Kleine Anfrage

der Abgeordneten Nils Wiechmann, Katharina Raue und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tödlicher Unfall und weitere Unfälle mit Personenschaden während der Deutschland-Rallye in der Region Trier und

Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 1852 vom 30. August 2013 hat folgenden Wortlaut:
Vom 22. bis 25. August fand in der Region ein Lauf zur Rallye-Weltmeisterschaft statt, die sogenannte ADAC Deutschland-Rallye. Im Verlauf der Rallye ereignete sich am Samstag, 24. August 2013, ein tödlicher Unfall. Bei einer Demonstrationsfahrt in einem alten Triumph TR 7 verunglückten auf dem Nato-Übungsplatz Baumholder zwei Fahrer aus den Niederlanden und verstarben noch an der Unfallstelle.

Am Sonntag, 25. August 2013 ereignete sich ein weiterer Unfall mit Personenschaden. Ein WRC-2-Fahrzeug rutschte von der Strecke und verletzte zwei Personen, die sich in einer Sperrzone aufhielten. Eine Person hatte nach Angaben der Polizei nach dem Unfall mehrere Knochenbrüche, die andere Person eine Kopfverletzung. Beide kamen ins Krankenhaus. Ein weiterer Vorfall ereignete sich bereits am 23. August 2013. Dabei wurde ein Polizist verletzt. Der Beamte war nach Angaben der Polizei als Kradfahrer zur Verkehrsregelung im Bereich Klüsserath eingesetzt. Ein Fahrzeug scherte nach links aus dem Stau aus und stieß mit dem Motorradfahrer zusammen. Der Polizist stürzte und zog sich dabei Verletzungen zu.

Wir fragen im diesem Zusammenhang die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Hergang der Unfälle bei der diesjährigen Deutschland-Rallye soweit sie Rheinland-Pfalz betreffen?
  2. Mit welchen staatlichen Stellen wurde das Sicherheitskonzept der Rallye abgestimmt?
  3. Liegen der Landesregierung über o. g. Vorfälle hinaus weitere Meldungen über Unfälle im Zusammenhang mit der Rallye vor?
  4. Wer erteilt die Genehmigungen für den Streckenverlauf der Wertungsprüfungen?
  5. Wie hoch ist die Zahl der Polizeikräfte, die im Rahmen der Veranstaltung, u. a. zur Verkehrslenkung, eingesetzt waren?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. September 2013 wie folgt beantwortet:


Zu Frage 1:
Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier wurden dort zu den nachfolgenden, unfallrelevanten Sachverhalten Ermittlungsverfahren eingeleitet:

a) Verkehrsunfall mit einem im Einsatz befindlichen Motorradfahrer der Polizei am 23. August 2013 auf der B 53, Gemarkung Klüsserath
b)Tödlicher Unfall bei einer Demonstrationsfahrt „Classic“ am 24. August 2013 im Nachgang zur Wertungsprüfung 11 „Arena Panzerplatte“/„Sprunghügel Gina“
c) Rennunfall mit einem Rallyefahrzeug am 25. August 2013 im Rahmen der Wertungsprüfung 16 „Dhrontal“/„Dhrontal-Galerie“

In allen Fällen handelt es sich um laufende Ermittlungsverfahren unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaften in Trier und Bad Kreuznach. Vor diesem Hintergrund können weitere Auskünfte derzeit nicht erteilt werden.


Zu Frage 2:
Das Sicherheitskonzept des Veranstalters wurde im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit folgenden Behörden bzw. Stellen abgestimmt:

  • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM – Obere Verkehrsbehörde),
  • Kreisverwaltungen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld sowie Stadtverwaltung Trier (nachgeordnete Verkehrsbehörden),
  • Regionale LBM-Dienststellen in Trier, Bad Kreuznach, Kaiserslautern und dem Autobahnamt Montabaur (Straßenbaulastträger),
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
  • Zentralstelle der Forstverwaltung, Abteilung Hoheit und Dienstleistungen, Referat Öffentlich-rechtliche Fachplanungen, Waldnaturschutz,
  • Polizeipräsidien Trier und Kaiserslautern.


Zu Frage 3:
Außerhalb des Rallye-Wettbewerbs kam es am 20. August 2013 im Stadtgebiet Trier zu einem Verkehrsunfall. Nach gegenwärtigem entfernte sich dabei der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Der Fahrer konnte durch die Polizei ermittelt und vernommen werden. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.


Zu Frage 4:
Auf der Grundlage des Anhörungs- und Abstimmungsverfahrens hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM, Außenstelle Trier) als zuständige Obere Verkehrsbehörde die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung zur Durchführung der motorsportlichen Veranstaltung gemäß § 29 Abs. 2 und 1 StVO erteilt.


Zu Frage 5:
Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier wurden im Gesamtverlauf der Veranstaltung von 21. bis 25. August 2013 insgesamt 251 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt.


Roger Lewentz
Staatsminister

 

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