Pressemitteilung

Grüne Verkehrspolitiker lehnen Grundgesetzänderung für Straßenbaugesellschaft ab

Geplante Zentralisierung erleichtere ÖPP-Projekte zum Nachteil der Steuerzahler, führe zu ineffizienten Doppelstrukturen und verschlechtere Bürgerbeteiligung.

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt forcierte Straßenbaugesellschaft für Autobahnen und Bundesfernstraßen findet keine Zustimmung bei grünen Verkehrsexperten aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die grün mitregierten Bundesländern lehnen die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes ab, so das Ergebnis eines politischen Austauschs in Stuttgart.

„Die Straßenbaukompetenz liegt bei den Ländern, da ist sie auch gut aufgehoben“, sagte Wolfgang Raufelder, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Fraktion in Baden-Württemberg. Die von der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (so genannte Fratzscher-Kommission) der Bundesregierung geforderte Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für Bundesstraßen schaffe eine zusätzliche Verwaltungsebene. Diese diene in erster Linie dazu , im Straßenbau ÖPP-Modelle (öffentlich-private Partnerschaften) leichter durchzusetzen. – Der Bau von Bundesfernstraßen durch Privatunternehmen im Tausch gegen Mauteinnahmen steht jedoch stark in der Kritik: Der Bundesrechnungshof hatte zuletzt bei einer Prüfung bisheriger Projekte festgestellt, dass eine Ausführung durch die Länder um zwei Milliarden Euro günstiger gewesen wäre.

„Die geplanten Doppelstrukturen führen zu Mehrkosten, dem Verlust von Synergieeffekten und Kompetenzen bei geteilter Zuständigkeit für die überörtlichen Straßen, Konkurrenz um das knappe Fachpersonal und eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der Netzentwicklung“, so Arndt Klocke, verkehrspolitischer Sprecher im Landtag NRW.

Die Erfahrungen beim Unterhalt und Ausbau der Bundeswasserstraßen lassen die grünen Verkehrspolitiker vermuten, dass mit einer Bundesgesellschaft ein träger Moloch geschaffen wird. Die Zentralisierung der Aufgaben beim Bund habe in diesem Bereich Entscheidungswege nicht verkürzt und keinerlei Dynamik bei der dringend notwendigen Erweiterung und Sanierung von Schleusen gebracht – im Gegenteil. Auch beim Straßenbau drohten zusätzliche Abstimmungsprozesse zu Belangen der Landesplanung. „Je weiter weg die Entscheidungsträger sitzen, umso schwieriger ist es, lokale Bedürfnisse zu erfassen sowie Transparenz und Bürgerbeteiligung zu organisieren“, erklärt Karin Müller, Sprecherin für Verkehr und Mobilität der hessischen Landtagsfraktion. Folge sei eine geringere Akzeptanz der Projekte und eine erschwerte Umsetzung.

Wolfgang Raufelder sagte: „Wir bestreiten nicht, dass es in der Straßenbauverwaltung Reformbedarf gibt.“ Nicht umsonst haben die Bundesländer dafür eine entsprechende Kommission eingerichtet. Aber die jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sei ein Schnellschuss, werde den Sanierungsstau nicht lösen und diene hauptsächlich dazu, privaten Investoren neue, ertragreiche Investitionsmöglichkeiten über ÖPP-Modelle zu eröffnen. „Das ist nicht unser verkehrspolitisches Ziel“, so Raufelder

„Vor einem solchen Systemwechsel muss eine fundierte Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen einer solchen Bundesfernstraßengesellschaft auf die Aufgabenerledigung bei Bund und Ländern stehen“,  verlangt Jutta Blatzheim-Roegler, Sprecherin für Mobilität im rheinland-pfälzischen Landtag

Die Verkehrsministerkonferenz sieht in dieser Legislaturperiode des Bundes keinen Entscheidungsbedarf. Sie hat gerade die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ (sogenannte Bodewig II-Kommission) vor allem mit dem Ziel eingesetzt, die Vorschläge zur Reform der Auftragsverwaltung zu bewerten.

Hier gelte es – nicht zuletzt da eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei - Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen.

 



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