Plenarrede

Praxiseinführung von Drohnen im Steillagenweinbau fördern – Drucksache 17/9332


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um auf Ihre letzte Frage zu antworten, kann ich sagen: Fragen Sie doch einmal die Bundesregierung! Unser Bestreben war es, einen Vorstoß – gerne gemeinsam mit dem gesamten Haus – einzubringen, um der Bundesregierung an dieser Stelle einmal Beine zu machen.

Ich will gar nicht mehr auf die Genese dieses Antrags eingehen. Dazu haben die Kollegen von der FDP und SPD schon ausreichend Stellung genommen. Ich möchte aber noch auf ein paar Punkte eingehen, die Sie angebracht haben, Herr Schmitt.

Das Todschlagargument, Ihr Grünen wollt sowieso alles verbieten, kommt immer dann, wenn Sie überhaupt nicht mehr weiterwissen.

(Zuruf des Abg. Arnold Schmitt, CDU)

Sie haben die Trockenmauern gefordert. Ich sage Ihnen noch einmal: Wir finden auch, die Trockenmauern sind richtig und wichtig. Sie haben ein großes Gewicht im Naturverbund. Deswegen sind wir große Fans der Trockenmauern, die bereits durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden, und zwar unter anderem durch das EULLE-Programm. Nach M 4.3 d), Förderung zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen einschließlich Erhalt von Weinbergsmauern, werden bei der Sanierung der Trockenmauern 70 % der Kosten übernommen. Es gibt noch einen Extrabonus von 300 Euro pro Hektar für biologische Vielfalt.

Zu den anderen Punkten, die Sie hier noch einmal angesprochen haben, die angeblich nicht in unserem Antrag enthalten wären, weil wir uns nur auf die Drohnen konzentrieren würden: Wir haben in unserem Antrag die Landesregierung ganz klar aufgefordert, sich im Weinbau auch dafür einzusetzen, dass die pilzwiderständigen Rebsorten, also die PIWI, und das angepasste Begrünungsmanagement weiter erforscht werden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, sodass die Hubschraubereinsätze durch die Anwendung von Alternativen – nicht nur die Drohnen, sondern auch die Raupenmechanisierungssysteme kommen da zum Einsatz – reduziert werden können.

An erster Stelle steht: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

– sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Hürden für die Alternativen zum Hubschraubereinsatz (...) abgebaut werden.“

Ich denke, damit ist all das, was Sie eben an unserem Antrag kritisiert haben, ausreichend widerlegt worden.

Dass wir die Drohnen und natürlich auch die Raupenmechanisierungssysteme als eine adäquate Alternative zum Hubschrauber betrachten, hat mehrere Gründe, die hier schon genannt worden sind. Als jemand, der an der Mosel in unmittelbarer Nähe zu Weinbergen wohnt, will ich deutlich sagen: Ganz vorne steht auch, dass es für die Piloten, also für diejenigen, die im Hubschrauber sitzen, eine höhere Sicherheit bedeutet, wenn sie nicht mehr Stromleitungen umfliegen müssen – es sind leider immer wieder Unfälle zu beklagen –, aber auch die Lärmreduzierung wurde schon angesprochen. Natürlich ist auch die Abdrift bei einem Hubschrauber anders, als wenn man es mit Drohnen macht. Leider besteht die gesetzliche Hürde, dass das zuerst alles noch einmal in diesem Genehmigungsverfahren überprüft werden muss.

Dreh- und Angelpunkt ist hier aber, die Bundesregierung vor allen Dingen dazu aufzufordern, dass sie die rechtlichen Regelungen für den Einsatz von Drohnen überarbeitet und reduziert. Ich hätte mir gewünscht, dass wir da an einem Strang ziehen. Die Trockenmauer bekommen Sie obendrauf.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

 

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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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