Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/13196
Erste Beratung


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über die Änderung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. Ich möchte an dieser Stelle betonen – so steht es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich letztens gestellt habe –, dass die Förderung des Feuerwehrwesens eine Daueraufgabe des Landes ist. Dem kann ich nur zustimmen. Ich glaube, die Ernsthaftigkeit, mit der sich Gott sei Dank hier alle mit diesem Landesgesetz beschäftigen, bestätigt das.

Das eine ist sicher die finanzielle Förderung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzwesens. Da würde ich gerne auf meine Kleine Anfrage Drucksache 17/12223 vom Sommer dieses Jahres verweisen.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Langsam! Ich möchte mitschreiben!)

– Lesen Sie es einmal nach.

(Heiterkeit der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Darin ist sehr eindrucksvoll beschrieben, welche Wertigkeit beide Institutionen haben.

Das andere sind die Rahmenbedingungen. Deswegen begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf.

Sie wissen, dass ich sozusagen familiär mit der Blaulichtfamilie verbunden bin. Ich freue mich, dass meine Enkel jetzt im Bambinialter sind. Schon die Väter waren in derJugendfeuerwehr. Ich sehe dieses Engagement der vor allem ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer und möchte auch im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle herzlich danken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP)

Mit dem Gesetzentwurf für ein neues Brand- und Kata-strophenschutzgesetz des Landes werden unsere Ziele ausdem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt, und zwar in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, weil der Gesetzentwurf ausdrücklich öffentlich-rechtliche Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den Kommunen und Unternehmen zulässt. Dadurch soll die Freistellung der Feuerwehrkräfte unter gleichzeitiger Wahrung der Interessen der Wirtschaft erleichtert werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Der Arbeitgeber kann dabei entscheiden, welche Angestellten den Arbeitsplatz in welchem Umfang verlassen dürfen.

Ganz wesentlich – auch das wurde schon erwähnt – ist die Amtshilfeleistung. Dafür erfolgt keine Freistellung. Hierfü rwerden dann Personen aus dem Landes- und Kommunaldienst herangezogen, und das ist auch richtig so.

Auch der Prüfauftrag zur Altersgrenze wurde bereits angesprochen. Hier soll umgesetzt werden, dass der aktive Dienst in der Einsatzabteilung nun bis zum 67. Lebensjahr möglich ist und nicht wie bislang zwingend mit dem 63. Lebensjahr endet. Die Formulierung im Gesetz erlaubt es den Gemeinden, selbst zu entscheiden, ob eine Verlängerung in Betracht kommt oder nicht.

Es wurde schon erwähnt, dass es beide Seiten gibt. Es gibt Feuerwehrangehörige, bei denen mit 63 klar ist, sie wollen nicht mehr. Man muss auch den Gesamtgesundheitszustand sehen. Es gibt aber eben die rüstigen Rentnerinnen und Rentner, die sehr wohl noch Lust haben, weiter bei der Feuerwehr dabei zu sein, und es auch können. Dabei kann – das finde ich persönlich prinzipiell richtig – eine Einzelentscheidung gefällt werden.Wir werden es im Ausschuss beraten; ich habe jetzt schon gehört, dass es auch andere Meinungen dazu gibt. Vielleicht könnte man sich darauf verständigen, dass nach drei Jahren oder so eine Evaluierung sinnvoll sein könnte.

Ein wesentlicher Punkt ist die Entlastung der Feuerwehr von organisationsfremden Aufgaben, und diese erfolgt durch die Eingrenzung des Aufgabenbereichs auf die Kernarbeit. Dadurch wird auch den Belangen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Rechnung getragen.

Was wir auch sehr gut finden, ist, dass neue Kostenersatztatbestände eingeführt werden, wenn die Alarmierung der Feuerwehr durch Hausnotrufdienste zur Türöffnung erfolgt, ohne dass Anhaltspunkte für einen Brand vorliegen.

(Glocke der Präsidentin)

Zudem wird die Berechnung von Fahrzeugkosten vereinfacht. Das ist auch für die Kommunen eine gute Maßnahme, weil sie daraus Gelder in Höhe von 2 Millionen bis 2,5 Millionen Euro generieren können.

Es gibt noch viel mehr gute Ansätze in diesem Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und kann sagen, dass wir als Grünenfraktion

(Glocke der Präsidentin)

diesen Gesetzentwurf begrüßen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

 

Hier Plenarprotokoll (PDF) herunterladen



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