Plenarrede

Nahverkehr wirksam voranbringen – Finanzierung sicherstellen, bisherige Organisationnutzen, Nahverkehrsplan auf solider Datenbasis erarbeiten – Entschließung –
Drucksache 17/14357


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz wird das geltendevon 1995 ersetzt. Nach fast 26 Jahren wird es unserer Meinung nach Zeit für ein modernes Nahverkehrsgesetz, das folgende – und jetzt nenne ich einmal die fünf entscheidenden – Punkte berücksichtigt:

Erstens: Der ÖPNV wird kommunale Pflichtaufgabe, und damit wird der öffentliche Verkehr aufgewertet.

Zweitens: Die Vernetzung von Bus und Bahn wird verbessert.

Drittens: Mit dem Landesnahverkehrsplan werden neue Standards gesetzt – Stichwort „Mindestangebot“ – und mehr Verbindungen geschaffen. Vorbild ist das bereits eingeführte ÖPNV-Konzept im Norden des Landes.

Viertens: Es soll ein digitaler Landestarif eingeführt werden, der eine durchgehende Reisekette ermöglicht, inklusiveder Nutzung von Fähren, Leihfahrrädern, E-Scootern, Carsharing oder On-Demand-Angeboten.

Fünftens – für den Klimaschutz ganz wichtig –: Alternative Antriebe können mit Landesunterstützung gefördert werden.

Mein Fazit: Mit dem Nahverkehrsgesetz haben wir einen Rahmen geschaffen, der die Verkehrswende in Rheinland-Pfalz ganz entscheidend voranbringen wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beider FDP und des Abg. Daniel Schäffner, SPD)

Klar ist, dass mehr Geld ins System fließen muss. Das haben wir in diesem Hause schon seit vielen Debatten immer wieder betont und dafür im Haushalt bereits Gelder für den Übergang zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz sieht eine grundlegende organisatorische Neustrukturierung vor. Die für die Umsetzung und Verzahnung der Mobilitätsangebote nicht mehr zeitgemäße organisatorische Trennung zwischen Schienenpersonennahverkehrauf der einen und Busverkehr auf der anderen Seite wird dabei aufgehoben. Damit wird die Verknüpfung von Bus und Bahn deutlich verbessert und eine Ausweitung des erfolgreichen Rheinland-Pfalz-Takts vom Zug- auf den Busverkehr ermöglicht.

Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal das Beispiel des ÖPNV-Konzepts Nord anführen. Ich habe es schon mehrfach gesagt und sage es noch einmal, gerade an Sie gerichtet, Herr Dr. Martin: Schauen Sie sich das doch einmal an, oder reden Sie doch einmal mit den Kollegen vor Ort. Reden Sie mit dem Landrat von Bernkastel-Wittlich. Frau Wächter sitzt im Übrigen – noch nicht so lange – auch mit im Kreis. Ich kann Ihnen sagen, genau dieser Prozess, der jetzt im Landesnahverkehrsplan verankert werden soll, den haben wir bereits gemacht. Es ging darum, gemeinsam für unsere Region ein besseres Angebot zu stemmen.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Daran waren das Land, der SPNV Nord, die Verbünde und eben auch die Kreise beteiligt. Es hat gut funktioniert, und keiner will es jetzt mehr missen, im Gegenteil. Gerade an diesem Konzept sieht man, wie engagiert das Land, die Verbünde und alle, die damit zu tun haben, gemeinsam in den vergangenen Jahren daran gearbeitet haben.

Die finanziellen Grundlagen hat das Land zur Verfügung gestellt. Natürlich brauchen wir besseren Verkehr im ländlichen Raum. Die gestrige Kritik der aus dem Hut gezauberten Experten mit CDU-Parteibuch läuft im Übrigen komplett ins Leere. Ich frage mich, wo denn die Männer oder Mahner bei der Anhörung waren. Nicht zu sehen. Da gab es auch nicht diese Kritik von Ihnen.

Ich finde, es grenzt schon an Fake News, dass Kommunen und Verkehrsbetriebe entmündigt werden sollen. Ich sage es noch einmal: Wenn wir den Prozess so machen, wie wir ihn bei uns vor Ort mit dem ÖPNV-Konzept Nord gemacht haben, dann werden die Kommunen nicht übergangen.

Es scheint mir ein bisschen oppositionelle Verzweiflung zu sein. Ihren Antrag, der uns heute irgendwie auf den letzten Drücker und mit heißer Nadel gestrickt in die Postfächer flatterte, lehnen wir ab, so viel kann ich schon sagen. Aber mir scheint, offensichtlich wollten Sie sich noch nicht einmal die Mühe machen, einen konkreten Änderungsantrag zu dem Gesetz vorzulegen. Also kann ich das nicht so richtig ernst nehmen.

Abschließend: Das Haushaltsrecht des Parlaments bleibt durch den Erlass des Nahverkehrsgesetzes unangetastet. Das hat der Kollege Wink bereits ausgeführt. Das neue Nahverkehrsgesetz ist richtungsweisend für die Mobilitätswende und den Klimaschutz. Es ist gut für die Kommunen und schafft vor allem ein verbessertes Angebot für Bürgerinnen und Bürger

.Noch ein Wort zu den Zitaten, die Sie Frau Eder in den Mund gelegt haben:

(Glocke des Präsidenten – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das warenZitate!)

Sie hat das Gesetz begrüßt. Sie hat gesagt, es übernimmt Verantwortung für Klimaschutz und Luftreinhaltung. Sie hat auch gesagt, es sei zu begrüßen, wenn der Landesnahverkehrsplan innerhalb von zwei Jahren kommen soll. Das hat sie gesagt, und sie hat gesagt, die Standards müssen so schnell wie möglich erarbeitet werden.

(Glocke des Präsidenten – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist nicht korrekt!)

Wenn wir heute dieses Nahverkehrsgesetz verabschieden, dann wird die Arbeit an den Standards morgen beginnen können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD)

 

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