Pressemitteilung

Pressedienst 26 / 2021
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz

Zweites Führungspositionen-Gesetz im Bundesrat: höchste Zeit für eine verbindliche Frauenquote in allen Vorständen

Der Bundesrat hat sich gestern mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz befasst, mit dem eine Mindestbeteiligung von Frauen an Unternehmensvorständen gesetzlich verankert werden soll. Trotz deutlich weitergehender eigener Forderungen begrüßt die GRÜNE Landtagsfraktion den Gesetzentwurf. Der Bundesrat hat darüber hinaus Empfehlungen zur Schärfung des Gesetzes ausgesprochen. So solle das Gesetz in seinem Geltungsbereich ausgeweitet und eine verbindliche Quote statt einer Mindestbeteiligung in Vorständen geprüft werden.Eine gemeinsame Zustimmung der Ampelregierung zu diesen Empfehlungen war nicht möglich. Jutta Blatzheim-Roegler, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, erklärt dazu:

"Das Zweite Führungspositionen-Gesetz ist ein wichtiger Schritt und vom Grundsatz her zu begrüßen. Dass das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Besetzung von Führungspositionen gescheitert ist, ist für uns keine Überraschung. Der Frauenanteil in den Vorstandsetagen der über 180 großen Börsenunternehmen in Deutschland liegt immer noch bei nur 10,7 Prozent. Die Vorstellung, dass es „der Markt regeln" werde, ist also auch im Kontext der Gleichstellung völlig falsch.

Dennoch greift auch das neue Gesetz viel zu kurz. Es wird höchste Zeit, dass eine verbindliche Frauenquote in allen Vorständen eingeführt wird. Leider kann das, was die Große Koalition aus SPD und Union jetzt vollmundig als Quote für Vorstände ankündigt, höchstens als eine Mindestbeteiligung bezeichnet werden. Das reicht uns bei weitem nicht. Uns Frauen geht es nicht darum, ein kleines bisschen vom Kuchen zu haben - wir wollen endlich die Hälfte vom Kuchen.

Es ist vor diesem Hintergrund bedauerlich, dass Rheinland-Pfalz den über den Gesetzentwurf hinaus gehenden Empfehlungen des Bundesrats nicht zugestimmt hat. Das Land hat es damit verpasst, ein noch weitergehendes Zeichen für echte berufliche Gleichstellung zu senden."

Hintergrund:
Um den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu steigern, schuf der Gesetzgeber im Jahr 2015 mit dem Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) erstmals Vorgaben für die geschlechterbezogene Besetzung von Führungs- und Überwachungsgremien bestimmter Unternehmen. Der im Grundgesetz niedergelegte Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern ist aber heute noch längst keine Realität. Der Frauenanteil in Unternehmensvorständen in Deutschland ist nach wie vor extrem gering. In vier von fünf Unternehmen sitzt keine Frau im Vorstand. Dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen, ergab ein im November 2020 veröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Bundesregierung. In Aufsichtsräten hingegen wirkt die gesetzliche Quote - der Anteil ist hier von 25 Prozent im Jahr 2015 auf immerhin 32,5 Prozent gestiegen.



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