Pressemitteilung

Pressedienst 102 / 2019
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz

E-Scooter als Chance: Verkehrsräume neu aufteilen, Verkehrsträger besser vernetzen

Seit dem 15. Juni dürfen sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge auch in Deutschland fahren. In einigen Städten in Rheinland-Pfalz werden die ersten Leih-E-Scooter schon in wenigen Wochen erwartet. Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, Dr. Bernhard Braun, und die verkehrspolitische Sprecherin, Jutta Blatzheim-Roegler, haben die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage um einen Überblick über die Ausgangssituation für E-Scooter in Rheinland-Pfalz gebeten.

Dazu Dr. Bernhard Braun: „E-Scooter bieten eine neue Chance, kurze Wege schnell, bequem und abgasfrei zurückzulegen. Gerade im innerstädtischen Verkehr können sie eine sinnvolle Alternative zum Auto darstellen. Um die Chancen, die E-Scooter bieten, sinnvoll nutzen zu können, müssen wir den Verkehrsraum in den Städten deshalb neu aufteilen. Der umweltfreundliche und lärmarme Verkehr muss endlich mehr Platz erhalten. Breite Fahrradwege müssen in den Städten neu angelegt werden, auch um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten. Platz für Verleihsysteme sollten die Kommunen zur Verfügung stellen.“

Jutta Blatzheim-Roegler ergänzt: „Ein E-Scooter kann auch ein Anreiz für Pendlerinnen und Pendler sein, vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Denn die Roller sind weit weniger sperrig als ein Fahrrad, erleichtern aber die Wege zwischen Zuhause, Bahnhof und Arbeitsplatz, also für die ‚letzte Meile‘ innerhalb der Stadt, immens. Es lohnt sich deshalb umso mehr, die verschiedenen Verkehrsträger noch stärker miteinander zu vernetzen und die Mitnahme für E-Scooter und Fahrräder in Zügen sowie die Abstellmöglichkeiten an den Verkehrsknotenpunkten zu verbessern. Wer kein eigenes Gerät anschaffen will, sollte dort außerdem einfach und zuverlässig E-Scooter ausleihen können."

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim-Roegler sowie die Antwort der Landesregierung finden Siehier.

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