Die Kleine Anfrage 1795 vom 7. August 2013 hat folgenden Wortlaut:
Nachdem in Rheinland-Pfalz bereits durch personelle Engpässe Zugausfälle im Bahnhof Friedrichssegen (2. April 2013) und auf der Strecke Mainz-Römisches Theater – Worms im Zeitraum vom 22. Mai bis 31. August 2013 zu verzeichnen gewesen sind, mussten nunmehr seit Ende Juli auch Beeinträchtigungen im Mainzer Hauptbahnhof mit erheblichen Auswirkungen auf den überregionalen Reisezugverkehr beobachtet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. August 2013 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für den Zeitraum bis Ende August gelten im Wesentlichen die folgenden Einschränkungen:
Die Einschränkungen gelten zunächst von Montag, den 12. August durchgehend bis Freitag, den 16. August, 20.00 Uhr, sowie von Montag, den 19. August bis Freitag, den 23. August jeweils von 6.00 bis 20.00 Uhr und auch von Montag, den 26. August bis Freitag, den 30. August jeweils von 6.00 bis 20.00 Uhr.
Auswirkungen dieser Maßnahmen werden voraussichtlich spürbare Reisezeitverluste, Überfüllung von Zügen insbesondere zwischen Worms und Mainz sowie Anschlussverluste sein.
Zu Frage 3:
Nach den Verkehrsverträgen des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd mit den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen werden nicht erbrachte Zugleistungen unabhängig vom Grund des Zugausfalls vom Zweckverband nicht bezuschusst. In dem Zuschuss sind auch die Infrastrukturbenutzungsentgelte und somit die Trassenentgelte für die DB Netz AG enthalten. Zugausfälle und somit Zuschussreduzierungen werden aufgrund der Meldung der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Jahresendabrechnung eines jeden Verkehrsvertrags entsprechend mindernd berücksichtigt.
Zu Frage 4:
Die Ermittlung seitens der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft zum Beinahe-Zusammenstoß zweier S-Bahnen am 1. August 2013 in Mainz Hbf. laufen derzeit noch, Ergebnisse sind nicht bekannt. Insoweit hat die Landesregierung keine Kenntnisse darüber, ob es einen Zusammenhang mit den personellen Engpässen im Stellwerk gibt.
Zu Frage 5:
Die Landesregierung hält die Einschränkungen des Zugangebots als Folge der mangelnden personellen Besetzung des Stellwerks von Mainz Hbf. und die daraus resultierenden Betriebseinschränkungen für nicht akzeptabel. Ich habe mich mit Schreiben vom 5. August 2013 an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Dr. Grube, und mit Schreiben vom 9. August 2013 an Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer gewandt und die Situation in Mainz Hbf. deutlich kritisiert.
Ferner hatte die Landesregierung unter der Leitung von Frau Ministerpräsidentin Dreyer am 13. August 2013 einen Runden Tisch zu den Problemen am Mainzer Hauptbahnhof durchgeführt. Hierbei waren u. a. der Vorstand der DB Netz AG, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd), der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Eisenbahn-Bundesamt und Bundesnetzagentur sowie Fahrgastverbände vertreten. Wesentliches Ergebnis ist, dass mit Schulbeginn ab 19. August 2013 im morgendlichen Berufsverkehr wieder rund 85 Prozent aller Nahverkehrszüge Mainz Hbf. anfahren können.
DB Netz und ZSPNV Süd haben zugesagt, über zusätzliche Maßnahmen die Schülerbeförderung in den Morgen- und Mittagsstunden sicherzustellen. Mit dem 31. August 2013 soll dann wieder der reguläre Verkehr in Mainz Hbf. gefahren werden können, sofern nicht weitere Mitarbeiter erkranken. Kurzfristig werden neun weitere Mitarbeiter für das Stellwerk in Mainz ausgebildet, die im Laufe des Jahres sukzessive zum Einsatz kommen werden.
Roger Lewentz
Staatsminister
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