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Die Kleine Anfrage 1511 vom 23. April 2013 hat folgenden Wortlaut:
Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentierte die Landesregierung Rheinland-Pfalz, dass sie den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der inneren Sicherheit betrachtet. Nur mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Mai 2013 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2: Die Antwort der Landesregierung ergibt sich aus der Anlage 1.
Zu Frage 3: Die Antwort der Landesregierung ergibt sich aus der Anlage 2.
(Anlage siehe PDF)
In Vertretung:
Heike Raab
Staatssekretärin
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