Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes – Drucksache 17/10288 – Erste Beratung


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Rettungsdienstgesetz enthält die organisatorischen und finanziellen Bestimmungen für den Notfall- und Krankentransport. Aufgrund verschiedener Änderungen auch im europäischen Recht ist es heute notwendig, dass wir in erster Lesung über eine Änderung des Landesgesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes sprechen. Man könnte auch sagen, die Landesregierung schlägt vor, das Rettungsdienstgesetz zu modernisieren.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes will die Landesregierung unter anderem das Gesetz zur Änderung des europäischen und nationalen Vergaberechts anpassen. Der Rettungsdienst ist, wie Sie wissen, eine öffentliche Aufgabe, und ein wesentlicher Pfeiler im Rettungswesen in Rheinland-Pfalz sind die Sanitätsorganisationen, mit denen das Land seit Jahrzehnten vertrauensvoll zusammenarbeitet. Mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Kräften leisten sie tagein, tagaus und ganz überwiegend mit Schichtdienst Enormes für die Menschen im Land. Dafür gebührt ihnen – das haben die Kollegen auch schon zu Recht erwähnt – unser aller Dank.

Die Rettungsorganisationen sind jedoch nicht staatliche Leistungsträger, und nach den Änderungen auf europäischer Ebene unterliegen sie eigentlich strengen vergaberechtlichen Vorschriften, das heißt, sie können eine Konzession nur nach vergaberechtlichen Regelungen erlangen.

Der europäische Gesetzgeber hat jedoch den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, Rettungsdienstleistungen, die von Hilfsorganisationen erbracht werden, vom Anwendungsbereich des Vergaberechts freizustellen. Diese Möglichkeit will die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf nutzen.

Des Weiteren wird in dem Gesetzentwurf der neue Beruf der Notfallsanitäterin bzw. des Notfallsanitäters geregelt. Ich verweise dazu auf § 22, die Kollegen sind schon darauf eingegangen. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter oder zur -Sanitäterin ist eine sehr anspruchsvolle Ausbildung und hat eine hohe Qualifikation. Das Berufsbild des Rettungsassistenten ist mit einer Übergangsfrist bis 2024 ausgelaufen. Es geht in diesem Gesetz unter anderem auch darum, die Besetzung des bodengebundenen Rettungsmittels, also des Rettungswagens, klarzustellen.

Weitere Änderungen betreffen die First Responder, die organisierte Erste Hilfe, die natürlich tatsächlich gerade im ländlichen Raum, aber durchaus auch in städtischen Quartieren – das sollte man gar nicht so sehr auseinanderdividieren – eine enorme Bedeutung haben. Oft werden sie als zusätzliche Maßnahme im ländlichen Gebiet genannt, weil es vermeintlich länger dauert, bis der Rettungswagen da ist. Allerdings muss man sich immer auch die Situation in den Städten ansehen, und dort ist leider auch nicht mehr  an jeder Ecke eine Arztpraxis. Deswegen haben diese First Responder sowohl im ländlichen wie auch im städtischen Raum eine hohe Bedeutung.

Die Vorschriften zur Finanzierung der Notarztversorgung werden in dem Gesetzentwurf neu geregelt, und ganz neu aufgenommen wurde – das begrüßen wir auch außerordentlich – ein Aufgabenkatalog des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.

Für die Praxis ist es ein wesentlicher Schritt, dass auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nur Fahrten auf direktem Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort der Patientin/des Patienten und der nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit als Krankenfahrt erlaubt werden sollen. Ich sage einmal, Ausnahmen bestätigen die Regel, wie immer, wenn es um Gesundheit und den Einsatz im Katastrophenfall geht.

Das Landesfinanzausgleichsgesetz soll insofern geändert werden, als in Zukunft Zweckzuweisungen aus dem LFAG zur Förderung der Kommunen für die Aufgaben im Rettungsdienst sowie im Brand- und Katastrophenschutz ermöglicht werden, was wir ebenfalls sehr begrüßen.

Die Kolleginnen und Kollegen sind auch auf die Initiative eingegangen, die das Kabinett beschlossen hat. Ich hatte das eigentlich gar nicht vor, aber ich ergreife natürlich gern die Gelegenheit, auch kurz auf diese Bundesratsinitiative einzugehen. Bisher war es so, dass Rettungsassistenten bzw. jetzt Notfallsanitäter oft genug sozusagen in einer gesetzlichen Lücke arbeiten mussten und mit einem Bein im Gefängnis standen. Es wäre sehr zu wünschen, wenn wir dies rechtlich regeln könnten. Darüber habe ich bisher auch noch gar keine Kritik gehört. Ganz im Gegenteil, auch die Ärzteorganisationen begrüßen es, wenn das mit einem rechtlichen Rahmen versehen wird.

Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten den vorliegenden Gesetzentwurf, wie ich ihn vorgestellt habe, für richtig, und wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) 

 

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