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Die Kleine Anfrage 2177 vom 18. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut:
Die vorliegende Straßenbauplanung für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 61 im Abschnitt B zwischen Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg, die sich momentan im Planfeststellungsverfahren befindet, sieht unter anderem eine Naturschutzmaßnahme im Bereich des Waldes bei Schifferstadt vor. Der geplante Ausbau der A 61 droht den Lebensraum vieler Tierarten, wie beispielsweise der Wildkatze, in dieser Region zu zerschneiden. Es gibt darum den Vorschlag, zur Bewahrung des Lebensraums und zur Biotopvernetzung eine Grünbrücke im Bereich Schifferstadt/Wald zu bauen. Eine Unterführung würde der Zerschneidung des Lebensraums nicht ausreichend entgegenwirken. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes ist es darum unerlässlich bei dem geplanten Ausbau der A 61 auf ausreichende Infrastruktur für den Erhalt des Ökosystems vor Ort zu sorgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. März 2014 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im laufenden Planfeststellungsverfahren prüft der Straßenbaulastträger verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Vernetzungsstruktur.
Zu Frage 2:
Die Waldgebiete westlich von Speyer und Schifferstadt sind die nördlichste Verbindung zwischen den Waldgebieten des Pfälzerwaldes über den Haardtrand zur Rheinaue für Wildkatzen. Diese Verbindung wird durch die A 65, die A 61 und die B 9 unterbrochen. Durch den sechsstreifigen Ausbau der A 61 können grundsätzlich die bestehenden Zerschneidungswirkungen verstärkt werden.
Zu den Fragen 3 bis 4:
Im Planungsverfahren wird auch den naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen. Aufgrund der eingegangenen Einwendungen wurden die Voraussetzungen für eine optimale Vernetzung von Lebensräumen links und rechts der A 61 im Schifferstadter/Speyerer Wald gutachterlich geprüft. Dabei wurde eine geringfügige zusätzliche Zerschneidungswirkung des sechsstreifigen Ausbaus gegenüber dem Bestand festgestellt. Von den in Frage kommenden Lösungsmöglichkeiten wurde die Aufweitung eines bestehenden Unterführungsbauwerkes der Bahn bei Bau-km 376+132 mit dem BMVI abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über die zu wählende Lösungsmöglichkeit wird im Planfeststellungsverfahren getroffen werden.
Zu Frage 5:
Sobald das Projekt Rechtskraft erhalten hat und die erforderlichen Mittel bereitgestellt worden sind, können der Ausbau und die Umsetzung der hierdurch ausgelösten Natur- und Umweltschutzmaßnahmen in Angriff genommen werden. Auch aus Gründen der Bauabwicklung drängt sich eine zeitnahe Umsetzung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen und dem Ausbau selbst auf.
In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär
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