurde gesagt – die Mittel aus dem vormaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Aus diesen Programmen werden kommunale Straßenbauvorhaben, aber – ganz wichtig – eben auch kommunale Brückensanierungen, Radwege und barrierefreie Infrastruktur an Haltepunkten und Bahnhöfen mitfinanziert.

Das ist für die Kommunen ein sehr wichtiges Mittel, damit vor Ort die Infrastruktur im städtischen wie im ländlichen Raum gut umgesetzt wird. Es war uns als Koalitionspartner von Anfang an wichtig, hier festzuschreiben, dass, wenn sich die gesetzlichen Voraussetzungen ändern, das Land auf jeden Fall dafür sorgen wird, dass es einen Haushaltstitel oder einen Topf gibt, in dem diese Mittel, auch wieder zweckgebunden, verwandt werden.

Wir sind an dem Punkt, an dem wir das in eine gesetzliche Regelung überführen müssen und befinden uns insofern heute in der ersten Lesung zu dieser Gesetzesänderung.

Neben den vorhin schon genannten Maßnahmen gehört zum Beispiel auch die Investition in Verkehrsanlagen wieden Häfen dazu. Rheinland-Pfalz hat einige Häfen. Uns ist es wichtig, die für den umweltfreundlichen Transport auf den Binnenwasserstraßen erforderlichen Infrastrukturen weiter auszubauen, Bestandsflächen und Anlagen der Binnenhäfen sowohl bei den landeseigenen als auch bei kommunalen Hafenanlagen zu sichern und zu sanieren.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Da reicht aber der Topf lange nicht!)

Die Verwendung der Mittel wird, wie auch bisher, angepasst, und die Mittel werden angemessen verteilt. Ich glaube sogar, dass die Kritik, die von Ihnen, von der CDU und AfD, bezüglich einer Dynamisierung oder jährlichen Steigerung kam, ein Stück weit an der Problematik vorbeigeht, weil das feste Quoten wären. Ich halte es für viel besser, dass man, so wie es vom Wirtschaftsministerium und vom Finanzministerium vorgeschlagen wurde, den jeweils aktuellen Bedarf untersucht und gegengesteuert.

Dass wir gerade in den letzten Jahren – da ist Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich richtig gut aufgestellt – vor allemden ÖPNV und die Radwege in den Blick genommen haben – der Minister hatte in einer der letzten Sitzungen ausgeführt, dass er für die nächsten Jahre noch einmal Geld draufgelegt hat –, zeigt, dass diese Landesregierung die Bedarfe und Bedürfnisse der kommunalen Gebietskörperschaften sehr wohl im Blick hat und diese nach Möglichkeit unterstützt.

Tatsächlich haben noch gar nicht so viele Bundesländer eine entsprechende Gesetzesänderung zur Erhaltung der zweckgebundenen Entflechtungsmittel verabschiedet. Das sind nach meinen Recherchen Nordrhein-Westfalen und seit Mai 2019 Schleswig-Holstein. Das zeigt, Rheinland-Pfalz ist, wenn es um eine gute Infrastruktur für die Kommunen, für den ÖPNV, für den SPNV und für Fahrradwege, aber auch für kommunale Straßen geht, immer ein verlässlicher Partner der Kommunen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wir freuen uns auch auf die Diskussion im Ausschuss.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Zu frühgefreut!)

Das heißt, wir stimmen der Überweisung zu.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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