Plenarrede

Medienberichte: grobe und systematische Rechtsverstöße bei der Beförderungspraxis der Landesregierung
– Drucksache 17/13588 –


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Da mein Kollege Andreas Hartenfels, der zuständiges Mitglied im Umweltausschuss ist, heute erkrankt ist, übernehme ich diese Rede als seine Stellvertreterin.

Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom September die Beförderungspraxis im Umweltministerium sehr heftig kritisiert.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Die formalen Rahmenbedingungen bei Beförderungen wurden nicht eingehalten. Das Umweltministerium hat daraufhin umgehend die Beförderungspraxis geändert – wie bereits im Plenum im September berichtet –, und zwar noch bevor sie öffentlich geworden ist.

Ich möchte betonen, dass es nie eine Kritik am Urteil des OVG gegeben hat,

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Das wäre ja noch schöner!)

sondern die Gewaltenteilung in Rheinland-Pfalz selbstverständlich akzeptiert wird.

(Zurufe von der CDU)

Das Ministerium hat – wie gesagt – umgehend die Kritik des Oberverwaltungsgerichts umgesetzt. Seit dem 8. September – das war, bevor wir im Plenum darüber gesprochen haben, welches eine Woche später, am 16. und 17. September stattfand – gelten folgende Regeln im Umweltministerium: Dienststellen- bzw. ressortspezifische Wartezeiten werden in einem formalisierten Verfahren festgelegt, alle Beförderungsstellen werden intern ausgeschrieben, und für alle Bewerberinnen und Bewerber müssen formale Beurteilungen erstellt werden.

Es wurde auch insofern gehandelt, als dass das Parlament in verschiedenen Ausschüssen öffentlich diskutiert und das Umweltministerium den Abgeordneten Rede und Antwort gestanden hat, und zwar im Umweltausschuss am 22. September und am 6. Oktober sowie im Rechtsausschuss am 1. Oktober.

Seit diesen Ausschussberatungen wurden von seiten der Opposition keine weiteren Berichtsanträge gestellt. Ich habe gehört, es gibt eine Große Anfrage. Die Fragen schienen jedoch beantwortet worden zu sein. Zudem gibt es auch heute keine substanziellen neuen Erkenntnisse.

Thomas Griese hat im Plenum am 16. September erläutert – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wenn hingegen gar keine Konkurrenzsituation vorlag, zum Beispiel, weil mehr Beförderungsmöglichkeiten vorlagen, als überhaupt Personen mit den beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorhanden waren, wenn also gar keine Auswahlentscheidung zu treffen war, dann wurde mit einem komprimierten Beurteilungsverfahren gearbeitet.“

Schon im September wussten wir also, dass in den Fällen, in denen mehr Stellen als Bewerberinnen und Bewerber vorhanden waren, auf eine formelle Bewertung verzichtet wurde. Aus diesem Zitat und vor allem aus den öffentlichen Diskussionen im Ausschuss wird klar, dass der öffentlich diskutierte Fall vor dem OVG kein Einzelfall war. Die Botschaft von Montag ist also keine neue.

Die demografische Situation im Umweltministerium trägt dazu bei, dass es in den letzten Jahren mehr Beförderungsmöglichkeiten als beförderungsfähige Interessentinnen und Interessenten gab.

(Zurufe von der CDU)

Warum gab es nicht mehr Klagen, wenn im Umweltministerium nicht nach Eignung und Befähigung befördert worden ist? Warum hat der Personalrat bei diesen Beförderungen zugestimmt? Weil sie in der Sache nicht zu beanstanden waren und die Entscheidung, wer befördert wurde, nach Eignung, Befähigung und Leistung vorgenommen wurde.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Der formale Weg – das hat das OVG in seinem Urteil deutlich gemacht – war aber falsch und ist abgestellt worden.

Mit dieser Einordnung der aktuellen Ereignisse möchte ich für meine Fraktion betonen, es gibt keine neuen Erkenntnisse. Die erneute Diskussion lässt uns fragen, warum Sie dieses Thema jetzt noch einmal einbringen. Man kann das machen – vielleicht im Hinblick auf das Frühjahr 2021 –, aber man muss sich bewusst sein, was das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umweltministerium bedeutet.

Deshalb ist es mir ganz wichtig, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu adressieren, dass wir die Arbeit, die sie mit hoher Fachkompetenz leisten, wertschätzen. Es darf auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Umweltministerium jeden Tag hervorragende Arbeit leisten, nicht am richtigen Platz wären.

(Glocke der Präsidentin)

Wer schon einmal mit Kollegen aus dem Umweltministerium – letzter Satz – zusammengearbeitet hat, wird nicht infrage stellen, dass diese Menschen ihre Beförderung aufgrund ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungerhalten haben.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN undbei SPD und FDP – Abg. Christian Baldauf, CDU: Dann können wir das ja wieder so machen!)


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Danke schön, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Rede von Herrn Martin gab es ,als er die FDP erwähnt hat, dermaßen Ovationen, dass ich nicht genau mitbekommen habe, was er eigentlich sagen wollte und er mir das deshalb vorhin noch einmal gesagt hat.

Er hatte offensichtlich verstanden, dass ich gesagt hätte, das mit der Anzahl der Beförderungen hätte man schon lange gewusst.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Der Staatssekretär hatte im Ausschuss deutlich gemacht, dass es in den Jahren ungefähr zehn bis 20 Beförderungen gegeben hat. Herr Weber von der FDP-Fraktion hat klargemacht, das konnte man sich selbst errechnen.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass dieses Verfahren, das zu Recht vom OVG kritisiert und abgeschafft worden ist, keine Erfindung einer grünen Hausspitze war.

Dieses Verfahren der komprimierten Beförderungspraxiswurde 1990 unter der CDU eingeführt.

(Zurufe von der CDU: Ah! – Vereinzelt Heiterkeit bei CDU und AfD)

Es hat sich offensichtlich in den ganzen Jahren als pragmatisch erwiesen. Das heißt nicht – das wissen wir jetzt –, dass es formal korrekt war.

(Zurufe von der CDU – Glocke der Präsidentin)

Was aber korrekt war, waren mit Sicherheit die Prüfungen der Beförderungen, die vorzunehmen waren, nämlich – das ist auch dargestellt worden – nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Danke schön.(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU – Zurufe von der CDU)

 

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